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Titisee-Neustadt scheitert beim Bundesverfassungsgericht

Titisee-Neustadt: Die kleine Stadt im Schwarzwald kämpft um ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung. (Foto: © Flominator / wikimedia.commons CC BY 3.0)
Titisee-Neustadt: Die kleine Stadt im Schwarzwald kämpft um ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung. (Foto: Flominator, CC BY-SA 3.0  https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0  via Wikimedia Commons

Als erste Kommune hat Titisee-Neustadt es gewagt, sich wegen der Beschneidung ihrer Rechte bei der Ausschreibung von Energienetzen ans höchste deutsche Gericht zu wenden. Nach langer Wartezeit lehnte das Gericht es nun ab in der Sache zu entscheiden.

14.09.2016 – Ob Deutschlands Kommunen bei der Vergabe von Energienetzen auf eine Weise in ihrer Freiheit eingeschränkt sind, die dem Grundgesetz widerspricht, wird noch eine ganze Weile lang ungeklärt bleiben. Das ist aus dem abschlägigen Bescheid abzuleiten, den das Bundesverfassungsgericht am Freitag dem Anwalt von Titisee-Neustadt zustellte und über den die Stadt am Montag die Öffentlichkeit informierte. Die Schwarzwaldkommune hatte im Dezember 2014 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Seit dem März 2012 lief nämlich ein Prüfverfahren des Bundeskartellamts gegen sie. Titisee-Neustadt hatte sein Stromnetz an ein mehrheitlich kommunales Unternehmen vergeben. Eine im Vergabeverfahren unterlegene Tochterfirma des Stromkonzerns EnBW klagte das als politisch motiviert an. Das sah das Kartellamt dann genauso. Im Januar 2015 entschied es: Titisee-Neustadt muss die längst umgesetzte Netzkommunalisierung rückgängig machen und ein neues Vergabeverfahren durchführen.

Das Bundeskartellamt möchte – wie übrigens auch einige Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof – vor allem der Gefahr begegnen, dass Kommunen aus unsachlichen Gründen ein Energienetz vergeben. Deshalb gibt es strenge Regeln für so ein Vergabeverfahren – zu streng, urteilen mittlerweile so einige Fachleute und gerade auch viele Kommunen. Die grundgesetzlich garantierte Selbstbestimmung der Kommunen werde untergraben, so die Kritik. Stattdessen herrsche ein „kartellrechtliches Regime“, wie es Titisee-Neustadts Bürgermeister Armin Hinterseh (CDU) nennt. Gerade der Bundesgerichtshof sei mit seiner Rechtsprechung in von Kommunen angestrengten Klagen ausdrücklich über Paragraf 46 des Energiewirtschaftsgesetzes  hinausgegangen und habe so selbst Recht gesetzt, kritisiert die Kommune in ihrer Verfassungsbeschwerde.

Das Bundesverfassungsgericht sieht das aber anders. Durch die kritisierte Rechtsprechung sei kein eigenes Recht geschaffen worden, also sei auch keine Verfassungsbeschwerde dagegen möglich. Deshalb befasst sich das höchste deutsche Gericht nicht inhaltlich mit der Angelegenheit. Die Beschwerde wird also aus eher formalen Gründen nicht zugelassen. Bürgermeister Hinterseh widerspricht: Die Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs von Dezember 2013 seien prägend, alle anderen Gerichte hätten sich seitdem danach gerichtet. Er äußert zudem den Verdacht, dass sich das Verfassungsgericht mit dieser Haltung weitere solcher Fälle vom Leib halten will.

„Die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Tat sehr hoch“, sagt dazu der Anwalt und Uni-Honorarprofessor Dominik Kupfer, der die Beschwerde eingereicht hatte, gegenüber energiezukunft. Daher sei diese ablehnende Entscheidung nachvollziehbar. Schließlich würden „immer mehr kommunalrechtlich bedeutsame Rechtsbereiche“ durch den Leitfaden einer Behörde geregelt (bei Energienetzen ist das einer von der Bundesnetzagentur), der dann nachträglich durch Gerichte praktisch in Gesetzesrang gehoben wird. Das Gericht hätte also wohl weitere Verfassungsbeschwerden gegen solche Leitfäden und das daraus folgende Richterrecht zu erwarten gehabt, wenn es die von Titisee-Neustadt angenommen hätte.

Doch wie kann es nun weitergehen? Laut Anwalt Kupfer hat das Verfassungsgericht empfohlen, auf die derzeitige Reform des Energiewirtschaftsgesetzes einzuwirken – was er bereits in einer Bundestagsanhörung am 1. Juni gemacht hat – und dann gegebenenfalls gegen das neue Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf muss derweil noch die Klage Titisee-Neustadts gegen die Verfügung des Bundeskartellamts verhandelt werden. Aktuell ist die Kommune gezwungen, das Stromnetz wieder auszuschreiben. Ralf Hutter


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