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CETA: Zusätzliche Auslegungserklärung ist nutzlos

Am 17. September 2016 wurde bundesweit für einen gerechten Welthandel und gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP demonstriert. (Foto: © Lisa Badum)
Am 17. September 2016 wurde bundesweit für einen gerechten Welthandel und gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP demonstriert. (Foto: © Lisa Badum)

Die wichtigsten Kritikpunkte an CETA werden durch die zusätzlich geplante gemeinsame Auslegungserklärung nicht ausgeräumt, zeigt ein aktuelles Gutachten. Beim EU-Ministertreffen in Luxemburg konnte gestern noch keine Einigung erreicht werden.

19.10.2016 – Es werde klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht, „worauf sich Kanada und die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mit einigen Bestimmungen des CETA, die Gegenstand öffentlicher Debatten und Bedenken waren, geeinigt haben“, heißt es in der gemeinsamen Auslegungserklärung. Doch die wesentlichen Kritikpunkte werden damit nicht ausgeräumt, zeigt ein Rechtsgutachten des Nürnberger Völkerrechtlers Markus Krajewski im Auftrag der Grünen, das der Rheinischen Post vorliegt. So bleibe etwa die bisherige Kritik zum Investitionsschutz unverändert, da für keine der umstrittenen Punkte rechtssichere Verbesserungen genannt werden.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche mehrere Eilanträge gegen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) abgelehnt hatte, spricht alles für ein vorläufiges Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zum 1. Januar 2017. Immerhin haben die Verfassungsrichter der Bundesregierung die Bedingung gestellt, dass der Anwendung von CETA nur unter bestimmten Auflagen zugestimmt werden darf. So dürfen beispielsweise nur jene Teile des Vertragstextes von Deutschland abgesegnet werden, die auch eindeutig der Kompetenz der EU zuzuordnen sind. Außerdem soll die Regierung eine Ausstiegserklärung abgeben, sodass Deutschland das Abkommen im Zweifel noch verlassen kann.

Einigung beim Ministertreffen nicht in Aussicht

Beim Treffen im EU-Handelsministerrat sollte eigentlich schon gestern eine Einigung erzielt werden. Aller Voraussicht nach wird sich die EU aber frühestens Ende der Woche einigen können, da noch längst nicht alle Bedenken einiger Mitgliedsstaaten ausgeräumt werden konnten. Daniel Brössler, Korrespondent der Süddeutschen Zeitung spricht auf Twitter sogar von einem Chaostag in Luxemburg. Eine von den Niederländern beantragte Unterbrechung zog sich deutlich länger hin, als zunächst angekündigt. Die Unsicherheit bei der Entscheidung über das Freihandelsabkommen mit Kanada ist deutlich spürbar. Ende Oktober soll das CETA-Abkommen auf einem EU-Kanada Gipfel eigentlich endgültig verabschiedet werden.

„Ich bin fassungslos, wie die EU-Kommission den Abschluss des Abkommens weiterhin vorantreiben kann“, sagt Christoph von Lieven, Greenpeace-Experte für Handel. „Mittlerweile scheinen ja sogar die EU-Institutionen durch die anhaltende Kritik verunsichert zu sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in der EU, die eigentlich als ersten Schritt vergangene Woche über CETA hätten abstimmen müssen, bis heute keine Entscheidung getroffen haben.“

Die Kritik am Freihandelsabkommen reißt seit Monaten nicht ab. So bezeichnet Guido Körber, Beirat der Initiative „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegen TTIP“, CETA als eine Art Einbahnstraße für kanadische Unternehmen. „Ohne Prüfsiegel darf ein Produkt nicht auf den kanadischen Markt, daran ändert auch CETA nichts. Umgekehrt sollen durch das Freihandelsabkommen allerdings in Kanada zertifizierte Produkt automatisch als CE-Konform gelten“, so Körber. jk


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