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Klimaschutzplan: Umweltverbände bleiben Anhörung fern

Zahlreichen Umweltverbänden zufolge widerspricht die Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung den Pariser Klimaschutzzielen. Sie formulierten daher Mindestanforderungen an einen Klimaschutzplan. (Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/luppes77
Zahlreichen Umweltverbänden zufolge widerspricht die Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung den Pariser Klimaschutzzielen. Sie formulierten daher Mindestanforderungen an einen Klimaschutzplan. (Foto: mLu.fotos / flickr.com, CC BY 2.0 )

Zahlreichen Umweltverbänden zufolge widerspricht die Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung den Pariser Klimaschutzzielen. Aus Protest blieben sie daher einer Anhörung zum Klimaschutzplan fern und veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung.

29.09.2016 – Während international der Eindruck erweckt wird, Deutschland treibe den Klimaschutz aktiv voran, sieht das auf nationaler Ebene schon ganz anders aus. So ratifizierte in der vergangenen Woche nach dem Bundestag auch der Bundesrat das UN-Klimaabkommen. Doch die Anfang September veröffentliche überarbeitete Version des Klimaschutzplans 2050 spricht eine ganz andere Sprache. Konkrete Ideen der Umweltministerin Hendricks für eine treibhausgasneutrale Zukunft Deutschlands wurden gestrichen, jegliche Verbindlichkeit scheint zu fehlen.

Zahlreichen Wirtschaftsverbänden war das jedoch trotzdem noch nicht genug. In einer gemeinsamen Erklärung forderten sie daher, bei den nationalen Klimaschutzmaßnahmen die wirtschaftlichen Auswirkungen stärker zu berücksichtigen.

Am vergangenen Dienstag lud die Bundesregierung nun zu einer Verbändeanhörung ein. Die Redeslots sowie die Plätze in der Podiumsdiskussion wurden vom Bundesumweltministerium jeweils zu 50 Prozent an Wirtschafts- und zivilgesellschaftliche Verbände vergeben. Gemeinsam mit dem BUND, Greenpeace und dem WWF hatte sich jedoch der NABU dazu entschlossen, der Anhörung fernzubleiben. Es sei mehrfach zum Ausdruck gebracht worden, welche Maßnahmen im Klimaschutzplan mindestens enthalten sein müssen und welche Rahmenbedingungen unabdingbar seien, teilte der NABU am Dienstag mit.

Mindestanforderungen an einen Klimaschutzplan

So verlangen die Verbände, dass im Klimaschutzplan 2050 ein Treibhausgas-Minderungsziel von mindestens 95 Prozent verankert werden müsste – unter Einbeziehung aller Sektoren. Nur so sei noch eine Begrenzung der Erderwärmung auf unter zwei Grad möglich. Außerdem sei eine schnelle und sozialverträgliche Reduzierung der Kohleverstromung unabdingbar, sodass diese bis spätestens 2035 beendet wird. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparungen müssten genau wie ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien schneller als bisher geplant vorangetrieben werden.

Die vier Umweltverbände fordern zudem, dass der Klimaschutzplan auch ein klares Signal für das mittelfristige Auslaufen der Verbrennungsmotoren setzen müsste. Eine Verkehrswende könne zudem auch nur durch eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs funktionieren. Außerdem sollen im Bereich der Landwirtschaft konkrete Ansätze zur Reduzierung der Fleischproduktion und der Stickstoffüberschüsse verankert werden. Im Gebäudesektor sei eine Verschärfung der energetischen Standards für Neubauten notwendig, sodass bis 2050 das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands erreicht wird. Im weiteren Verlauf müsse der Klimaschutzplan zudem in ein verbindliches Klimaschutzgesetz überführt werden.

„Die jetzige Fassung des Klimaschutzplans ist ein Armutszeugnis für die Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Die darin angestrebten Zahlen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen hätten sich im Vergleich zum Energiekonzept von 2010 überhaupt nicht verändert. Bis 2030 wurde damals eine Verringerung von 55 Prozent angestrebt. „Mit diesem sechs Jahre alten Vorschlag bleibt die Bundesregierung weit hinter den Zielen von Paris zurück und entzieht sich ihrer internationalen Verantwortung“, so Müller-Kraenner. jk


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