Menü öffnen

Bessere Regeln für Speicher

Batterien / Akkus
(Foto: Pixabay / Free License)

Mitte März soll eine neue Prüfrichtlinie zur Effizienz von Batteriespeichern vorliegen. Denn bisher fehlen oft überprüfbare Angaben zum Wirkungsgrad. Nötig ist zudem ein schlüssiges, eigenständiges Speicherrecht. Nur dann kann deren Potenzial zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs voll genutzt werden.

06.03.2017 – Gut 60.000 Lithium-Ionen Hausbatteriespeicher sind derzeit in Deutschland installiert, meist im Kombipack mit einer Photovoltaikanlage. In diesem Jahre rechnet der Bundesverband Energiespeicher (BVES) mit einem Zubau von rund 25.000 Heimspeicher, so Bundesgeschäftsführer Urban Windelen. Doch bisher machen viele Hersteller keine überprüfbaren Angaben zum Wirkungsgrad, zur Regelungsgenauigkeit und zur Reaktionsgeschwindigkeit der Speicher. Eine neue Prüfrichtlinie des BVES und des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE soll hierfür erstmals standardisierte Messverfahren festlegen. Sie soll auf der Energy Storage Europe 2017 Mitte März vorgestellt werden, kündigte Martin Rothert, Leiter des Produktmanagements bei SMA an. Beteiligt sind zudem mehrere Hersteller, Prüfinstitute wie das AIT Austrian Institute of Technology, der Bundesverband Solarwirtschaft sowie die Technische Hochschule Berlin.

Transparentere Auswahlkriterien

„Wir wollen damit auch Installateuren und Verbrauchern bessere Auswahlkriterien für Heimbatteriespeicher in die Hand geben und ein Signal für die Branche setzen“, sagte Rothert auf dem jüngsten Fachgespräch der Clearingstelle EEG zu Speichern. Sechs bis sieben Hersteller hätten bereits angekündigt, sich der Initiative anzuschließen und künftig entsprechende Produktangaben zu veröffentlichen. So soll der geplante Effizienzleitfaden erstmals auch die Erhaltungsladung von Lithiumspeichern vergleichbar machen. Diese liegt laut Rothert derzeit bei bis zu fünf Prozent der zwischengespeicherten Energie, durch Effizienzverbesserungen lasse sich dieser Wert auf ein bis zwei Prozent senken.

Schnellere Schnittstellen

Nachbesserungsbedarf sieht Rothert auch bei der Auslegung der Schnittstellen von Smart-Metern. Mit einer Messfrequenz von zwei bis vier Sekunden seien diese zu langsam für den Anschluss effizienter Batteriesysteme zur Steuerung hochdynamischer flexibler Lasten im Hausbereich wie Kochherde oder Bügeleisen ausgelegt. Bewegung gebe es allerdings bei technisch geeigneten Messkonzepten für die Mehrfachnutzung von Hausspeichern für die Eigenversorgung sowie der Regelenergiebereitstellung, Quartierskonzepte oder virtuelle Speichern, sagt Rothert.

Eigenständiges Speicherrecht nötig

Deutlich wurde bei dem Fachgespräch auch, wie stark die Gesetzgebung Speicher noch ausbremst und wie wichtig eine eigenständige rechtliche Regulierung für einen sinnvollen Einsatz stationärer und mobiler Speicher ist. Denn die rechtliche Gleichsetzung von Speichern mit „Letztverbrauchern“ schafft zahlreiche Auslegungsprobleme, vor allem in punkto Befreiung von der EEG-Umlagepflicht und den fälligen Netzentgelten und Steuern. Vollends kompliziert wird es, wenn künftig immer mehr Batteriespeicher von E-Fahrzeugen in den Strommarkt integriert werden sollen. „Wir haben momentan eine sehr schwierige und kaum handbarbare Rechtslage“, so Stefan Söchtig von der Kanzlei HFK Rechtsanwälte. Denn einerseits unterliegen Speicher und auch Ladesäulen als Letztverbraucher laut EEG der Umlagepflicht. Andererseits sind E-Mobile nicht Teil des Energieversorgungsnetzes und die Netzentgelte finanzieren laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht den Aufbau der Elektromobilität. Und wenn Elektroautos mal zu Hause, mal beim Arbeitgeber oder von unterwegs beladen werden und wieder ins Netz einspeisen, wird die Rechtslage noch unübersichtlicher. Jedenfalls will das Bundeswirtschaftsministerium hierzu nun eine Taskforce einrichten und Verbandsvertreter forderten den Gesetzgeber bei dem Fachgespräch auf, in der kommenden Legislaturperiode ein eigenständiges Speicherrecht zu schaffen.

Verteilnetzausbau durch Speicher reduzieren

Defizite bei der rechtlichen Regulierung von Speichern und ihr großes Potenzial zur Senkung des Ausbaubedarfs der regionalen Stromnetze, zeigt auch die neue Netzflexstudie der Deutschen Energie-Agentur (Dena) auf. Um bis zu 60 Prozent können demnach die Netzausbaukosten auf Verteilnetzebene durch die flexible Nutzung von Speichern gesenkt werden. Laut den in der Studie untersuchten Beispielfällen treten kritische Netzsituationen nur sehr selten auf, im Durchschnitt nur in 1,8 bis 3,5 Prozent der Zeit eines Jahres. „Bereits durch wenige temporäre Anpassungen der Betriebsweise von Speichern und anderer Flexibilitätstechnologien kann so der Netzausbaubedarf auf Verteilebene vermieden werden“, sagt Dena-Chef Andreas Kuhlmann.

Vergütung von Flexibilität ermöglichen

Doch der Ball liegt jetzt maßgeblich beim Gesetzgeber. Denn das bisherige Umlagen- und Netzentgeltsystem sowie die starke Orientierung der Finanzierung der Verteilnetze an kapitalintensiven Investitionen für neue Leitungen stehen einem flexiblen Einsatz von Speichern entgegen. Nötig ist beispielsweise eine Dynamisierung der Netzentgelte und Umlagen und „die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der standardisierte Flexibilitätsprodukte und deren Nutzung definiert“, so die Studie. „Wir müssen Verteilnetzbetreibern ermöglichen, Anlagenbetreibern Flexibilität zu vergüten, wenn diese beispielsweise Kapazitäten ihrer Speicher für die Netzoptimierung freigeben“, unterstreicht Wolfgang Zander, Geschäftsführer des Beratungsbüros BET.

Im Gegenzug müssten die Netzbetreiber jedoch rechtlich auch die Möglichkeit haben, auf die Speicher der Anlagenbetreiber zuzugreifen, um diese im Bedarfsfall steuern zu können. Nötig seien auch verstärkte finanzielle Anreize für die regionalen Netzbetreiber zur digitalen Aufrüstung der Verteilnetze mit Sensorik, um zielgerichtet Speicherleistung einbinden zu können. Hans-Christoph Neidlein


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft