Menü öffnen

Gericht weist EnBW-Atomklage ab

In einer Pressemitteilung hatte EnBW im April 2011 erklärt, nicht gegen die Anordnungen zur Abschaltung seiner Kernreaktoren vorgehen zu wollen. (Foto: EnBW AG)
In einer Pressemitteilung hatte EnBW im April 2011 erklärt, nicht gegen die Anordnungen zur Abschaltung seiner Kernreaktoren vorgehen zu wollen. (Foto: EnBW AG)

Der Atomkonzern EnBW ist mit seiner Klage wegen des AKW-Moratoriums 2011 nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima gescheitert, das Landgericht Bonn wies die Klage am Mittwoch ab. Der Konzern hatte 261 Millionen Euro Schadenersatz gefordert.

07.04.2016 – Geklagt hatte der Karlsruher Energieversorger gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg, obwohl das Unternehmen fast komplett in öffentlicher Hand ist. Anlass für die Klage war das AKW-Moratorium nach der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011. Damals wurde von der Bundesregierung eine dreimonatige Stilllegung aller Atomkraftwerke in Deutschland angeordnet, die die Bundesnetzagentur in Bonn durchgesetzt hatte.

Betroffen waren auch die EnBW-Atomreaktoren Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1, für deren Abschaltung die Karlsruher Schadenersatz in Höhe von 261 Millionen Euro fordern. Dies wies der zuständige Richter Stefan Bellin am Landgericht Bonn nun allerdings ab, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Bereits in der Verhandlung Anfang Februar hatte er Zweifel am Erfolg der Klage erkennen lassen. Denn EnBW hatte es versäumt, 2011 direkt gegen die Abschaltung vorzugehen. Damals kündigte das Unternehmen an, man zweifle an der Rechtmäßigkeit der Anordnungen, werde dagegen aber nicht vorgehen. Hätte EnBW damals Rechtsmittel eingelegt, ständen die Chancen heute deutlich besser.

RWE bekam Recht vor Bundesverwaltungsgericht

„Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, diese prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden“, teilte EnBW laut Reuters mit. Der Konzern hat einen Monat Zeit, um in Berufung zu gehen. Auch E.ON und RWE klagen gegen Bund und Länder wegen des nach Fukushima angeordneten dreimonatigen Betriebsverbots. RWE bekam bereits Recht vor dem Verwaltungsgericht in Hessen und dem Bundesverwaltungsgericht. Dort ging es allerdings nur um die Rechtmäßigkeit des befristeten Betriebsverbots für das AKW Biblis und nicht um Schadensersatz. Dennoch dürfte RWE keine schlechten Chancen auf eine Geldzahlung haben, der Konzern hatte früher als EnBW und E.ON den Klageweg beschritten und fordert 235 Millionen Euro.

Ende April wird die Klage E.ONs vor dem Landgericht Hannover verhandelt. Schließen sich die Richter der Einschätzung des Landgerichts Bonn an, könnte auch E.ON leer ausgehen. Der größte deutsche Energiekonzern will 380 Millionen Euro für die AKW-Zwangspause. Branchenexperten gehen allerdings davon aus, dass die Versorger ihre Klagen zurückziehen könnten. Aber erst dann, wenn sich die AKW-Betreiber mit der Bundesregierung auf eine Atomstiftung zur sicheren Finanzierung der Abriss- und Entsorgungskosten der Atomkraft in Deutschland einigen können. Solange dienen die Klagen und Schadenersatzforderungen auch als Pfand der Konzerne bei den Verhandlungen. cw


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft