Menü öffnen

Fracking-Gesetz in Kraft: Verbot mit Ausnahmen

Sogenanntes konventionelles Fracking zur Förderung von Erdgas wird in Deutschland bereits seit den 1960er Jahren angewendet und bleibt weiterhin erlaubt. (Foto: <a href="https://pixabay.com/" target="_blank">pixabay</a>, <a href="https://creativecommons.
Sogenanntes konventionelles Fracking zur Förderung von Erdgas wird in Deutschland bereits seit den 1960er Jahren angewendet und bleibt weiterhin erlaubt. (Foto: pixabay, CC0 1.0)

Das Fracking-Gesetz ist in Kraft, unkonventionelles Fracking wird bis auf Probebohrungen vorerst verboten, konventionelles Fracking bleibt erlaubt. Umweltverbände und Grüne sprechen von einem „Fracking-Erlaubnisgesetz“ und setzen auf die Bundesländer.

14.02.2017 – Das Fracking-Gesetzespaket, das Neuerungen im Berg- und Wasserrecht enthält, verbietet das besonders umstrittene unkonventionelle Fracking in Deutschland zu kommerziellen Zwecken. Es dürfen aber vier Probebohrungen stattfinden, um die Gefahren der Technologie abzuwägen. Das konventionelle Fracking, das seit den 1960er Jahren auch in Deutschland zur Erdgas- und Erdölförderung eingesetzt wird, bleibt erlaubt. Neu sind lediglich die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung und das Verbot in Naturschutzgebieten und in der Nähe von Mineralwasservorkommen.

Seit dem 11. Februar sind die neuen Regelungen in Kraft, das Bundesumweltministerium begrüßte das „unbefristete Verbot für unkonventionelles Fracking im Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein.“ Bis auf die vier Erprobungsmaßnahmen, denen eine Expertenkommission zustimmen muss. Umweltverbände kritisieren, dass noch gar nicht geklärt ist, wer in dieser Kommission sitzen soll. Die Bundesregierung könnte industriefreundliche Experten einsetzen, zum Beispiel von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die wegen umstrittener Studien und der Nähe zur Industrie in der Kritik steht.

Bundesländer haben Vetorecht

Das letzte Wort zu den Probebohrungen gehört allerdings den Bundesländern. Jeder Bohrung muss die zuständige Landesregierung zustimmen und einige haben ihre Abneigung schon deutlich geäußert. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich eindeutig gegen Fracking zu Testzwecken ausgesprochen. Der BASF-Tochter Wintershall wurde in NRW bereits die weitere Suche nach Erdgas mit Verweis auf das Fracking-Gesetzespaket verboten, weil Gas dort nur durch Fracking gefördert werden könnte, so die Begründung der Behörden.

Die Grünen bezeichnen das Fracking-Paket als „Fracking-Erlaubnisgesetz“, nichts sei endgültig verboten, kritisieren sie. Eine große Allianz deutscher Umweltverbände schließt sich an: Insbesondere das konventionelle Fracking in dichtem Sandstein, sogenanntes Tight-Gas-Fracking, werde durch die neuen gesetzlichen Regeln explizit erlaubt und wäre selbst in einigen Schutzgebieten möglich. „Die Bundesregierung spricht mit dieser Fracking-Politik ihrem eigenen Anspruch Hohn, Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu sein“, beklagen u.a. der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), BUND, NABU, Robin Wood und die Deutsche Umwelthilfe. cw


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft