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Elbvertiefung vorläufig gestoppt

Umfassende Eingriffe in die Natur erfordern auch die Berücksichtigung möglicher Schäden am jeweiligen Ökosystem. (Foto: <a href="https://flic.kr/p/sCdtvQ" target="_blank">Marnie Pix / flickr.com</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd
Umfassende Eingriffe in die Natur erfordern auch die Berücksichtigung möglicher Schäden am jeweiligen Ökosystem. (Foto: Marnie Pix / flickr.com, CC BY-ND 2.0)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass bei der geplanten Elbvertiefung zwischen Hamburg und Cuxhaven zu wenig Rücksicht auf die Natur genommen wird. Für eine Zulassung müssen nun verschiedene Schutzauflagen erfüllt werden.

13.02.2017 – Die geplante Vertiefung der Elbfahrrinne zwischen Cuxhaven und Hamburg ist vorerst vom Tisch. Die Umweltverbände NABU und BUND haben mit ihrer Klage gegen das Vorhaben vor dem in Leipzig ansässigen Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zumindest einen Teilerfolg errungen. Doch das Urteil lässt Spielraum für die Planungsbehörden. Das Gericht verkündete in einer Presserklärung: „Diese Mängel können […] geheilt werden und führen […] nicht zur Aufhebung der Planfeststellungs­beschlüsse.“

Um dem Gericht nachzukommen müssen die Planer nun umfangreiche Naturschutzauflagen erfüllen. Gemeint sind damit besondere Schutzmaßnahmen für den seltenen Schierlings-Wasserfenchel. Ebenfalls nachgebessert werden soll auch eine weitere, für unzureichend befundene Ausgleichsmaßnahme. Beobachter schätzen, die Elbvertiefung sei damit für mindestens ein halbes Jahr aufgeschoben, im besten Fall für zwei Jahre. Für einige Beobachter kommt das Urteil wenig überraschend, da Planungsfehler und die mangelnde Auseinandersetzung mit den Umweltschützern im Vorfeld bereits Gesprächsstoff war.

Das neunte Mal

Die geplante Vertiefung der Elbe wäre bereits die neunte seit etwas mehr als hundert Jahren. Innerhalb von zwei Jahren soll die Fahrrinne zwischen Hamburg und Cuxhaven vertieft und verbreitert werden, die Kosten dafür betragen etwa 600 Millionen Euro. Grund für den geplanten Ausbau sind Bedenken der Terminalbetreiber und Reeder des Hamburger Hafens: Sie befürchten Wettbewerbsnachteile, da übergroße Frachter mit mehr als 20.000 Containern den Hafen im voll beladenen Zustand nicht anlaufen können. Dafür sind nämlich mindestens zwei Meter Tiefgang zusätzlicher nötig.

Alternativen in der Kooperation

Umweltverbände kritisieren die Pläne und stellen die Notwendigkeit der Maßnahmen generell in Frage. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) schlägt zusammen mit anderen Verbänden eine strategische Partnerschaft der drei Häfen von Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven vor. Das Großprojekt Jade-Weser-Port kann seine Terminals bisher lediglich zu rund 20 Prozent auslasten und hat im Gegenteil zu Hamburg keinerlei Tiefgangsbeschränkungen – neue Eingriffe in die Natur wären so nicht nötig.

„Für die ganz großen Schiffe gibt es eine Alternative, für die Natur nicht“, so die Umweltschützer von BUND, NABU und WWF. Für die Umweltverbände ist der Prozess damit immerhin ein Teilerfolg. Auch wenn die Elbvertiefung nicht gänzlich blockiert wurde, konnten trotzdem umfangreiche Auflagen durchgesetzt werden. bm


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