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Klimaschutz: Gericht verbietet Wiener Flughafen-Ausbau

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Klimaschutz ist wichtiger als eine dritte Startbahn am Flughafen Wien-Schwechat. (Foto: © <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:2011-06-14_10-23-39_Austria_Nieder%C3%B6sterreich_Fi
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Klimaschutz ist wichtiger als eine dritte Startbahn am Flughafen Wien-Schwechat. (Foto: © Hansueli Krapf, CC BY-SA 3.0)

Der Wiener Flughafen darf aus Klimaschutzgründen keine dritte Startbahn bauen, das entschied das österreichische Bundesverwaltungsgericht. Denn durch den erhöhten Flugverkehr würden die CO2-Emissionen deutlich ansteigen. Der Flughafen will klagen.

15.02.2017 – Den Antrag der Flughafen Wien AG auf Errichtung der dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat wies das Bundesverwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag ab. Die zuständigen Richter hätten nach detaillierter Prüfung, unter Berücksichtigung von Sachverständigen und Abwägung der öffentlichen Interessen entschieden, „dass das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, höher zu bewerten ist als die positiven öffentlichen (standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen) Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens samt zusätzlichem Bedarf“, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Es ist ein für Klima- und Umweltschützer sehr erfreuliches und gleichzeitig ungewohntes Urteil. Denn bislang wurde das öffentliche Interesse am Erhalt von Natur und Umwelt den wirtschaftlichen Belangen stets untergeordnet. Zu sehen war dies zuletzt beim Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur erneuten Elbvertiefung. Zwar entschieden die Richter, dass der Naturschutz von den Planungsbehörden zu wenig beachtet wurde, durch neue Schutzauflagen darf die Elbe aber erneut weiträumig ausgebaggert werden.

Bezug auf internationalen Klimaschutz-Verpflichtungen

Anders die österreichischen Richter, die ihre Entscheidung mit einem klaren Bezug auf die internationalen Verpflichtungen der Alpenrepublik begründeten: „Mitberücksichtigt wurden bei dieser Entscheidung, dass die Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die österreichische Bundesverfassung und die niederösterreichische Landesverfassung dem Umweltschutz und insbesondere dem Klimaschutz einen hohen Stellenwert einräumen und Österreich sich international und national zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet sowie im Rahmen des Klimaschutzgesetzes sektorale Emissionshöchstmengen bis 2020 festgelegt hat.“

Die Möglichkeiten des Flughafen-Betreibers, den CO2-Ausstoß durch eigene Maßnahmen wie Solaranlagen auf den Dächern und eine Elektroauto-Fahrzeugflotte zu senken, seien nicht ausreichend, befand das Gericht. Die Emissionen beim Start- und Landevorgang sowie der Treibhausgasausstoß nach Erreichen der Flughöhe seien zu massiv und würden die positiven Aspekte des Vorhabens nicht rechtfertigen, entschied der zuständige Senat. Die Flughafen Wien AG hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen und vor den österreichischen Verwaltungsgerichtshof zu ziehen. cw


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