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Spanien: 350 Klagen gegen Förderkürzung

Nach wiederholten rückwirkenden Förderkürzungen für Ökokraftwerke ist bei der spanischen Regierung eine Lawine juristischer Gegenwehr hereingestürzt. Neben Investoren und Unternehmen klagen auch Rathäuser und spanischen Regionalverwaltungen.

11.10.2014 – Die rückwirkenden Förderkürzungen für Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien haben bei der spanischen Regierung rund 350 Klagen einlaufen lassen. Wie die Tageszeitung „El Mundo“ berichtet, hat eine große Anzahl ganz unterschiedlicher Akteure rechtlichen Einspruch gegen die von der Madrider Zentralregierung im Juni beschlossene rückwirkende Beschneidung der Einspeisevergütungen erhoben: neben Investoren, Verbänden und Unternehmen aus der Branche der Erneuerbaren auch Rathäuser und spanische Regionalverwaltungen. Die Mehrzahl der Kläger berief sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes für ihre Investitionen. Zudem seien die rückwirkenden Änderungen nicht mit europäischem Recht vereinbar.

Bislang hat das verantwortliche Gericht, das sogenannte Tribunal Supremo, alle von den Klägern eingeforderten Maßnahmen abgewiesen. Das Wirtschaftsministerium ließ verlauten, man sei dort „ruhig“ und gehe davon aus, dass die durchgeführten Änderungen legal seien. Der Druck, den die Lawine an Klagen hervorruft, wird heruntergespielt. Klagen kleinerer Unternehmen und Institutionen könnten wohl auch ungefährlich sein. Doch dem spanischen Staat sind laut „El Mundo“ auch internationale Schiedsverfahren anhängig, etliche unter Einbezug der Weltbank und anderer Institutionen, die mit Konflikten dieser Art vertraut sind. Nicht zuletzt haben private Investmentfonds in Ökokraftwerke investiert. Betroffen sind auch Fondsanleger in Deutschland. Der Ratingagentur Feri zufolge investierten deutsche Anleger allein 2008 und 2009 mehr als 630 Millionen Euro in geschlossene Fonds mit spanischen Solarkraftwerken.

Der spanischen Regierung zufolge sind die Förderkürzungen notwendig, um das Haushaltsdefizit einzudämmen. Nach Angaben des spanischen Solarverbandes Unión Española Fotovoltaica  (UNEF) ist dies die fünfte Kürzung für bereits installierte Anlagen. Anlagenbetreiber seien zum Teil nicht mehr in der Lage, Anleihen zurückzuzahlen und müssten ihre Kraftwerke in die Hände der Banken geben. rr

Hier geht es zu dem Artikel von „El Mundo“ in spanischer Sprache.


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