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Bundesregierung bereitet Sonderregel für Bürgerenergie vor

Mithilfe sogenannter „privilegierter Bürgerenergiegesellschaften“ will das Wirtschaftsministerium Bürgerenergieprojekte doch noch ermöglichen. (Foto: NATURSTROM)
Mithilfe sogenannter „privilegierter Bürgerenergiegesellschaften“ will das Wirtschaftsministerium Bürgerenergieprojekte doch noch ermöglichen. (Foto: NATURSTROM)

Das Wirtschaftsministerium plant offenbar eine Sonderregel für Bürgerenergieprojekte, damit diese im neuen Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen doch noch eine Chance erhalten. Dennoch verschärft das Ausschreibungssystem die Ungleichheit.

15.02.2016 – Die Umstellung des Fördersystems für Erneuerbare Energien ist beschlossen, die Bundesregierung will noch in diesem Jahr das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ändern. Statt fester Vergütungen für neue Anlagen soll auf ein Ausschreibungssystem umgestellt werden. Nicht mehr jeder kann demnach neue Ökostromanlagen errichten, sondern muss sich in einem aufwendigen und teuren Verfahren durchsetzen. Wer zum günstigsten Preis bauen will, erhält den Zuschlag.

Dabei fallen bereits im Vorfeld große Kosten für Planung und Genehmigungsverfahren im sechsstelligen Bereich an. Große Investoren und Energiekonzerne können das Risiko schultern, bei der Ausschreibung trotz der vielen Kosten im Vorfeld eventuell leer auszugehen. Für Bürgerenergiegesellschaften und Bürgerprojekte bedeutet dies dagegen praktisch das Aus. Sie rebellieren seit Monaten gegen die Gesetzesänderung und haben nun offenbar einen ersten Erfolg erreicht.

Genehmigungsverfahren erst nach gewonnener Ausschreibung

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, will das Wirtschaftsministerium eine Sonderregel für Bürgerenergieprojekte ins Gesetz schreiben. Demnach soll es sogenannte „privilegierte Bürgerenergiegesellschaften“ geben, die aus mindestens zehn Bürgern bestehen müssen, von denen keiner mehr als zehn Prozent der Anteile halten darf. „Diesen Bürgern muss mindestens die Hälfte der Gesellschaft gehören, und mindestens die Hälfte der Eigentümer muss aus dem Landkreis kommen, in dem die Windräder gebaut werden sollen“, schreibt die Zeitung, die aus einem Eckpunktepapier zitiert. So werde „eine regionale Verankerung der Gesellschaft sichergestellt“.

Sind diese Bedingungen erfüllt, dürfen sich die Bürgerenergiegesellschaften an den Ausschreibungen beteiligen, ohne bereits die aufwendigen Genehmigungen eingeholt zu haben. Einzige Bedingungen sind ein Nachweis zur Nutzung des Grunds für den Bau der Windenergieanlagen und ein Windgutachten, dass die Eignung des Standorts garantieren soll. Für die weiteren teuren Genehmigungen bleiben den Bürgern zusätzlich zwei Jahre Zeit.

Einige Risiken bleiben

Für Rainer Baake, dem zuständigen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium ist es „ein vernünftiger Kompromiss“. Noch am heutigen Montag soll der Vorschlag an die Koalitionsfraktionen verschickt werden. Der Genossenschaftsverband DGRV sieht den neuen Entwurf kritisch, denn oft stellen sich Hindernisse und Risiken erst im Genehmigungsverfahren heraus, zudem machten Behörden oftmals teure Auflagen. „Dann muss man in einer Phase bieten, in der einem viele Informationen noch fehlen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung den DGRV.

Mit dem Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium erkennt dieses immerhin die Bedeutung von Bürgerenergieprojekten an. Ein Viertel der Windparks in Deutschland sind mehrheitlich in Hand von Bürgern. Sie sind zudem ein großer Garant für die Akzeptanz von neuen Anlagen vor Ort und der Energiewende im Allgemeinen. Auch wenn der Kompromiss ein richtiger Schritt ist, vergrößert die Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen weiterhin die Ungleichheit und bevorzugt große Konzerne. cw


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Kommentare

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Kilian Rüfer 16.02.2016, 09:56:15

+265 Gut Antworten

Immerhin ist ein wenig der massiven Kritik durchgedrungen. Das echte Bürgerenergie zur Mehrheit in Bürgerhand ist sehe ich auch so. "Schein-Bürger-Energie" mit 5 - 15 % Bürgeranteilen gibt es ja auch. Allerdings muss erst einmal ein halber Windpark bezahlt werden können. Vielleicht würde es ein Verbund aus Gemeindewerken schaffen. Ob sich Bürger 10 % finanzieren lassen können ist mir unklar. Das jedoch nur ein Landkreis erlaubt ist finde ich absurd. Nachbarlandkreise sollten auch passen. Zu häufig gibt es Standorte an Landkreisrändern.

Energyload 20.02.2016, 19:23:34

+241 Gut Antworten

Eine sinnvolle Reglung, die sich zumindest wieder in die richtige Richtung bewegt.


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