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Wo sich Mühlen über Bäumen drehen

Im August 2015 nahm NATURSTROM eine Windenergieanlage in der Gemeinde Berg im Landkreis Hof im Nordosten Bayerns in Betrieb. (Foto: © NATURSTROM AG)
Im August 2015 nahm NATURSTROM eine Windenergieanlage in der Gemeinde Berg im Landkreis Hof im Nordosten Bayerns in Betrieb. (Foto: © NATURSTROM AG)

Die Befürworter erachten den Ausbau der Windenergie im Wald als unbedingt notwendig für die Energiewende. Gegner verweisen allerdings auf den Schutz von Tieren und Pflanzen und fordern daher Einzelfallprüfungen. Eine Studie bietet nun erstmals zuverlässige Daten zum Stand der Windkraft im Wald.

14.07.2016 – Windenergie im Wald ist ein sensibles Thema. Gegner lehnen sie kategorisch ab, mit Verweis auf den Eingriff in empfindliche Ökosysteme und Schäden für Pflanzen und Tiere. Erst im Januar hat etwa die Vereinigung „Rettet Brandenburg“ damit begonnen, Unterschriften für ein Volksbegehren gegen die Windenergie im Wald zu sammeln. Bis Juli will sie dafür 80 000 Menschen mobilisieren, dann kann das Anliegen dem Brandenburger Landtag vorgetragen werden. Im vergangenen Jahr hatte die Vereinigung für eine Volksinitiative bereits 30 000 Unterschriften gesammelt, der Landtag lehnte den Antrag aber ab.

Befürworter halten die Wald-Windräder dagegen für unerlässlich für das Gelingen der Energiewende. Etwa ein Drittel der Fläche Deutschlands, circa 11,4 Millionen Hektar, ist mit Wald bedeckt. Auch finden sich dort oft windstarke Standorte. Tatsächlich hat der Bau von Windkraftanlagen in Wäldern seit 2010 kontinuierlich zugenommen. Das geht aus einer aktuellen Studie der Berliner Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) hervor. Demnach waren Ende 2015 in sieben Bundesländern 1165 Windräder mit einer Gesamtleistung von 2,9 Gigawatt in Waldgebieten in Betrieb. Das entspricht rund fünf Prozent des gesamten Anlagenbestands. Im Norden und Osten ist die Zahl der Mühlen im Wald gering, während sie in südlichen und westlichen Bundesländern teils dreistellig ist. Drei Viertel der Anlagen wurden in den letzten fünf Jahren errichtet.

Ein Grund für den vermehrten Zubau in jüngerer Zeit liegt der Studie zufolge in den immer größer und effizienter werdenden Anlagen: Mühlen mit Gesamthöhen von 200 Metern und Leistungen von zwei bis 3,5 Megawatt (MW) könnten auch oberhalb von Baumgrenzen wirtschaftlich Strom erzeugen. In den Mittelgebirgen fänden sich windreiche Gebiete oft auf bewaldeten Höhenzügen, zudem führten Abstandsregelungen zu Wohngebieten dazu, dass Waldgebiete stärker in den Fokus der Anlagenplaner rückten, weil die Vorgaben dort leichter zu erfüllen seien.

Andere Länder, andere Sitten

Die Rechtslage in den Bundesländern ist jedoch unterschiedlich: In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ist Windenergie im Wald möglich. In den übrigen Ländern bestehen unterschiedliche Ausschlusskriterien. Thüringen überarbeitet gerade seine landesplanerischen Vorgaben, um Wälder künftig nutzen zu können. Niedersachsen erlaubt Wind im Wald nur, wenn keine geeigneten anderen Flächen mehr zur Verfügung stehen.

Die Studie gebe erstmalig einen Gesamtüberblick zum Thema, sagt Mitautor Jürgen Quentin von der FA Wind. „Die jetzt vorliegende, bundesweite Erfassung der Windenergieanlagen im Wald ist ein echtes Novum.“ In der Diskussion um die umstrittenen Baupläne seien zuverlässige Daten bislang kaum verfügbar gewesen. Transparenz sei zudem ein wichtiger Baustein, um die Akzeptanz für die Anlagen in der Bevölkerung zu erhalten. Die Untersuchung habe etwa ergeben, dass einige der Windräder auf Flächen stehen, die Bürger gar nicht als Waldgebiete wahrnehmen würden, weil es dort keine Bäume gibt. Rechtlich seien sie aber als Waldflächen deklariert. Dazu zählen beispielsweise rekultivierte Tagebauflächen in Brandenburg. Wald ist also nicht gleich Wald.

Was die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft angeht, unterliegen Bauvorhaben im Wald zunächst einmal den gleichen Vorschriften und Genehmigungsprozessen wie solche im offenen Land. Hinzu kommen noch Vorgaben nach dem jeweiligen Landeswaldrecht, etwa zum Aufforsten neuer Bäume als Ausgleich für Rodungen infolge des Anlagenbaus. Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt, vorrangig stark forstwirtschaftlich genutzte Waldflächen wie Fichten- und Kiefernmonokulturen, in denen Arten- und Strukturvielfalt gering sind, für die Windenergienutzung zu prüfen.

Man versuche in Zusammenarbeit mit den Waldbesitzern den Eingriff so gering wie möglich zu halten, sagt Rainer Heinsohn vom Projektierer PNE Wind. Deshalb würden beispielsweise soweit möglich bereits vorhandene Wege oder Lichtungen genutzt. Im Zweifel werde auch auf den einen oder anderen Standort verzichtet, sagt Heinsohn. Zudem gebe es ein betriebsbegleitendes Monitoring, in dem geprüft werde, ob Studien zum Tierschutz auch in der Praxis Bestand haben. Laut Heinsohn werden Windanlagen im Wald in der Bevölkerung oft auch positiv aufgenommen, da sie weit von Siedlungen entfernt seien.

Die Bauvorhaben im Wald seien dann keine besondere Herausforderung im Sinne des Natur- oder Artenschutzes, wenn alle Vorgaben genau geprüft und konsequent abgearbeitet würden, sagt Christoph Markl-Meider vom Projektierer Ostwind. Die Windkraft habe eine sehr gute Flächeneffizienz, was Eingriffe in den Wald stark reduziere. Außerdem baue Ostwind nur in Nutz- und Wirtschaftswäldern, die durch die Holzwirtschaft bereits eine gute Wege-Infrastruktur hätten. Insgesamt hat Ostwind in Bayern, Sachsen und Brandenburg bisher 19 Windparks im Wald mit 82 Anlagen und 200 MW Leistung realisiert, darunter der erste große Park in Bayern.

Rheinland-Pfalz ist Spitzenreiter

Spitzenreiter bei der Windenergie im Wald ist laut der Studie der FA Wind unter den Bundesländern Rheinland-Pfalz mit 352 Anlagen und einer Leistung von 896,6 MW. Es folgen Brandenburg mit 239 Anlagen (579,4 MW), Bayern mit 191 Anlagen (487,3 MW), Hessen mit 179 Anlagen (464,2 MW) sowie Baden-Württemberg mit 111 Anlagen und 246,7 MW Leistung. Der Bestand in Nordrhein-Westfalen und im Saarland bewegt sich im zweistelligen Bereich. Das gilt auch für Sachsen, wo Windkraft im Wald aber mittlerweile ausgeschlossen wurde.

In Bayern steht jede fünfte Anlage auf einer Waldfläche, das entspricht einem Viertel der installierten Gesamtleistung des Bundeslands. An diesen Zahlen wird sich vorerst wohl nicht mehr viel ändern. Denn die strenge bayerische Abstandregelung für Windräder – die Distanz zum nächsten Wohnhaus muss mindestens zehn Mal so groß sein, wie die geplante Windkraftanlage hoch ist – schränkt die geeigneten Bauflächen ohnehin stark ein. Deshalb baue man in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, in denen die Windenergie erwünscht sei, sagt Ostwind-Sprecher Markl-Meider.

In Baden-Württemberg drehen sich der Studie zufolge sogar 80 Prozent aller 2015 in Betrieb genommenen Windräder in Wäldern. Zu grundsätzlichen Kontroversen habe dies bisher nicht geführt, sagt der stellvertretende Sprecher des dortigen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Frank Lorho. Bei allen Vorhaben würden natur- und artenschutzrechtliche Vorgaben beachtet und die Standorte einer Einzelprüfung unterzogen. „Naturschutzgebiete sind für die Windkraft tabu“, sagt Lorho. Landschaftsschutzgebiete würden hingegen im Einzelfall auf ihre Tauglichkeit geprüft.

Naturschützer fordern Einzelfallprüfung

Die Vereinbarkeit von Energiewende und Naturschutz ist nicht immer einfach, das ist auch den Naturschutzorganisationen bewusst. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu), der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) und Greenpeace sprechen sich deshalb zumindest auf Bundesebene für einen Ausbau der Windenergie im Wald unter strikten Vorgaben aus. Windkraft nur auf naturfernen, intensiv forstwirtschaftlich genutzten Flächen lautet das Credo. Zudem müsse der Lebensraum von sogenannten windenergiesensiblen Tierarten unangetastet bleiben und jede Anlage einer Einzelprüfung unterzogen werden, sagt Inga Römer, Referentin für Naturschutz und Energiewende beim Nabu. Der Nabu Brandenburg sieht das noch strenger: Auf regionaler Ebene spricht er sich grundsätzlich gegen Windenergie im Wald aus, weil eine Prüfung, ob Wälder allgemein dafür geeignet sind, bisher nicht erfolgt sei.

Dennis Klein, wissenschaftlicher Mitarbeiter für Naturschutz beim BUND, plädiert wie Römer für eine Einzelprüfung der Anlagen. Wenn Informationen zum Artenschutz im Zusammenhang mit Windmühlen fehlen, sollte nach Ansicht des BUND das Vorsorgeprinzip gelten und eine Anlage nicht errichtet werden. Natura-2000-Flächen, Naturschutzgebiete, Nationalparks und Biosphärenreservate seien grundsätzlich bei der Planung von Vorrangflächen auszuschließen. Darüber hinaus sollten Windenergieanlagen im Wald auch nur dann geplant werden, wenn regional nicht genügend andere Flächen bereitstehen, um das Ausbauziel zu erreichen. Klein sieht Konflikte zwischen Naturschutz und Erneuerbaren vor allem da, wo es keine gezielte Flächennutzungsplanung gibt. Auch fehle es noch an Qualitätsstandards, was die Eignungsprüfung der Flächen angeht.

Strikt gegen Windräder in Wäldern spricht sich dagegen die Deutsche Wildtier Stiftung aus. 2014 legte sie eine Untersuchung vor, nach der jährlich bis zu 240 000 Fledermäuse und über 12 000 Greifvögel der Windenergie zum Opfer fallen – besonders in Wäldern. Die Stiftung unterstützt auch das Brandenburger Volksbegehren. Stiftungsvorstand Fritz Vahrenholt wollte sich auf Anfrage von neue energie allerdings nicht weiter zu dem Thema äußern.

Im Resümee der FA-Wind-Studie heißt es, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen auf Arten und Lebensräume noch lückenhaft seien und umfangreicher Forschungsbedarf bestehe. Zurzeit laufen verschiedene Untersuchungen zum Thema, unter anderem zu Fledermäusen und Windenergie im Wald, initiiert durch das Bundesamt für Naturschutz. Der Trend zu mehr Windenergie im Wald werde sich aber fortsetzen, prognostiziert die Studie. Autor Jürgen Quentin sieht darin keine Bedrohung für die deutschen Forste: „Nur ein geringer Teil des Waldes wird der Windenergienutzung hierzulande überhaupt zugänglich gemacht“, lautet sein Fazit. Michael Hahn (neue energie, Ausgabe Nr. 07/2016, S.12-15)


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