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WärmewendeKommunale Wärmeplanung im Südwesten nimmt Fahrt auf

Verlegung eines Wärmenetzes in St. Peter im Schwarzwald.
Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung können neue Wärmnetze sein. Verlegung eines Wärmenetzes in St. Peter im Schwarzwald. (Foto: KEA-BW / triolog)

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg die 104 größten Kommunen verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen. Bis Ende des Jahres müssen sie diesen finalisieren. Weitere 100 kleinere Gemeinden im Ländle sind bereits freiwillig aktiv.

30.01.2023 – Für die 104 großen Kreisstädte und Stadtkreise des Landes ist es Pflicht, bis Ende des Jahres 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. So sieht es das Klimaschutzgesetz des Landes vor. Die Pläne zeigen auf, wie sich der Energieverbrauch des Gebäudebestandes in Baden-Württemberg spätestens bis zum Jahr 2040 klimaneutral gestalten lässt.

Die Frist zum Erstellen endet für die verpflichteten Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern Ende 2023. Kosten entstehen ihnen keine, das Land stellt die Finanzierungsmittel bereit. Befindet sich eine Kommune noch am Anfang, sollte sie zeitnah den Fokus auf den Wärmeplan legen – darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin.

Erfreulich ist, dass bereits 100 kleinere Gemeinden freiwillig in den Prozess gestartet sind. Das entspricht rund zehn Prozent der nichtverpflichteten Kommunen. Als Anreiz hält das Land ein für sie zugeschnittenes Förderprogramm bereit, das noch bis Ende 2026 läuft. Alle bisher eingereichten Förderanträge wurden laut Angaben der KEA-BW bewilligt.

In vier Etappen zum Ziel

Ein kommunaler Wärmeplan besteht aus vier Abschnitten. „Im ersten Schritt ermittelt die Kommune den aktuellen Stand der Wärmeversorgung“, erklärt Max Peters, Bereichsleiter Wärmewende bei der KEA-BW. „Zuerst werden alle Informationen erfasst, die den Gebäudebestand, den Wärmeverbrauch, die Treibhausgasemissionen und die bestehende Wärmeversorgungsstruktur im Gemeindegebiet betreffen.“

Im zweiten Schritt analysiert die Kommune, wo sich ihre Energieeffizienz steigern lässt. Wo ermöglichen der Einsatz von Erneuerbaren Energien, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung eine klimaneutrale Wärmeversorgung?

Während der dritten Etappe entwickelt die Stadt bzw. die Gemeinde Szenarien, wie ihre klimaneutrale Wärmeversorgung in Zukunft aussehen kann. „Schließlich finalisiert die Kommune den Wärmeplan. Er enthält neben einer Zusammenfassung der vorherigen Schritte auch die Ausformulierung konkreter Maßnahmen“, so Peters.

Er empfiehlt vom ersten Prozessschritt an eine übergreifende Beteiligung und Diskussion der Maßnahmen mit allen betroffenen kommunalen Abteilungen, Eigenbetrieben und Stadtwerken, Netzbetreibern, Wohnbaugesellschaften und weiteren Betrieben.

Behalten große und kleine Gemeinden das aktuelle Tempo bei, sind zum Ende des Förderzeitraums mehr als die Hälfte der Gemeinden und damit mehr als 80 Prozent der Bevölkerung des Landes mit einem kommunalen Wärmeplan versorgt.

Synergien nutzen: Wärmeplanung im Konvoi

Für kleinere Gemeinden ist ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen zu einem sogenannten Planungskonvoi interessant. Möglich ist das auch gemeinsam mit einer verpflichteten großen Kreisstadt. Die Beteiligten entwickeln einen gemeinsamen Wärmeplan. Die KEA-BW empfiehlt den an interkommunaler Wärmeplanung interessierten Gemeinden vor der Beantragung von Fördermitteln die geeignete Konvoigröße und -zusammensetzung gründlich zu prüfen.

Stimmen die geographischen Voraussetzungen? Verfolgen alle Parteien das gleiche Ziel? Gibt es bereits Erfahrungen aus einer früheren Zusammenarbeit? Die Beantwortung dieser Fragen kann einen entscheidenden Einfluss auf das Gelingen oder Scheitern der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi haben. Von den 100 freiwilligen Gemeinden nutzen aktuell 77 Gemeinden diese Möglichkeit. Sie agieren in insgesamt 17 Konvois.

Um die Städte und Gemeinden bei der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen, hat die KEA-BW u.a. einen Leitfaden mit zahlreichen Praxistipps erarbeitet. hcn


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