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Vorrang für solare Wärme gefordert

Solare Prozesswärme – spart CO2 und Kosten. (Foto: © Fraunhofer ISE)
Solare Prozesswärme – spart CO2 und Kosten. (Foto: © Fraunhofer ISE)

Das Hamburg Institut hat aktuell berechnet, dass die vorgesehene neue KWK-Förderung bei Einsatz von fossilem Erdgas im Fernwärmesektor gegenüber der bestehenden Solarthermie den doppelten Fördereinsatz zur CO2-Einsparung benötigt.

29.10.2015 – Trotz verbreiteter Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden in Deutschland bei der Fernwärmeerzeugung noch immer viel zu große Mengen CO2 ausgestoßen. „Der Anschluss großer Solarkollektorfelder an das Fernwärmenetz könnte die Kosten der Kohlendioxidvermeidung deutlich reduzieren“, sagt Matthias Sandrock, Geschäftsführer des Hamburg Instituts. Vorbild sei Dänemark, wo man bereits seit einigen Jahren Solarthermie im großtechnischen Maßstab für die Fernwärmeversorgung ganzer Siedlungen nutzt und damit große Erfolge bei der Einsparung von CO2 als auch von Kosten verzeichnen kann.

Doch anstatt diese preiswerten Solarpotenziale wie in Dänemark für den Klimaschutz zu heben, droht hierzulande aktuell ihre Blockade durch eine Novelle des KWK-Gesetzes, warnen übereinstimmend Energieexperten zahlreicher wissenschaftlicher Einrichtungen und des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Förderung der fossilen KWK im Sommer führe dazu, dass die begrenzte Wärmelast in den Wärmenetzen durch KWK-Wärme besetzt wird und keine Kapazitäten zur Aufnahme Erneuerbarer Energien mehr vorhanden seien. Damit entstehe ein ungleicher Wettbewerb zwischen fossil erzeugter KWK-Wärme und Solarwärme zulasten Erneuerbarer Energien. Großflächige Solarthermie-Anlagen könnten Wärme zu wettbewerbsfähigen Kosten von 3 bis 5 Cent pro Kilowattstunde in Wärmenetze einspeisen und bieten damit ein hohes Maß an langfristiger Kostensicherheit für Versorger und Verbraucher, so der BSW.

„Der Marktzugang für solare Fernwärme wird in Deutschland erheblich erschwert, wenn der Gesetzgeber an seiner Vorstellung festhält, neue fossil befeuerte KWK-Anlagen künftig auch in den Sommermonaten großzügig zu fördern“, beklagt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig „In dieser Zeit sollte vielmehr Fernwärme aus Solarenergie genutzt werden. Der Bundestag muss den vorliegenden Gesetzesentwurf dringend nachbessern und die Förderung neuer fossil befeuerter KWK-Anlagen künftig auf die Heizperiode begrenzen.“ Das solle so gestaltet werden, dass die Rentabilität neuer KWK-Anlagen darunter nicht leide, KWK und Solarenergie müssten künftig einander ergänzen und nicht mehr blockieren.

Ein Vergleich des auf die CO2-Vermeidung bezogenen Fördermitteleinsatzes für die Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung nach dem jüngsten KWKG-Referentenentwurf mit den CO2-Vermeidungskosten aus solarthermischen Anlagen im Kraftwerksmaßstab ergibt folgendes Ergebnis: Die vermiedene Tonne CO2 aus Solarwärme kostet rund 56 Euro Fördermittel, die Vermeidung der gleichen Menge des Treibhausgases durch den Einsatz konventioneller KWK-Anlagen kostet rund 120 Euro und damit etwa doppelt so viel.

Die Umsetzung des vom BSW-Solar vorgeschlagenen Heizperiodenmodells, welches ab 2018 für neu in Betrieb genommene KWK-Anlagen außerhalb der Heizperiode eine Sommerpause bei der Förderung anregt, würde nicht nur mittelfristig jährlich bis zu 5 Millionen Tonnen Kohlendioxid einsparen, sondern könnte auch die volkswirtschaftliche Kostenbilanz für die Wärmebereitstellung deutlich verbessern. BSW/na


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