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EEG-Novelle behindert Energiegenossenschaften

Im Nahwärmeberich sind die Aktivitäten der Kommunen noch ganz rege, während es im Strom- und Mobilitätsbereich mithilfe des EEG 2016 eher abwärts geht. (Grafik: © AEE)
Im Nahwärmeberich sind die Aktivitäten der Kommunen noch ganz rege, während es im Strom- und Mobilitätsbereich mithilfe des EEG 2016 eher abwärts geht. (Grafik: © AEE)

Laut einer DGRV-Jahresumfrage unter Energiegenossenschaften sind deren Gründungszahlen weiter rückläufig. Die im neuen EEG 2016 geplante Ausschreibungsregel ist für die Bürgerenergie ungeeignet, die Förderbedingungen verschlechtern sich erheblich.

07.07.2016 – Die Zahl der Neugründungen von Energiegenossenschaften im Bereich Erneuerbare Energien ist mit insgesamt 40 Gründungen im letzten Jahr im Vergleich zum Vorjahr 2014 um weitere 25 Prozent zurückgegangen, so ein Fazit der Umfrage. „Es gibt zum einen gewissen Sättigungseffekt“, bewertet Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV), den Rückgang. Zudem steige die Anzahl der Mitglieder pro Genossenschaft. Die verschlechterten Fördermöglichkeiten, die das EEG 2016 mit sich bringen wird, seien aber der Hauptgrund dafür dass die Gründungszahlen zurückgehen. „Vor allem die wirtschaftlichen Grenzen für neue Photovoltaikprojekte schränken die Aktivitäten der Energiegenossenschaften deutlich ein.

Mit der Einführung von Ausschreibungen nicht nur für Photovoltaik sondern auch für Onshore-Wind-Projekte werde nun eine weitere Hürde für die Bürgerenergie geschaffen“, so Ott. Die ersten vier Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen zeigten, dass die Akteursvielfalt dabei nicht mehr gewährleistet wird. Lediglich 0,22 Prozent der bezuschlagten Gebote entfielen auf Energiegenossenschaften.

Bürger-Windprojekte in Gefahr

Entsprechend kritisch wird nun die Einführung von Ausschreibungen für Windenergie durch das EEG 2016 gesehen – trotz der vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Bürgerenergieregel. Hiernach sollen Bürgerenergiegesellschaften in einer frühzeitigen Planungsphase in die Ausschreibung gehen können. Das grundsätzlich höhere Risiko für kleine Akteure wie Bürgerenergiegenossenschaften werde dadurch aber nicht vermieden, kritisiert Ott. Nach einem Zuschlag zum frühen Planungszeitpunkt könne das Projekt im weiteren Prozess bis zur Genehmigung aus unterschiedlichen Gründen scheitern. Dann würde die Bürgerenergiegesellschaft unverschuldet ihre Planungskosten verlieren und müsste zusätzlich noch eine Strafe zahlen. Das könnten bis zu 45.000 Euro pro Anlage sein. Der DGRV schlägt daher vor, dass bezuschlagte Gebote von Bürgerenergiegesellschaften zu einem späteren Zeitpunkt ohne Strafzahlungen zurückgegeben werden können.

Wärmenetze brauchen Anschlussförderung für Biogas

Positiv sieht der DGRV hingegen die Entwicklung bei den Nahwärmegenossenschaften: Hier sind 145 Genossenschaften gegründet worden, mehr als 50 allein in den vergangenen drei Jahren. Da 65 Prozent der Wärmegenossenschaften eine Biogasanlage als Hauptwärmequelle haben, gefolgt von Holzhackschnitzelkraftwerken, sei perspektivisch eine Anschlussförderung für diese Anlagen erforderlich, so der DGRV. Schließlich sei die Laufzeit des Wärmenetzes oftmals länger als die 20-jährige EEG-Vergütung für die Biogasanlage. Große solarthermische Anlagen, wie sie in Dänemark bereits üblich sind, stecken in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Diese werden jetzt aber speziell gefördert, berichtet Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), etwa die „Solardörfer“ in Baden-Württemberg.

Kommunen als starke Partner von Energiegenossenschaften

Eine Blitzumfrage der AEE wandte sich an Vertreter von 100 Energie-Kommunen in Deutschland, 30 davon haben teilgenommen, vor allem die ohnehin aktivsten unter ihnen, so AEE-Geschäftsführer Vohrer. Gefragt nach ihrem Engagement innerhalb der vergangenen zwölf Monate meldeten zwei von drei Vorreiterkommunen verstärkte Aktivitäten im Bereich Nahwärmenetze. „Gerade bei der Wärmeversorgung von Wohngebieten sind Energiegenossenschaften und Kommunen die idealen Partner“, so Vohrer. „Häufig werden die Nahwärmenetze genossenschaftlich durch die Hausbesitzer selbst betrieben, während die Kommunen das Projekt planerisch und organisatorisch unterstützen.“

Die allgemeinen Rahmenbedingungen für den lokalen Ausbau Erneuerbarer Energien beurteilen die Energie-Kommunen jedoch durchwachsen. Das Urteil für den Strom- und Mobilitätsbereich fällt deutlich kritischer aus als im Wärmebereich. Mieterstromprojekte seien überwiegend nur wirtschaftlich, so der DGRV, wenn eine EEG-Umlage für die gelieferte Strommenge nur anteilig anfallen würde; eine Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen wäre weiterhin notwendig, so Ott. Bei den Onshore-Windprojekten beeilten sich die Kommunen bereits begonnene Projekte noch vor den Ausschreibungen „durchzubringen“, so Vohrer.

Positionen des DGRV zur EEG-Novelle

Für die Stärkung der Akteursvielfalt sollte nach Meinung der DGRV die Investition in neue PV-Anlagen, mit denen bspw. Genossenschaftsmitglieder mit ihrem eigenen Strom versorgt werden, wieder wirtschaftlich möglich sein. Etwa durch die Wiedereinführung des solaren Grünstromprivilegs wie im EEG 2012 (§ 39 Abs. 3) oder eine anteilige Gleichstellung mit der Eigenversorgung wie im EEG 2014 (§ 61). Um die Chancengleichheit gegenüber den großen Marktakteuren zu bewahren müsste die Bagatellgrenze von 750 Kilowatt in § 22 EEG-E unbedingt erhalten bleiben, Energiegenossenschaften ihre PV-Freiflächenanlagenangebote über Zuschläge in separaten Ausschreibungen für kleine Marktakteure und Anlagen refinanzieren und ihren Zuschlag in Ausschreibungen straffrei zurückgeben können. na


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