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Energiepaket mit wenig Klimaschutzwirkung

RheinEnergie Fernwärmetunnel in Köln. Mit Fernwärme lässt sich bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme sinnvoll nutzen (Foto: A.Savin / Wikimedia Commons  WikiPhotoSpace / Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=
RheinEnergie Fernwärmetunnel in Köln. Mit Fernwärme lässt sich bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme sinnvoll nutzen (Foto: A.Savin / Wikimedia Commons WikiPhotoSpace / Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19387766)

Die Bundesregierung hat sich mit der EU-Kommission zu einem „Energiepaket“ geeinigt. Die Beschlüsse konterkarieren die Klimaschutzziele, kritisieren Branchenexperten, Braunkohlestrom werde bevorzugt und die Kraft-Wärme-Kopplung weiterhin behindert.

31.08.2016 – Seit Jahren herrscht zwischen Deutschland und der EU-Kommission Uneinigkeit über Ausnahmen für die deutsche Industrie bei den Kosten der Energiewende, Brüssel sieht diese als Wettbewerbsverzerrung an, da energieintensive Großverbraucher von der Ökostromumlage größtenteils befreit sind. Beim nun vereinbarten Energiepaket hat sich die Bundesregierung mit der EU darauf verständigt, berichtet das Bundesumweltministerium, wie das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung, das Strommarktgesetz und das EEG 2017 mit dem EU-Beihilferecht zu vereinbaren sind.

Die deutsche Industrie wird bei der EEG-Umlage weiterhin verschont. Die EU-Kommission hat die Privilegien stromintensiver Unternehmen beim Eigenverbrauch aus Industrie-Kraftwerken sowie bei der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) bestätigt. Aber auch weniger stromintensive Unternehmen werden künftig von der KWK-Umlage weitgehend befreit. Die Förderung kleiner KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt soll in Zukunft ausgeschrieben werden.

„Mit den Ausschreibungen für mittelgroße Anlagen der öffentlichen Versorgung werden der ohnehin schon ächzenden KWK-Branche weitere Steine in den Weg gelegt“, so Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik von Bündnis90/Die Grünen. „So wird die sinnvolle Modernisierung bestehender KWK-Anlagen durch zusätzlichen Aufwand und Planungsunsicherheit in Folge der Ausschreibungen erheblich erschwert.“ Die Regierung fahre die Kraft-Wärme-Kopplung vor die Wand, kritisieren die Grünen. Erst habe sie die überfällige Novellierung des KWK-Gesetzes über ein Jahr lang verschleppt, dann konnte das neue Gesetz wegen Vorbehalten aus Brüssel nicht angewendet werden. „Nach der Einigung mit der EU-Kommission droht nun eine Verzögerung von Kraftwerksprojekten um mindestens ein weiteres Jahr. Denn die Regierung will die Modalitäten für die geplanten Ausschreibungen erst 2017 vorlegen.“

Die Klimaschutzziele rücken so in weitere Ferne, da der Ausbau der KWK im Aktionsprogramm Klimaschutz der Bundesregierung explizit eingeplant sei. Denn bereits bis zum Jahr 2020 sollte der Ausbau der KWK eigentlich einen zusätzlichen Beitrag zur Emissionsminderung von vier Millionen Tonnen CO2 beisteuern.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt zwar, dass nach der Einigung für die Energiebranche insgesamt Planungssicherheit bestehe; doch diese Einigung zementiere nun auch Punkte, die einer sauberen und zukunftsorientierten Energieversorgung im Wege stehen, kritisiert BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Dazu zähle insbesondere der Umgang mit Braunkohlekraftwerksstrom. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar“, so Falk, „warum der Einsatz von Strom aus Braunkohlekraftwerken beim Braunkohletagebau weiterhin von der EEG-Umlage ausgenommen bleibt und damit die EEG-Umlage erhöht. Strom aus Erneuerbare Energie-Anlagen, die größer als 10 kW installierter Leistung sind, wird hingegen mit einem Teil der EEG-Umlage belastet.“ Die Rechtsansicht des BEE, dass das EEG keine Beihilfe ist, werde durch die Entscheidung der Bundesregierung indes unterstützt. Die EU-Vorgabe, technologieindifferente Ausschreibungen einzuführen, sieht der BEE kritisch. „Diese Vorgaben laufen einem systemisch sinnvollen Ansatz zuwider“, so Falk. na


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