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Bundesrat stärkt BürgerenergieNeue Hoffnung für Mieterstrom-Modelle

Photovoltaikanlagen auf einem Berliner Mietshaus
Der Ökoenergie-Versorger NATURSTROM hat bereits deutschlandweit erfolgreich Mieterstrom-Projekte realisiert, wie hier in Berlin (Foto: Clemens Weiß)

Die steuerlichen Hemmnisse für Photovoltaik-Mieterstromprojekte von Wohnungsgenossenschaften werden reduziert. Der Bundesrat hat nun einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Eine Novellierung des Mieterstromgesetzes wird im Herbst erwartet.

02.07.2019 – Viele Energiewende-Akteure mussten lange auf den Beschluss warten, der schon Ende 2018 fallen sollte. In seiner Sitzung am vergangenen Freitag hat der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus zugestimmt - und damit Wohnungsgenossenschaften beim Mieterstrom den Rücken gestärkt. Möglich macht es eine Änderung im Körperschaftssteuergesetz: Genossenschaften oder Vereine, die Wohnungen vermieten, können künftig 20 statt bislang 10 Prozent ihrer Einnahmen abseits des Kerngeschäfts erzielen, ohne ihre Befreiung von der Körperschaftssteuer zu riskieren – auch bekannt als „erweiterte Gewerbesteuerkürzung“. Die Erhöhung auf 20 Prozent gilt allerdings nur, wenn die Einnahmen aus der Lieferung von Mieterstrom stammen.

Ökostromversorger wie etwa NATURSTROM, die bundesweit bereits genossenschaftliche Mieterstromprojekte realisiert haben, begrüßen den Beschluss des Bundesrats, den Wohnungsbaugenossenschaften die Umsetzung von Mieterstromprojekten zu erleichtern. „Es ist zu hoffen, dass nun mehr Wohnungsgenossenschaften ihre zögerliche Haltung aufgeben“, kommentiert Tim Meyer, Vorstand der NATURSTROM AG, die Entscheidung. „Unsere Erfahrung aus zahlreichen Projekten zeigt, dass sich viele Wohnungsgenossenschaften dem Nachhaltigkeitsgedanken verpflichtet fühlen. Günstiger, vor Ort erzeugter Ökostrom passt da gut ins Konzept.“

Die Hauptgeschäftsführerin des wohnungswirtschaftlichen Verbands GdW Ingeborg Esser erkennt in der Änderung eine „Lösung der steuerlichen Probleme von Wohnungsgenossenschaften“, fordert aber im selben Zug eine Nachbesserung – denn Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung werde dabei nicht berücksichtigt, wäre aber ein ebenso lohnendes Modell. Zudem sollte die Steuerproblematik auch für nicht genossenschaftliche Akteure der Wohnungswirtschaft beseitigt werden. Es wäre ja eher selten, dass Genossenschaften den Strom selbst verkaufen wollen. Wohnungsunternehmen, die Strom erzeugten, zahlen für das damit verbundene Geschäft wie jeder andere auch die Gewerbesteuer, so Esser. Ihr Vermietungsgeschäft dürfe durch ein Engagement bei der Energiewende aber nicht benachteiligt werden.

Novellierung des Mieterstromgesetzes wird im Herbst erwartet

Die von der Politik gesetzte Grenze von jährlich 500 Megawatt für Mieterstromprojekte wird bislang bei Weitem nicht erreicht. Von Unternehmen und Verbänden aus der Branche war der bürokratische Aufwand für die Mieterstromförderung von Anfang an kritisiert worden. „Die Regelungen für Mieterstromprojekte haben sich für viele Akteure als zu bürokratisch erwiesen“, sagt auch Tim Meyer. „Vieles lässt sich daher bewirken, ohne dafür Geld in die Hand nehmen zu müssen – allein durch Standardisierung und einfachere Regeln.“ Ziel müsse es sein, dass sich deutlich mehr Akteure aus der Immobilienwirtschaft und auch deutlich mehr Stadtwerke eigene Mieterstromprojekte zutrauten.

Viele Energiewende-Akteure warten nun auf die für Herbst angekündigte Novellierung des Mieterstromgesetzes. Die hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dem Koalitionspartner SPD bereits schriftlich zugesagt. Nach Vorstellung der SPD sollen dabei vor allem die dezentrale Stromerzeugung im Quartier erleichtert werden, die Höhe der Vergütung verbessert sowie das Lieferkettenmodell gestärkt werden. Bereits im Februar dieses Jahres hatte der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) gemeinsam mit der NATURSTROM AG und anderen Ökoenergieversorgern in einem Appell an Wirtschaftsminister Peter Altmaier eine Reform der Mieterstromförderung gefordert, um bürokratische Hürden für Vermieter abzubauen.

Sinnvolle Aufgabenteilung, Teilhabe erleichtern

Dabei sei es für Vermieter oder kleinere Stadtwerke nicht notwendig, ergänzt Tim Meyer, alle Leistungen in den komplexen Mieterstromprojekten selbst zu erbringen. So sei es problemlos möglich, dass sich Immobiliengesellschaften aus der energiewirtschaftlichen Abwicklung komplett heraushielten – und dennoch ihren Mietern eine Teilhabe ermöglichen. na / tl


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