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Verlängerung der Kernbrennstoffsteuer nach 2016 gefordert

Atom-Retour-Kutsche. (Foto: Wikimedia Commons / CC BY 2.0 / Autor:  Fraktion DIE LINKE. im Bundestag )
Atom-Retour-Kutsche. (Foto: Wikimedia Commons / CC BY 2.0 / Autor: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag )

Mit einer aktuell erstellten Studie hat das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft FÖS deutliche Argumente für eine Verlängerung der Kernbrennstoffsteuer und eine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ihrer Abschaffung nach 2016 erarbeitet.

16.09.2016 – Nach geltender Rechtslage wird die Steuer Ende 2016 auslaufen, obwohl die Gründe für ihre Einführung nach wie vor Bestand haben berichtet die Studie, die das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft FÖS im Auftrag der NATURSTROM AG erstellt hat. Die Kernbrennstoffsteuer wird seit 2011 erhoben, um die Betreiber von Atomkraftwerken an den gesellschaftlichen Kosten der Atomenergie zu beteiligen und die Zusatzgewinne durch den Europäischen Emissionshandel auszugleichen.

Ursprünglich sollten die Einnahmen in das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ fließen. Die Kernbrennstoffsteuer sollte zum Jahresende 2016 auslaufen und durch strommengen- und strompreisabhängige Förderbeiträge der AKW-Betreiber ersetzt werden Mit dem erneuten Beschluss zum Atomausstieg im Jahr 2011 wurde diese Regelung für die Zeit ab 2017 jedoch durch die damalige Regierung aus CDU/CSU/FDP revidiert. Somit wäre nun die Nicht-Verlängerung der Kernbrennstoffsteuer eine ersatzlose Streichung der Steuer.

Wenn die Steuer bis zum Abschalten der letzten Atomkraftwerke fortgeführt wird, könnte laut aktueller Studie im Zeitraum 2017 bis 2022 ein zusätzliches Steueraufkommen von rund 3,9 bis 5,8 Mrd. Euro generiert werden. Wird sie jedoch wie geplant abgeschafft, könnten die Betreiber mit rund 2,9 bis 4,4 Mrd. EUR an zusätzlichen Gewinnen rechnen.

Dabei profitiert die Atomenergie seit Jahrzenten von hohen staatlichen Förderungen. Sie belaufen sich auf 219 Milliarden Euro zwischen 1970 und 2014, wovon rund 190 Mrd. Euro dem Bereich der Stromerzeugung in Deutschland zuzurechnen seien, so die Studie. Darin sind auch Folgekosten z.B. durch Rückbau von Kraftwerken enthalten, die nicht von den Betreibern, sondern von der öffentlichen Hand getragen werden, so ein Bericht des FÖS 2015. Hinzu komme die potenziell unzureichende finanzielle Absicherung der Konzerne für langfristige Folgekosten der Atomenergie. Im Falle einer Insolvenz oder einer unzureichenden Ausstattung des Fonds müsste dann ebenfalls die öffentliche Hand einspringen.

Quelle: FÖS / NATURSTROM AG


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