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Mieterstrom-Gesetz ist auf dem Weg

Das Wirtschaftsministerium macht Ernst: Erstmals liegt ein Entwurf für das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom“ vor. Die Unsicherheit für Mieter, Vermieter und Ökostromanbieter könnte bald vorbei sein – und die Energiewende in den Städten beginnen.

20.03.2017 – Der vorliegende Referentenentwurf stammt zwar vom 10. März und stellt nicht das endgültige Gesetz dar, es geht aber in die richtige Richtung. Demnach soll Mieterstrom aus Solaranlagen eine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2017 erhalten – wie auch andere Solaranlagen ohne Mieterstrom. Allerdings werden pauschal 8,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) abgezogen, das heißt es ergibt sich ein Mieterstromzuschlag je nach Anlagengröße von 2,21 bis 3,81 Cent/kWh.

„Im Ergebnis heben die genannten Vergütungssätze die Projektrenditen in vielen Mieterstromkonstellationen auf ein Niveau von mindestens 5 bis 7 Prozent pro Jahr“, heißt es im Entwurf. Die Rendite sei allerdings stark vom Strompreis abhängig. Netzentgelte fallen auf die direkt im Haus genutzten Strommengen nicht an.

Zubau von 500 Megawatt pro Jahr

Der Mieterstrom-Gesetzesentwurf setzt also verbindliche Anreize um Projekte umzusetzen und gibt klare Vorgaben. Das Ministerium will den Mieterstrom-Zubau auf 500 Megawatt pro Jahr begrenzen, Einzelprojekte sollen eine Größe von 100 Kilowatt nicht überschreiten. Erwartet werden bis zu 12.500 Mieterstromanlagen mit einer maximalen Stromerzeugung von 3,6 Millionen Megawattstunden pro Jahr. Die Kosten für das EEG belaufen sich den Berechnungen zufolge auf 130 Millionen Euro jährlich. Würden dieselben Anlagen ohne Mieterstrom gebaut, das heißt die Strommengen normal ins Netz eingespeist und vergütet, entstünden Kosten in Höhe von 250 Millionen Euro.

Neu ist auch, dass Wohnungsunternehmen und -genossenschaften in Zukunft selbst Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen direkt ihren Mietern anbieten können. Sie verlieren dabei in der Regel nicht mehr ihre Gewerbesteuerprivilegierung, die Schwelle wurde deutlich angehoben. cw


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