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Mangelnder Umweltschutz: EU verklagt Deutschland

Deutschland hat für die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu wenige Flächen unter Naturschutz gestellt, wogegen die EU nun vorgeht. Dabei wären mehr Naturschutzgebiete wie der Grumsiner Forst im Nordosten Brandenburgs notwendig, um alte Buchenbestände zu
Deutschland hat für die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu wenige Flächen unter Naturschutz gestellt, wogegen die EU nun vorgeht. Dabei wären mehr Naturschutzgebiete wie der Grumsiner Forst im Nordosten Brandenburgs notwendig, um alte Buchenbestände zu schützen und Tieren und Pflanzen ein natürliches Rückzugsgebiet zu schaffen. (Foto: Paul Schulze, Humboldt-Universität zu Berlin, CC-BY 4.0)

Die Bundesregierung nimmt es beim Umweltschutz offenbar nicht so genau. Die EU hat weitere drei Verfahren eingeleitet. Grund sind zu wenig ausgewiesene Naturschutzflächen, überhöhte Stickstoffoxid-Grenzwerte und das Kohlekraftwerk Moorburg.

31.07.2015 – Gleich drei neue Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich hat die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission im vergangenen Halbjahr gegen Deutschland eingeleitet, von den elf laufenden Verfahren konnte die Bundesrepublik nur eines erfolgreich abschließen. Das ist das Ergebnis einer unveröffentlichten Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Peter Meiwald an die Bundesregierung.

Demnach drehen sich zwei Verfahren um die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die zusammenhängende natürliche Lebensräume für Tiere und Pflanzen in Europa schaffen soll. Deutschland hat dafür allerdings zu wenige Flächen unter Naturschutz gestellt und ausgewiesen. Die EU bemängelt außerdem, dass bei der Genehmigung des heftig umstrittenen Kohlekraftwerks Moorburg in Hamburg der Naturschutz nicht im angemessenen Rahmen berücksichtigt wurde.

Ein weiteres Verfahren der Generaldirektion Umwelt betrifft die Überschreitung der Stickstoffoxid-Grenzwerte. Bei mehr als den deutschlandweit 500 installierten Messstellen wurde die zulässige Höchstgrenze überschritten. Deutschland und v.a. die Kommunen und Länder haben nicht genügend Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffoxid-Belastung unternommen. Hauptquellen für den hohen Ausstoß sind der Straßenverkehr und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas und Holz.

Koalition erledigt in Umweltpolitik nicht einmal Pflichtaufgaben

Insgesamt sind 14 Verfahren wegen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik in der Generaldirektion Umwelt anhängig. Eine Klage ist wegen der fehlenden Umsetzung Deutschlands zur Umweltverträglichkeits-Richtlinie und Industrie-Emissionen-Richtlinie auf dem Weg.

Die Große Koalition wolle in der Umweltpolitik offenbar nichts bewegen und erledige noch nicht einmal die Pflichtaufgaben, kritisierte der Grünen-Politiker Meiwald. Auch viele andere europäische Regierungen schenken der Umwelt anscheinend wenig Aufmerksamkeit. Verstöße gegen das europäische Umweltecht gehören zu den häufigsten Gründen für die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Derzeit laufen 1.347 Verfahren gegen EU-Staaten, davon betreffen 322 den Bereich Umwelt, 223 die Bereiche Mobilität und Verkehr und 162 den europäischen Binnenmarkt. Gegen Deutschland gab es 2014 insgesamt 68 Verfahren. cw


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