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Überdüngung: EU-Kommission verklagt Deutschland

Zusätzlich zur Düngung mit synthetischen Stickstoff-Düngern wird auf die Felder auch Gülle und Mist ausgebracht. Dadurch steigt die Belastung des Grundwassers durch das Salz Nitrat. (Foto: <a href="https://flic.kr/p/79L56v" target="_blank">Thorsten Ho
Zusätzlich zur Düngung mit synthetischen Stickstoff-Düngern wird auf die Felder auch Gülle und Mist ausgebracht. Dadurch steigt die Belastung des Grundwassers durch das Salz Nitrat. (Foto: Thorsten Hofmann / flickr.com, CC BY-SA 2.0 )

Die EU-Kommission macht ernst: Wie bereits angekündigt reicht Brüssel Klage gegen Deutschland ein, wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser durch Überdüngung. Kommt es zu einer Verurteilung, könnte das den deutschen Staat Milliarden kosten.

08.11.2016 – Die EU-Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Bundesregierung wegen der teilweise sehr hohen Nitratbelastung deutscher Grundwässer eingereicht. Die 40 Seiten starke Anklageschrift wirft Deutschland vor, das Problem seit Jahren zu ignorieren. So kritisiert die Kommission etwa die Länge der Düngepausen auf deutschen Agrarflächen: Forschungserkenntnisse legen Unterbrechungen von fünf bis sieben Monaten nahe, in Deutschland sind lediglich Pausen von maximal drei Monaten Länge vorgesehen.

Der EU-Kommission ist es ernst mit dem Thema Nitrat, das zeigt der Fall Frankreich: 2014 gab der EuGH eine Klage der Kommission wegen zu hoher Werte statt, da das Land gegen die EU-Nitratrichtlinie verstoßen hatte. Das Strafmaß wird derzeit verhandelt, es wird voraussichtlich zwischen einer und drei Milliarden Euro betragen. Hätte die Klage Erfolg, könnten auch auf Deutschland Strafen in ähnlicher Höhe zukommen.

Über 98 Kilogramm Stickstoffdünger pro Hektar brachten deutsche Landwirte im Durchschnitt noch im Jahr 2012 aus – mehr als 22 Prozent über dem selbstverordneten Höchstwert von 80 Kilogramm pro Hektar. Das leicht verlagerbare Salz gelangt durch Auswaschung ins Grundwasser und trägt dadurch vielerorts zu einer Überschreitung der vorgeschriebenen Obergrenze von 50 Milligramm Nitrat je Liter Grundwasser bei. Zum Vergleich: Bis zu 15 Milligramm pro Liter können maximal natürlicher Herkunft sein, so das bayerische Landesamt für Umwelt. In hohen Konzentrationen kann Nitrat zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen besonders bei schwangeren Frauen sowie bei Kleinkindern führen.

Nitrat im Trinkwasser kein Problem?

Das Umweltbundesamt titelte 2014 in einer Meldung: „Zuviel Nitrat im Grundwasser. Im Trinkwasser kein Problem!“ und stellte klar, dass zwar viele Grundwasser-Messstellen in Deutschland erhöhte Nitratwerte verzeichneten – die Qualität der Trinkwässer sei jedoch aktuell kein Problem, nur lediglich 0,08 Prozent der Trinkwasser-Messstellen zeigten zu hohe Werte. Die Behörde stellt im gleichen Artikel aber auch klar, dass diese Zahlen nur deshalb so niedrig seien, weil die lokalen Wasserversorger zu stark belastetes Grundwasser vor der Einspeisung in das Trinkwassernetz mit unbelastetem Wasser vermischten.

Da die Nitratwerte in deutschen Grundwässern steigen ist zu befürchten, dass auch der technische Aufwand, der benötigt wird um Trinkwasser als Lebensmittel weiterhin in guter Qualität verfügbar zu machen, steigen wird.

Massentierhaltung trägt Mitschuld

Grenzüberschreitungen der Nitratwerte sind in Deutschland besonders in Gegenden zu beobachten, in denen intensive Landwirtschaft betrieben wird. Besonders Mega-Ställe, in denen sehr viele Tiere in hoher Konzentration Gülledünger produzieren, gelten als Hauptverursacher für die schlechte Grundwasserqualität.

Viele Politiker und Umweltverbände fordern schon seit längerem eine Änderung der Düngeverordnung. „Die Überproduktion in Megaställen verursacht nicht nur das Höfesterben, sie belastet auch die Gewässer und verschlechtert den Tierschutz. In der Agrarpolitik ist ein Kurswechsel dringend erforderlich“, so der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger. Bislang konnten sich die Befürworter einer neuen Düngemittelverordnung jedoch nicht gegen die Agrarlobby und das Landwirtschaftsministerium durchsetzen, vielleicht kann das EU-Verfahren in Zukunft daran etwas ändern. bm


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