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Ein Blick aufs Energiejahr 2017

Das Jahr 2017 hält einige Neuerungen bereit. So gefährden Ausschreibungen in Deutschland die Bürgerenergie in unterschiedlichen Erneuerbaren-Branchen. (Foto: © Nicole Allé)
Das Jahr 2017 hält einige Neuerungen bereit. So gefährden Ausschreibungen in Deutschland die Bürgerenergie in unterschiedlichen Erneuerbaren-Branchen. (Foto: © Nicole Allé)

Als neuer Präsident der USA könnte Trump das Klimaabkommen aufkündigen, in Deutschland gefährden Ausschreibungen die Bürgerenergie und die Digitalisierung der Energiewende hält Einzug. Im Bereich der Gebäudeenergie werden die Anforderungen höher.

03.01.2017 – Präsident Barack Obama geht und will sich mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens gerne in der Klimapolitikgeschichte der USA verewigen. Am 20. Januar wird jedoch Donald Trump offiziell in Washington als Präsident der Vereinigten Staaten vereidigt. Entgegen seinen Ankündigungen, mit dem Beginn seiner Amtszeit den gerade erst unterzeichneten Weltklimavertrag sofort aufzukündigen, relativierte er seine Pläne bereits im November vergangenen Jahres. Auf einer Pressekonferenz verkündete Trump, dass er das Abkommen genau überprüfen werde, aber grundsätzlich dem Ganzen offen gegenüber stehe.

Zuvor bezeichnete er den menschengemachten Klimawandel noch als „bullshit“ und als eine Erfindung Chinas, die ausschließlich der US-Wirtschaft schaden soll. Außerdem ernannte er Scott Pruitt, derzeit noch Justizminister von Oklahoma und enger Vertrauter der Kohle- und Ölindustrie, zum Leiter der US-Umweltbehörde EPA. Ob Trump als neuer Präsident der USA nun tatsächlich direkt das UN-Klimaschutzabkommen aufkündigen wird ist zurzeit noch ungewiss. Zur Stärkung des weltweiten Klimaschutzes wird er im Jahr 2017 jedoch wohl eher nicht beitragen.

Ausschreibungen in der Windenergie-Branche

Doch auch in Deutschland gibt es mit dem Jahreswechsel einige Neuerungen. So wird nach „erfolgreichem“ Probelauf des Ausschreibungsmodells bei den Photovoltaik-Freiflächenanlagen das gleiche Prinzip auch für andere Erneuerbare-Energien-Projekte eingeführt. Laut Wirtschaftsminister Gabriel seien die Erneuerbaren Energien schließlich „keine schutzbedürftigen Welpen mehr, sondern längst wettbewerbsfähig“. Ausschreibungen könnten demnach zu einer besseren Planbarkeit, mehr Wettbewerb und einer höheren Akteursvielfalt führen.

Jedoch ist die Ausschreibungsregel gerade für viele Bürgerenergiegenossenschaften mehr als ungeeignet. Für sie steigen die Risiken, sich an entsprechenden Projekten überhaupt noch zu beteiligen, aufgrund des ungewissen Ausgangs der Ausschreibung deutlich an. Viele Bürger-Windprojekte sind deshalb schon jetzt in Gefahr und die Zahlen von neu gegründeten Genossenschaften stark rückläufig.

Digitalisierung der Energiewende

Mit dem Jahreswechsel tritt zudem auch das am 8. Juli vom Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft. Es soll klare Rahmenbedingungen für die breit angelegte Einführung intelligenter Messsysteme vorgeben. Etappenweise wird nun mit dem Einbau digitaler Stromzähler begonnen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und weitere Branchenkenner kritisierten das Gesetz zur Digitalisierung der Strombranche. Der Verband sprach sich gegen eine verpflichtende Einführung von Smart-Metern bei neuen und bestehenden Ökostrom-Anlagen aus, da dies zu einer überflüssigen Kostenlawine führe und keinen ersichtlichen Nutzen hätte.

Gebäude-Wärmeenergie 2017

Was bislang nur für neue Heizkessel im Gebäude galt erweitert sich nun auf den Bestand: Das Heizungslabel wird ab Januar 2017 auch für Heizkessel verpflichtend, die älter als 15 Jahre sind. Weitere Informationen zum Heizungslabel bietet die Beratungsgesellschaft für den Klimaschutz co2online.

Heizungen, deren Heizkessel älter als 30 Jahre sind, dürfen ab nächstem Jahr gar nicht mehr betrieben werden – das betrifft alle Heizkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt. Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel sind davon ausgenommen, ebenso trifft es nicht für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern zu, die das Gebäude schon vor dem 1. Februar 2002 bewohnt haben.

Erneuerbare Energien integrieren

Außerdem rückt die Verpflichtung zum Niedrigstenergiegebäude-Standard (Nearly Zero Energy Building) für Neubauten näher. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) fordert in Paragraph 2a (Zu errichtende Niedrigstenergiegebäude) im 2. Absatz: „Die Bundesregierung hat die Rechtsverordnung [zur Einführung des Niedrigstenergiehaus-Standards] für Gebäude im Sinne von Absatz 1 Satz 1 vor dem 1. Januar 2019 [alle konditionierten Gebäude] und für Gebäude im Sinne von Absatz 1 Satz 2 [konditionierte Gebäude in Eigentum und Nutzung von Behörden] vor dem 1. Januar 2017 zu erlassen.“

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen zusammengeführt werden. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) sieht vor, das EEWärmeG mit der EnEV abzugleichen. Überschneidungen an den Schnittstellen der jeweiligen Verordnungen müssen dabei noch geprüft werden; das Gesetz soll möglichst vereinfacht werden um vor allem Erneuerbare Energien in die Wärmeversorgung von Gebäuden besser integrieren zu können.

Klimawandel aufhalten

Im Jahr 2016 konnte der Anteil Erneuerbarer Energien am weltweiten Strommix erneut gesteigert werden. Die Internationale Energieagentur geht in ihrem jüngsten Bericht davon aus, dass bereits im Jahr 2040 rund 60 Prozent des insgesamt erzeugten Stroms aus Erneuerbaren stammen wird. Vor allem in Ländern wie China oder Indien ist der Zubau nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Diesen Trend wird auch ein Trump nicht mehr stoppen, doch der Klimawandel läuft schneller als gedacht – und das Tempo zum Ausbau Erneuerbarer Energien müsste noch deutlich erhöht werden. na/jk


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