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Verbraucherschützer gegen Smart Meter

In einer Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband lehnten 70 Prozent der Befragten einen „Zwangsaustausch“ der Stromzähler ab. (Grafik: Verbraucherzentrale Bundesverband)
In einer Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband lehnten 70 Prozent der Befragten einen „Zwangsaustausch“ der Stromzähler ab. (Grafik: Verbraucherzentrale Bundesverband)

Verbraucherschützer stellen sich gegen die Pläne der Bundesregierung, intelligente digitale Stromzähler ab 2017 in jedem Haushalt einzubauen. Smart Meter seien teuer und brächten keine Vorteile. Einer Umfrage zufolge sind auch die Nutzer dagegen.

18.11.2015 – „Keine Zwangsdigitalisierung der Verbraucher“, forderte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag in Berlin. Für die meisten Verbraucher werde sich ein Einbau nicht lohnen, die zu erwartenden Kosten lägen zudem bei bis zu 100 Euro für Bereitstellung und Nutzung jährlich. Ein Nutzen ist laut vzbv aufgrund fehlender flexibler Stromtarife und ungeklärten Fragen der Visualisierung des Verbrauchs nicht gesichert. „Die digitale Messung des Stroms bei Kleinverbrauchern sei auch kein Beitrag zur Energiewende“, so die Verbraucherschützer.

Anfang November hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf „Digitalisierung der Energiewende“ gebilligt. Noch im Dezember soll er in den Bundesrat und im Januar in den Bundestag eingebracht werden. Demnach werden bis 2017 alle Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr ein intelligentes Messsystem erhalten. Alle anderen Haushalte sollen bis 2020 sukzessive mit Smart Metern ausgestattet werden. Vermieter oder zuständige Messstellenbetreiber können auch jetzt schon einen Einbau vornehmen. Die Verbraucher haben dabei kein Mitspracherecht, tragen aber die Kosten.

Probleme mit dem Datenschutz

Genau diese „Zwangsdigitalisierung“ ist es, die die Verbraucherschützer ablehnen. Die vzbv fordert nun die Bundesländer und Bundestagsabgeordneten auf, das Gesetz nicht zu verabschieden und Nachbesserungen zu fordern. Laut einer Umfrage im Auftrag des Verbands lehnen 70 Prozent der Befragten einen „Zwangsaustausch“ ab. 50 Prozent sorgen sich zudem um die Datensicherheit der erhobenen Verbräuche, 38 Prozent sorgen sich um hohe Kosten.

Denn obwohl die intelligenten Zähler uns helfen sollen, Energie zu sparen, verraten sie auch sehr viel über uns. Zwar ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Zähler erhobene Daten zum Verbrauch nicht permanent senden müssen, dennoch werden viele Daten gesammelt und detaillierte Nutzerprofile können erstellt werden. cw


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Kommentare

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Horst Dieter Leonhard 17.12.2018, 21:46:35

+167 Gut Antworten

Zuerst Polemik, die Klimawende muss auch für Energieversorger mehr Vorteile bringen. Neben ihren Vertöchterungen im alternativen Energiemarkt einchließlich der Steuererleichterzúngen zu Lasten des Bürgers muss auch die Pflege derr politischen Landschaft finanziert werden. In allen Aufsichtsräten der großen sowie kleinen Energieversorger sitzten Politiker, welche ohne weiteres den Bürger entlasten könnten. Was alles über Software im Automotorenbau mit Kenntnis der Bundesregierung möglich war und ist haben erst die Amerikaner festgestellt. Deutsche bzw. europäische Prüfbehörden mussten Prüfbedingungen anpassen und`s Maul halten. Was jedoch hier mit der restiktiven Einführung der Smart Metern getrieben wird, dagegen ist die Automobilindustrie ein Taschenspielerclub.

Punkt 1: Die Zählerstände sind nur mittelbar einzusehen und somit manipulierbar

Punkt 2: Es gibt hierfür keine Zulassungen von deutschen Prüfbehörden, die auch beim Erstellen des Prüfpflichtenheftes eingebunden war.

Punkt 3 : Wurde die erforderliche Prüfrichtline seitens der Hersteller (zb.Landis & Gear) Aufraggeber selbst erstellt?

Punkt 4: Smart Meter welche auch in Deutschland eingesetzt wurden oder werden ( 9 Modelle) wurden von der Universität Twente in den Niederlanden als mangelhaft fehlerbehaftet ( bis über 500 % Abweichungen)

Punkt 5. Welche politische Insitution hat diese bundesweite Einführung erlaubt und aufgrund von welchen Nachweisen?

Punkt 6: Das Eichamt in Braunschweig hat nicht die technischen Voraussetzungen, wie in Twente, Smartzähler über die jetzigen Prüfzenarien hinaus zu bewerten.

Punkt 7: Mitarbeiter der Energieversorger im jeweiligen Einzelfall auch nicht.

Punkt 8. Die gepriesene Einsehbarkeit in den individuellen Energieverbrauch ist für den Verbraucher schwer händelbar wenn nicht unmöglich.

Punkt 9: Vorgezeigte Certifikate, Unbedenklichkeits- oder Herstellererklärungen sind oft nichts anders als Selbstbefragungen (siehe Audi VW Porsche . . usw.)

Punkt 10: Solaranlagen ?


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