Menü öffnen

Antrag auf Fracking-Verbot vom Tisch gefegt

Wo einst dichte Wälder und Wiesenflächen waren, sind nun durch das intensive Fracking ganze Landschaften komplett verunstaltet. (Foto: © Simon Fraser University, flickr.com/photos/sfupamr/14601885300, CC BY 2.0)
Wo einst dichte Wälder und Wiesenflächen waren, sind nun durch das intensive Fracking ganze Landschaften komplett verunstaltet. (Foto: © Simon Fraser University, flickr.com/photos/sfupamr/14601885300, CC BY 2.0)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion für ein Verbot der Fracking-Technik abgelehnt. Ziel des Entwurfs war der Schutz von Umwelt und Menschen vor Gefährdungen, die durch das Fracking verursacht werden.

15.04.2016 – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte im Februar einen Gesetzesentwurf zur Untersagung der Fracking-Technik eingebracht. Dieser wurde nun mit den Stimmen der CDU/CSU sowie der SPD abgelehnt. Die Grünen sowie die Fraktion DIE LINKE stimmten für den Antrag. Der Bundesregierung wurde vorgeworfen, noch keine Einigung über den am 23. April 2015 eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung der Fracking-Technik gefunden zu haben. Es sei weder eine Entscheidung durch den Deutschen Bundestag getroffen, noch in den Ausschüssen über die Erkenntnisse aus den Expertenanhörungen abschließend beraten worden. „Dieser Zustand ist unhaltbar. Der derzeit herrschende politische Stillstand ist auf Grund der damit verbundenen Rechtsunsicherheiten für alle Betroffenen nicht vertretbar“, heißt es daher im Entwurf.

Die Grünen-Fraktion forderte zum Schutz der Umwelt sowie der Bevölkerung in ihrem Gesetzesentwurf ein eindeutiges Verbot der Fracking-Technik in Deutschland. Nicht nur private Belange, sondern ebenfalls öffentliche Aspekte stünden mit dem Einsatz von Fracking zur Förderung von Erdöl und -gas in Konflikt. Die Risiken durch die umstrittene Förderungstechnik für Umwelt und Gesundheit seien schlichtweg zu groß. Neben der Verunreinigung des Grundwassers und seismischen Erschütterungen, sei auch weiterhin die Frage der Entsorgung des giftigen Lagerstättenwassers ungeklärt.

Bereits im Mai letzten Jahres hatte die Fraktion DIE LINKE einen Antrag für das Verbot von Fracking in Deutschland gestellt. Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzesentwurf zum Fracking-Verbot vorzulegen. Dieser Antrag wurde jedoch ebenfalls von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Fracking-Gesetzespaket soll noch im Sommer verabschiedet werden

Bereits im März forderten verschiedene Umweltverbände und Bürgerinitiativen Union und SPD in einem offenen Brief zu einem Verbot der Fracking-Technik auf. Der BUND-Experte Dirk Jansen warnte darin, dass durch jede Fracking-Bohrung bis zu 770 Tonnen giftige Bohrschlämme anfallen würde. „Die Rückstände sind mit krebserregenden Kohlenwasserstoffen, Schwermetallen wie Quecksilber und Arsen sowie radioaktiven Partikeln belastet und müssen als Sondermüll entsorgt werden“, so Jansen. „Insgesamt kann sich das auf bis zu 35 Millionen Tonnen giftigen Abfalls summieren.“

Seit dem vergangenen Jahr verhandeln die beiden Koalitionspartner über ein Gesetzespaket, das eigentlich einen stabilen Rechtsrahmen für Fracking in Deutschland schaffen soll. Es sei geplant, die Regelungen noch vor der Sommerpause zu verabschieden. „Die Gewinnung fossiler Energieträger ist mit unzähligen Risiken für Klima, Umwelt und Gesundheit verbunden. Fracking treibt den fossilen Rohstoffhunger noch auf die Spitze und schafft neue unzumutbare Folgekosten – die Rechnung zahlen am Ende die Bürgerinnen und Bürger“, kritisiert Kai Niebert, Präsident vom Deutschen Naturschutzring. jk


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft