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Baurechtsnovelle: Ausgedehnte Städte statt Naturschutz

Die Baurechtsnovelle im Bundestag sieht neben einer Verdichtung der Innenstädte auch Erleichterungen für neue Gebäude auf Natur- und Ackerflächen am Rand bestehender Siedlungen vor. (Foto: <a href="https://pixabay.com/" target="_blank">pixabay</a>, <a
Die Baurechtsnovelle im Bundestag sieht neben einer Verdichtung der Innenstädte auch Erleichterungen für neue Gebäude auf Natur- und Ackerflächen am Rand bestehender Siedlungen vor. (Foto: pixabay, CC0 1.0)

Die Baurechtsnovelle im Bundestag schlägt hohe Wellen: Regierungsberater und Umweltverbände kritisieren die geplanten Erleichterungen für neue Bauten auf Natur- und Ackerflächen. Die Pläne torpedieren Ziele zur Reduzierung des Flächenverbrauchs.

18.02.2017 – Mit den geplanten Gesetzesänderungen sollen eigentlich neue Wohngebäude in Städten schneller gebaut werden können. Wissenschaftler und Stadtforscher fordern seit Jahren, die ohnehin bereits versiegelten und an alle Infrastrukturen angebundenen urbanen Gebiete zu verdichten, also dichter und höher zu bauen. Zusätzlich sieht die Novelle vor, verschiedene Nutzungsarten wie Einzelhandel und Wohnen leichter zu vermischen. Eine flächensparende Siedlungsentwicklung ist das von allen Seiten begrüßte Ziel.

Die letzten Änderungen stehen dem allerdings entgegen, denn die „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ erleichtert die Bebauung noch nicht versiegelter Flächen am Stadtrand. Dann könnte „auf eine Prüfung von Umweltauswirkungen der geplanten Bebauung und auf Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft verzichtet werden“, fürchtet der Umweltverband NABU. Zudem widerspricht diese Ausnahmeregelung dem Ziel der Bundesregierung, den Flächenverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Derzeit werden jeden Tag fast 70 Hektar Land in Deutschland von Kommunen als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Land, das zuvor meist wertvolle Ackerböden oder Naturflächen waren.

„Wir dürfen beim Flächenverbrauch keine Rückschritte machen.“

Das Bundesumweltministerium beklagt, dass ländliche Gebiete durch fortschreitenden Flächenverbrauch zersiedelt werden, unzerschnittene Landschaftsräume für Tiere und Natur gehen verloren und der Hochwasserschutz durch zusätzliche Bauten vielerorts erschwert. Zudem sei die Zersiedelung aus ökonomischer und sozialer Sicht höchst fragwürdig. Denn: „Sinkt die Siedlungsdichte, steigt der Aufwand pro Einwohner zum Erhalt der technischen Infrastruktur wie Versorgungsleitungen, Kanalisation, Verkehrswege usw. Je geringer die Nutzerdichte, desto weniger rentabel sind auch öffentliche Verkehrsmittel.“ Umso erstaunlicher ist es, dass Umweltministerin Barbara Hendricks ebenso für das Thema Bauen zuständig ist und die Baurechtsnovelle verantwortet.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), eines der ältesten Beratungsgremien der Bundesregierung, wendet sich gegen die Bauministerin: „Wir dürfen beim Flächenverbrauch keine Rückschritte machen. Die Novelle sollte deshalb das Bauen im Außenbereich nicht erleichtern“, betont SRU-Mitglied Prof. Messari-Becker. Die Professorin für Gebäudetechnologie und Bauphysik empfahl deshalb als Sachverständige im Umweltausschuss des Bundestags das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne am Rand bestehender Siedlungen zu streichen. cw


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