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NRW lässt Fahrverbot für Dieselfahrzeuge überprüfen

Der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich (links) und Bundesgeschäftsführer der DUH Jürgen Resch (rechts). Nordrhein-Westfalen will die generelle Rechtslage für ein Fahrverbot von Dieselwagen bei hoher Luftverschmutzung durch das Bundesverwalt
Der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich (links) und Bundesgeschäftsführer der DUH Jürgen Resch (rechts). Nordrhein-Westfalen will die generelle Rechtslage für ein Fahrverbot von Dieselwagen bei hoher Luftverschmutzung durch das Bundesverwaltungsgericht klären lassen. (Foto: © DUH)

Nordrhein-Westfalen lässt die generelle Rechtslage für ein Fahrverbot von Dieselwagen bei hoher Luftverschmutzung durch das Bundesverwaltungsgericht klären. Dafür legte das Land Revision gegen das Urteil zur Klage der Deutschen Umwelthilfe ein.

10.11.2016 – Erst im September gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen wegen einer zu starken Luftverschmutzung in Düsseldorf statt. Die Folge: Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge sollte so schnell wie möglich ausgesprochen werden. Bereits jetzt stünden dafür die rechtlichen Instrumentarien zur Verfügung. Nun will NRW allerdings höchstrichterlich überprüfen lassen, inwiefern nach derzeitiger Rechtslage schon ein Dieselfahrverbot angeordnet werden darf.

Die Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts gaben laut dem WDR bekannt, dass es bereits eine rechtliche Grundlage für das Fahrverbot gebe. Demnach müsse auch nicht darauf gewartet werden, ob in der gesamten Bundesrepublik eine „Blaue Plakette“ eingeführt wird. Einer schnellen und direkten Reaktion auf das Urteil stünde laut dem Verwaltungsgericht nichts im Wege.

DUH empfiehlt Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten

„Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf können sich nach dieser schallenden Ohrfeige nicht länger hinter der Untätigkeit der Bundesregierung verstecken“, urteile Bundesgeschäftsführer der DUH Jürgen Resch im September. „Wir empfehlen allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten.“

„Wir sehen, dass die Bundesregierung im Moment keine Anstalten macht, sich tatsächlich für saubere Fahrzeuge einzusetzen oder eben den notwendigen Technologiewechsel mit Maßnahmen zu unterlegen, die jetzt notwendig sind“, so Resch in den Tagesthemen am Montag. Er begrüßte die Entscheidung des NRW-Umweltministeriums, das Verfahren durch die Revision nun direkt vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen. Die DUH sei zuversichtlich, dass damit ein endgültiges Urteil zum Dieselfahrverbot erreicht werden könne. jk


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