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Volksentscheid mit Folgen?

In dem Alpenland wurde zuvor bereits die vorzeitige Abschaltung der Kernkraftwerke durch einen Volksentscheid gekippt. Beobachter sehen wenig Chancen für den Markt der Erneuerbaren in der Schweiz, sollte die Abstimmung zur neuen Energiestrategie negativ
In dem Alpenland wurde zuvor bereits die vorzeitige Abschaltung der Kernkraftwerke durch einen Volksentscheid gekippt. Beobachter sehen wenig Chancen für den Markt der Erneuerbaren in der Schweiz, sollte die Abstimmung zur neuen Energiestrategie negativ ausfallen. (Foto: Nicole Allé)

Die Schweiz senkt die Vergütungssätze für Photovoltaik und Kleinwasserkraft. Ob das negative Auswirkungen für die betroffenen Branchen nach sich zieht, ist derzeit noch ungewiss. Die Energiestrategie 2050 gilt als Hoffnungsbringer, muss aber erst durch einen Bürgerentscheidung abgesegnet werden.

12.01.2017 – Es stehen Änderungen für die Schweizer Photovoltaik (PV) und Kleinwasserkraft an: Der Bundesrat hat eine Revision der Energieverordnung beschlossen, die zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Danach werden die Sätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) sowie die Einmalvergütung bei beiden Technologien abgesenkt. In der Schweiz erzeugen Wasserkraftwerke fast 60 Prozent des Stroms und tragen mit rund 97 Prozent beinahe den gesamten Anteil erneuerbarer Energieproduktion. Andere Regenerative wie Sonne und Wind leisten dagegen nur einen geringen Beitrag. Atomenergie steuert circa 33 Prozent bei.

Der KEV-Vergütungssatz wird in zwei Schritten am 1. April und 1. Oktober je nach Anlage um zehn bis 28 Prozent gesenkt. Die KEV hat eine Laufzeit von 20 Jahren (für Biomasse-Infrastrukturanlagen zehn Jahre) und deckt die Differenz zwischen Produktionskosten und Marktpreis ab. Betreiber, die Strom ins Netz abgeben, erhalten so einen kostendeckenden Preis. Die Einmalvergütung sinkt nach Plänen des Bundesrats am 1. April 2017 und 1. April 2018. Sie gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als zehn Kilowatt (kW) und beträgt höchstens 30 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage. Betreiber von PV-Anlagen im Bereich zwischen zehn und 30 kW können zwischen KEV und Einmalvergütung wählen. Für Kleinwasserkraftwerke liegt die Grundvergütung seit Beginn des Jahres je nach Leistungsklasse um vier bis 18 Prozent tiefer, der sogenannte Wasserbau-Bonus um 14 bis 50 Prozent.

Die neuen Vergütungssätze gelten für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2017 in Betrieb genommen werden. Bei Kleinwasserkraftwerken sind zudem diejenigen Betreiber nicht betroffen, die schon vor Jahresbeginn einen positiven Bescheid sowie die vollständige erste Projektfortschrittsmeldung vorweisen konnten. Die Energieverordnung wird regelmäßig neu berechnet, unter Berücksichtigung von Faktoren wie Gestehungskosten oder Marktbedingungen. Der Schweizer Fachverband für Sonnenenergie Swissolar kritisierte in einer Mitteilung, dass die Photovoltaik durch die Kürzungen unter massiven Preisdruck gerate. Die Senkung der KEV basiere auf unrealistischen Annahmen zur Kostenreduktion bei Solarmodulen. Außerdem werde nicht berücksichtigt, dass die von den Elektrizitätswerken erhobenen Gebühren für Stromzähler „massiv überteuert“ seien. Darüber hinaus würden die Tarife sinken, zu denen die Elektrizitätswerke den Strom von PV-Anlagen-Besitzern, den diese nicht selbst verbrauchen, aufkaufen. „Auch die Prämisse, dass 40 Prozent des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch verwendet werden, ist unrealistisch“, sagt Swissolar-Geschäftsleiter David Stickelberger. Das sei beispielsweise bei einer landwirtschaftlichen Anlage völlig illusorisch, auch in einem Einfamilienhaus liege der Eigenverbrauch nur bei etwa 20 Prozent.

Stickelberger geht davon aus, dass vor allem die Senkung der Einmalvergütung einen negativen Einfluss haben wird: „Die Einmalvergütung ist derzeit schon sehr knapp bemessen und deckt etwa 30 Prozent der Investitionskosten, das wird jetzt noch weniger. Wir rechnen schon 2016 mit einem Marktrückgang von 30 Prozent gegenüber 2015, 2017 könnte es noch weiter runtergehen.“ Dadurch seien Arbeitsplätze gefährdet. Auf der KEV-Warteliste befinden sich derzeit über 35 000 Anlagen. Das Schweizer Bundesamt für Energie sagt, dass von diesen Projekten nur noch wenige in die KEV aufgenommen werden können. Swissolar sieht deshalb die Einmalvergütung als wichtigsten Anreiz für Investoren, sie sei essentiell für den Fortbestand des Photovoltaik-Markts im Land. Besonders unverständlich findet der Verband die überproportionale Absenkung der Einmalvergütung bei dachintegrierten Anlagen, für eine typische zehn-Kilowatt-Anlage auf einem Einfamilienhaus betrage sie 22 Prozent. Die Tarifsenkung erlaube jedoch, die eingesparten Fördermittel für zusätzliche Projekte zur Verfügung zu stellen. Swissolar verlangt deshalb die Bereitstellung eines KEV-Kontingents für PV-Anlagen in Höhe von 100 Megawatt für das Jahr 2017. Dadurch könne die Warteliste abgebaut und ein Ausbaustopp verhindert werden.

Zudem setzt die PV-Branche große Hoffnungen in die Energiestrategie 2050 (neue energie 5/2016), deren erstes Maßnahmenpaket Ende September vom Parlament verabschiedet wurde und 2018 wirksam werden soll. Es umfasst ein Bauverbot für neue Atomkraftwerke und Regelungen zur finanziellen Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Die Umlage für Erneuerbare soll von derzeit 1,5 Rappen (1,4 Eurocent) auf 2,3 Rappen (2,1 Eurocent) erhöht werden. Jedoch wird davon dann zusätzlich die Wasserkraft unterstützt. Eine separate Strategie soll außerdem den Um- und Ausbau der Stromnetze voranbringen.

Allerdings muss die Energiestrategie 2050 wohl zuerst im Mai eine Volksabstimmung überstehen. Ob die Gegner die für die Abstimmung notwendigen 50 000 Unterschriften bis zum 19. Januar sammeln konnten, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest, galt aber als sehr wahrscheinlich. Falls nicht, treten die Gesetze automatisch am 1. Januar 2018 in Kraft. Martin Bölli, Geschäftsleiter beim Verband der Kleinwasserkraftwerke Swiss Small Hydro, hält deshalb eine Einschätzung der Auswirkungen auf seine Branche für schwierig: „Weil wir noch nicht wissen, ob die Energiestrategie vom Volk angenommen wird, ist unsicher, was effektiv mit den Tarifen passiert. Die jetzige Senkung ist sicher kein schönes Signal, aber ob es wirklich dramatisch ist, das können wir noch nicht sagen.“

Swissolar-Mann Stickelberger sieht die voraussichtliche Volksabstimmung als entscheidend für die Zukunft der Photovoltaik in der Schweiz: „Wenn klar ist, dass es ab 2018 die Energiestrategie gibt, dann wird das sicherlich den Markt schon in der zweiten Hälfte 2017 wieder beleben.“ Wenn die Energiestrategie aber nicht kommen sollte, sieht der Branchenkenner schwarz: „Dann passiert nicht mehr viel mit der Förderung für die Erneuerbaren.“ Er ist jedoch zuversichtlich, dass die Schweizer zustimmen. Dafür müssten sich die Befürworter jedoch anstrengen und die Menschen von den umfangreichen und komplexen Maßnahmen überzeugen.

An einer Volksabstimmung gescheitert ist im November der vorzeitige Atomausstieg der Bergnation. Die Schweiz hatte bereits 2011, infolge der Kernschmelze in Fukushima, beschlossen, den Bau neuer AKW zu verbieten und die fünf bestehenden Meiler am Ende ihrer sicherheitstechnischen Laufzeit abzuschalten. Eine Volksinitiative hatte jedoch den Plan, die AKW bereits nach 45 Jahren vom Netz zu nehmen. Bei einem Ja-Votum hätten drei der AKW schon 2017 abgeschaltet werden müssen. Bundesrat und Parlament lehnten dies ab, mit dem Argument, der wegfallende Strom könne nicht schnell genug durch Erneuerbare ersetzt werden. Dies gefährde die Versorgungssicherheit und mache zusätzliche Stromimporte notwendig. Die Argumentation von Regierung und Gegnern der Initiative zeigte Wirkung, rund 55 Prozent der Wähler stimmten dagegen. Befürworter betonten daraufhin, die Eidgenossen würden zwar den vorzeitigen Atomausstieg ablehnen, die Energiewende grundsätzlich aber unterstützen. Bei einer möglichen Abstimmung im Mai könnte sich zeigen, wie die Schweizer Bevölkerung wirklich zu den Erneuerbaren steht.

Michael Hahn (neue energie, Ausgabe Nr. 01/2017, S.66-67)


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