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Anforderungen für das Grüner Strom Label verschärft

Blick auf die NATURSTROM-Anlage Ramsthal (Foto: Bernd Mair)
Blick auf die NATURSTROM-Anlage Ramsthal (Foto: Bernd Mair)

Das Ökostromlabel der Umweltverbände Grüner Strom hat seine Anforderungen an die Vereinbarkeit von Energiewende und Naturschutz ausgebaut. Der in vielen Bereichen verschärfte Kriterienkatalog gilt ab sofort für alle 80 zertifizierten Energieanbieter.

31.01.2016 – Bereits 1998 wurde der Grüner Strom Label e.V. von gemeinnützigen Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie Friedensorganisationen gegründet. Seitdem zertifiziert er ausgewählte Ökostromanbieter mit dem Grüner Strom Label und seit 2013 auch umweltverträgliches Biogas mit dem Grünes Gas Label. Ab sofort treten für das Ökostromlabel neue Kriterien für den naturverträglichen Ausbau Erneuerbarer Energien in Kraft. Diese wurden unter Zustimmung aller sieben Träger bereits im vergangenen Jahr beschlossen.

"Wir brauchen die Energiewende und noch mehr Erneuerbare Energien“, sagt der NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Jedoch vertritt er auch die Meinung, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen einen Eingriff in Natur und Umwelt mit teils gravierenden Nebenwirkungen bedeuten können. Daher sei es wichtig, dass Naturschutz-Kriterien schon bei der Förderung beachtet werden müssen. „Das Grüner Strom-Label ist ein gutes Beispiel für die Verknüpfung von Förderung und aktuellen naturschutzfachlichen Standards“, so Miller.

Neuer Kriterienkatalog präzisiert und ausgebaut

Alle 80 zertifizierten Energieanbieter sind dazu verpflichtet, neue Anlagen sowie auch innovative Energieprojekte zu fördern. Wohin die Fördergelder dabei genau fließen, wird durch entsprechende Umweltanforderungen festgelegt. Diese wurden im neuen Kriterienkatalog nun präzisiert und ausgebaut.

So sind neue Solar-Freiflächenanlagen nur auf versiegelten oder vorbelasteten Flächen förderfähig. Eine geringe naturschutzfachliche Bedeutung wird hierbei vorausgesetzt, sodass die Einwirkungen auf den Naturhaushalt möglichst gering ausfallen. Für den Bau neuer Biomasseanlagen oder Wasserkraftwerke gelten ebenfalls sehr strenge Regeln. Im neuen Kriterienkatalog wird beispielsweise festgelegt, dass für Biomasseheizkraftwerke nur Holz aus regionalem Anbau verwendet werden darf. Zusätzlich können auch freiwillige Naturschutzmaßnahmen finanziert werden, wie zum Beispiel bei der Onshore-Windenergie.

„Bei den meisten Ökostromprodukten am Markt gibt es leider keine direkte Förderung neuer Anlagen, geschweige denn zusätzliche Umweltanforderungen“, erläutert Rosa Hemmers, Vorsitzende des Grüner Strom Label e.V. „Bei den von uns zertifizierten Produkten legen wir den Fokus deshalb noch stärker als bisher auf garantierte Investitionen in ökologisch besonders hochwertige Anlagen“, so Hemmers. jk


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