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GebäudeenergieEU-Vorgaben für Energieeffizienz im Gebäude

Orange-Blaue Hausfassade mit modernen Fenstern
Mit einer europäischen Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, ihre nationalen Vorgaben für energieeffiziente Gebäude zu formulieren. (Foto: PxHere / CC0 1.0 Universal)

EU-Rat und Parlament haben sich auf neue Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden geeinigt. Besonders ineffiziente Wohn- und Nichtwohngebäude sollen vorrangig renoviert und mit Förderungen unterstützt werden. Null-Emissions-Gebäude werden Standard.

12.12.2023 – Die Europäische Union zeichnet den Pfad für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors vor. Die Frage nach der Sanierungspflicht stand im Zentrum der Debatte um die EU-Richtlinie zur Gebäudeeffizienz, nun wurde im EU-Trilog ein Kompromiss gefunden: Bis 2035 soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um circa ein Fünftel sinken. Etwa die Hälfte des Rückgangs soll durch die Sanierung der am wenigsten energieeffizienten Gebäude zustande kommen. Damit ist eine strenge Sanierungspflicht aller ineffizienten Wohngebäude zwar vom Tisch, aber der Fokus auf diese Gruppe bleibt erhalten. Für Nicht-Wohngebäude gilt weiterhin, dass alle besonders ineffizienten Gebäude saniert werden sollen.

Außerdem einigten sich die Parteien des Trilogs darauf, dass Neubauten ab 2030 ausschließlich Nullemissions-Gebäude sein sollen und bis 2050 soll auch der Bestand soweit saniert sein, dass die Gebäude als Nullemissions-Gebäude durchgehen.  Auf Neubauten und bei Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden werden Solaranlagen zur Pflicht. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten in nationalen Gebäuderenovierungsplänen darlegen, wie sie bis 2040 komplett aus fossilen Heizungen aussteigen werden.

Die neuen Rechtsvorschriften müssen nun noch vom Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden, was im Frühjahr 2024 auf der Agenda steht.

Die wichtigsten Elemente der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie

Jeder Mitgliedstaat legt einen eigenen nationalen Zielpfad fest, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20-22 Prozent zu senken. Dabei besteht ausreichend Flexibilität, um nationale Gegebenheiten zu berücksichtigen. So können die Mitgliedstaaten entscheiden, auf welche Gebäude sich ihre Pläne beziehen und welche Maßnahmen sie ergreifen.

  • Die nationalen Maßnahmen müssen sicherstellen, dass mindestens 55 Prozent der Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt wird.
  • Für Nichtwohngebäude sehen die überarbeiteten Vorschriften schrittweise Verbesserungen durch Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz vor. Ziel ist es, bis 2030 die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz und bis 2033 die 26 Prozent der Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz zu renovieren.
  • Die Mitgliedstaaten können bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden, darunter historische Gebäude oder Ferienwohnungen, von den Verpflichtungen ausnehmen.
  • Die überarbeiteten Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz beruhen auf einem gemeinsamen EU-Muster mit gemeinsamen Kriterien, um die Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und Finanzierungsentscheidungen in der gesamten EU zu vereinfachen.
  • Zur Minderung von Energiearmut und zur Senkung der Energiekosten müssen Finanzierungsmaßnahmen Anreize für Renovierungen bieten und diese begleiten. Zudem müssen sie insbesondere auf schutzbedürftige Kunden und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz ausgerichtet sein, da in diesen Gebäuden besonders viele von Energiearmut betroffene Menschen leben.
  • Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten Schutzvorkehrungen für Mieter treffen, um dem Risiko der Zwangsräumung schutzbedürftiger Haushalte aufgrund unverhältnismäßiger Mieterhöhungen nach einer Renovierung entgegenzuwirken.

Zudem zielen die vereinbarten Vorschriften darauf ab, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel in der EU schrittweise abzuschaffen, da Subventionen für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr zulässig sind.

Mit der überarbeiteten Richtlinie erhalten die Mitgliedstaaten eine klare Rechtsgrundlage, um auf der Grundlage der Treibhausgasemissionen, der Art des verwendeten Brennstoffs oder des Mindestanteils der für die Heizung genutzten erneuerbaren Energien Anforderungen an Wärmeerzeuger festzulegen. Ferner müssen die Mitgliedstaaten spezifische Maßnahmen für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung mit dem Ziel festlegen, die Nutzung mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel bis 2040 vollständig einzustellen. 

Ein Nullemissions-Standard für neue Gebäude

Mit der überarbeiteten Richtlinie werden Nullemissionsgebäude zum Standard bei neuen Gebäuden. Nach der Einigung dürfen neue Wohn- und Nichtwohngebäude am Standort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2028 für öffentliche Gebäude und ab dem 1. Januar 2030 für alle anderen Neubauten, wobei bestimmte Ausnahmen möglich sind.

Zudem müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass neue Gebäude solargeeignet sind, d. h. sich für die Installation von Fotovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf dem Dach eignen. Die Installation von Solarenergieanlagen wird zum Standard bei neuen Gebäuden. Auf bestehenden öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden müssen ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern dies technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist. Die Bestimmungen treten je nach Gebäudetyp und -größe zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. 

Die Klimabilanz des Gebäudesektors

Satte 40 Prozent des Energieverbrauchs entfallen in der EU auf Gebäude, zusätzlich mehr als die Hälfte des Gasverbrauchs und 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen. Klimaneutralität oder das Erreichen der Pariser Klimaziele sind ohne grundlegende Veränderungen im Gebäudesektor nicht zu schaffen. Aktuell sind etwa 35 Prozent der Gebäude in der EU älter als 50 Jahre und fast 75 Prozent des Gebäudebestands ist nicht energieeffizient. Gleichzeitig beträgt die durchschnittliche jährliche Quote der energetischen Renovierungen jedoch nur etwa 1 Prozent. Die Crux besteht darin, teure Sanierungen und Umrüstungen zu verordnen und gleichzeitig die Gebäudeeigentümer oder auch Mieter finanziell nicht zu überfordern. pf


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