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Die Meinung
23. Januar 2017

Energiepolitik wird nicht den Wahlkampf bestimmen – trotzdem gibt es viel zu tun

Innere Sicherheit, Integration, Syrien, Brexit – das sind nur einige der Schlagworte, welche den Bundestagswahlkampf 2017 dominieren werden. Die Energiewende hingegen wird – anders als noch 2013 in Folge der schweren Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 – wohl kaum ein prominentes Thema im Wahlkampf sein.

Philipp VohrerGeschäftsführerAgentur für Erneuerbare Energien

Philipp VohrerGeschäftsführerAgentur für Erneuerbare Energien
Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE). (Foto: AEE)
Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE). (Foto: AEE)

23.01.2017 – Dazu trägt auch bei, dass hitzige Diskussionen, wie die um die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder des Klimaschutzplans 2050, bewusst schon im Vorjahr auf der Berliner Agenda standen. Der Überblick über die Neuerungen in Sachen Energiepolitik für das Jahr 2017  bleibt daher recht überschaubar. Vor allem werden die Vergütungen für neue Windkraftanlagen ab diesem Jahr per Ausschreibungen ermittelt. Welche Konsequenzen Ausschreibungen z.B. für Bürgerenergieprojekte haben, wird allerdings erst nach dem Bundestagswahlkampf in Gänze deutlich werden.

Des Weiteren erhalten ab Januar alle Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, schrittweise ein Energie- oder Effizienzlabel. Dieses Label soll den Unterschied zu neuen Heizungen aufzeigen und zu einem Tausch der Heizung anregen. Es bleibt abzuwarten, ob das der Lethargie der Heizungsbesitzer ein Ende machen wird. Um mehr Bewegung in den Wärmemarkt zu bekommen, wäre es allerdings sinnvoll, die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abzugleichen und zusammenzulegen. Dieses Arbeitspaket will die Bundesregierung noch vor der Wahl angehen. Dafür haben Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium einen ersten gemeinsamen Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Kenner des politischen Berlins sind allerdings skeptisch, ob die Zeit ausreicht, den parlamentarischen Prozess noch vor der Wahl abzuschließen. Dabei wären Entwicklungen wie diese in Bereichen jenseits des Stromsektors essentiell für den Klimaschutz.

Der steigende Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch trägt dazu bei, dass die Energiewende als geschmierte Maschine wahrgenommen wird. Dabei ist noch längst nicht alles in Butter. Zwar werden die Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom und Wärme bis 2020 erfüllt, doch darüber hinaus hinkt Deutschland den eigenen Zielen zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz hinterher. Und im Bereich Verkehr reichen die bisherigen Bemühungen zum Ausbau Erneuerbarer Energien bei Weitem nicht aus.

In Summe führt all das dazu, dass Deutschland das eigene Klimaschutzziel für 2020 wohl verfehlen wird. Auf dieses Dilemma verwies Ende Dezember 2016 die zuständige Expertenkommission in ihrer Stellungnahme zum Monitoringprozess „Energie der Zukunft“: Seit 2009 stagnieren die Treibhausgasemissionen, anstatt zu fallen. Daraus ergäbe sich eine Lücke bis zum Zielwert für 2020 (749 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Diese könne nur geschlossen werden, wenn sich das Tempo der Emissionsminderung gegenüber der Periode von 1990 bis 2015 (-1,3 % p.a.) etwa verdreifachen würde. Dass das gelingt, kann sich die Expertenkommission kaum vorstellen, zumal die Bundesregierung noch keine Lösungsvorschläge hat.

Um den langfristigen Klimaschutzzielen doch noch gerecht zu werden, blickt die Expertenkommission schon auf den nächsten Meilenstein – den Zielhorizont 2030 – und empfiehlt mehr Energieeinsparung, mehr Energieeffizienz und ambitionierte Ausbauziele für Erneuerbare Energien. Besonders die Bereiche Verkehr und Wärme haben Nachholbedarf. Wichtig ist dabei, dass diese Ziele weitgehend parallel erfüllt werden müssen, weil Zielverfehlungen in einzelnen Bereichen nur sehr eingeschränkt durch eine Übererfüllung in anderen Bereichen kompensiert werden können. Die Expertenkommission hält daher einen einheitlichen und umfassenden Lenkungsmechanismus für essentiell und schlägt eine allgemeine CO2-Bepreisung als Leitinstrument vor. Wenn diese nicht wirkungsvoll über den Europäischen Emissionshandel gewährleistet werden könnte, sei auch ein nationaler Zusatzmechanismus sinnvoll.

Die allgemeine CO2-Bepreisung wird 2017 sicherlich ein wichtiges Thema der energie- und klimaschutzpolitischen Debatte werden – auch wenn es in Zeiten der Trumps, Le Pens und Wilders schwer werden wird, über die Fachkreise hinaus Gehör zu finden. Durch die Bepreisung von Treibhausgasen kann Deutschland einen starken Anreiz zur Emissionsreduktion geben und damit ein eindeutiges Signal an Investoren und Verbrauchern senden, dass es die Pariser Klimaschutzziele wirkungsvoll umsetzen will. Das könnte jetzt ein entscheidender Wendepunkt für die Klimapolitik sein.

Philipp Vohrer ist Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE).




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