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DGNB forciert Klimaschutz-Sofortprogramm im Baubereich

Im Klimaschutz-Sofortprogramm der Klimaallianz wird im Gebäudebereich das Vorankommen einer nachhaltigen Wärmewende gefordert. Die Sanierungsrate in Deutschland ist für das Erreichen der Klimaziele noch zu niedrig. (Foto: nical)
Im Klimaschutz-Sofortprogramm der Klimaallianz wird im Gebäudebereich das Vorankommen einer nachhaltigen Wärmewende gefordert. Die Sanierungsrate in Deutschland ist für das Erreichen der Klimaziele noch zu niedrig. (Foto: nical)

Im Klimaschutz-Sofortprogramm der Klimaallianz wird im Gebäude- und Industriebereich vor allem das Vorankommen einer nachhaltigen Wärmewende gefordert. Die Fördermechanismen sollten zudem vereinfacht werden, um die Sanierungsrate zu steigern, Rohstoffverbrauch und Lebenszyklus stärker gewichtet werden.

23.10.2017 – Vor dem Hintergrund, dass Deutschland sein Klimaschutzziel 2020 aktuellen Analysen zufolge noch weiter verfehlen wird als bisher angenommen – werden nicht umgehend weitere Maßnahmen eingeleitet – hat die Klima-Allianz Deutschland am Freitag vergangener Woche das Klimaschutz-Sofortprogramm 2018-2020 veröffentlicht. Im Abschnitt „Das Fundament für die Wärmewende legen“ werden insbesondere die Maßnahmen für den Gebäudebereich benannt. Ohne eine umfassende Wärmewende seien demnach mittel- und langfristig „weder die nationalen Klimaschutzziele, noch die international eingegangenen Verpflichtungen insbesondere im Gebäudebereich und bei der Industriewärme einzuhalten.“

Sanierungsraten steigern

Ein nicht unerheblicher Teil von Klimaschutzmaßnahmen betrifft den Bereich Neubau und Sanierung von Gebäuden – den Rohstoffverbrauch und die Herstellung, den Lebenszyklus des Gebäudes und das Recycling von Baustoffen – und vor allem die Beheizung und Klimatisierung von Gebäuden. Hier wird durch fossile Verbrennung noch massiv CO2-produziert. Ein Grund dafür sind u. a. die deutlich zu niedrigen Sanierungsquoten im Gebäudebestand oder mitunter auch nicht zielführende Sanierungsmaßnahmen.

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) als auch die deutsche Umwelthilfe (DUH), die das Klimaschutz-Sofortprogramm aktiv unterstützen, fordern daher für den Gebäudebereich weitergehende Schritte. Dazu gehören die verbindliche Einführung von individuellen Sanierungsfahrplänen und die Schaffung von Rahmenbedingungen zur beschleunigten Einführung von Heizsystemen auf Basis Erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Wärmepumpen, Solarthermie oder Wärme-Bioenergie. Zudem sei das „Investor-Nutzer-Dilemma“ endlich zu lösen, mit dem Ziel einer sozialverträglichen Sanierungsstrategie, an der sich Eigentümer, Vermieter und öffentliche Hand zu je einem Drittel beteiligen, so der Vorschlag der Branchenkenner.

Planungsfreiheit ausbauen

Das in der aktuellen Legislaturperiode gescheiterte Gebäudeenergie-Gesetz sollte schnellstmöglich verabschiedet und im Einklang mit den Klimaschutzzielen ausgestaltet werden. Dazu gehören als Zielwerte für den Energiebedarf ehrgeizige Effizienzstandards für öffentliche und private Neubauten, kombiniert mit der jeweils passenden Energiebereitstellung, wobei Photovoltaik für den Eigenverbrauch eine zentrale Rolle spielt. Dazu gibt es nun verschiedene Betreibermodelle, so dass Photovoltaik nicht nur für Eigentümer, sondern bspw. auch für Mietshäuser immer attraktiver und wirtschaftlich machbar wird, etwa mit Mieterstrom.

Zudem sollten eindeutige CO2-Zielwerte im neuen Gesetz formuliert werden, fordert die DGNB. Wirtschaftliche Maßnahmen im Bestand, die einen effizienten Betrieb der Anlagentechnik gewährleisten, sind aufzunehmen, etwa Messungen bei der Inbetriebnahme. Es wäre auch förderlich, alternative Nachweisverfahren leichter zuzulassen, um die Planungsfreiheit zur Zielerfüllung nicht weiter einzuschränken.

Monitoring zur Überprüfung der Energieeinsparung

Zur Steigerung der Effektivität des neuen Gesetzes sei die Forderung nach einem verpflichtenden Monitoring der Energie- und Treibhausgaswerte im tatsächlichen Betrieb des Gebäudes entscheidend: Denn nur mit einem verpflichtenden Monitoring und tatsächlicher Transparenz gegenüber Mietern und externen Dritten könnte auch eine weiterreichende Berücksichtigung Erneuerbarer Energien, die nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt werden, als Kompensationsmaßnahmen sichergestellt werden – bspw. durch eine jährliche Überprüfung von Strom- und Biomasseverträgen. Bislang findet die Nutzung von Ökostrom oder Biogas nicht die ausreichende Beachtung in der Bewertung nachhaltiger Gebäudeenergienutzung, auch nicht in der EnEV.

Ökobilanz erstellen

Will man eine echte Ökobilanz erstellen müssen nach Vorstellung der DGNB für die Planung von Neubauten und Sanierungen neben dem bisherigen Energiebedarf für Heizen, Kühlen, Warmwasser und teilweise Beleuchtung weitere CO2-Quellen in die Berechnungen für die Genehmigungsverfahren mit einbezogen werden. Dazu sollten technologieoffene ambitionierte Zielwerte für die CO2-Intensität des Gebäudebetriebs entwickelt und vorgegeben werden, die einen größeren Betrachtungsrahmen als bislang ermöglichen. Dazu gehöre auch, die in den Baumaterialien gebundenen CO2-Emissionen über ihren Lebenszyklus hinweg zu ermitteln und in Genehmigungsverfahren als alternativen Nachweis zum effektiven Erreichen der Klimaschutzziele zuzulassen.

Effizienter planen von Anfang an

Die DUH fordert ein vielgliedriges Maßnahmenbündel aus Effizienzverbesserungen – allen voran ein Brennstoffwechsel, weg von fossilen Energien mit Ausbau Erneuerbarer Wärme, einen Ausbau der flexibilisierten Kraft-Wärme-Kopplung – und sieht die Zukunft in einer Elektrifizierung mit Wärmepumpen und steuerlichen Anreizen. Im Maßnahmenpapier lautet es dazu: „Die Realisierung der Effizienzpotenziale sollte Vorrang haben und immer Hand in Hand gehen mit einer Elektrifizierung der Wärmeerzeugung, da sonst die Belastung des Gesamtsystems durch den zusätzlichen Ausbau von erneuerbaren Erzeugungskapazitäten und Netzausbau zu groß werden könnte.“

GEG – Gebäudeenergiegesetz endlich auf den Weg bringen

Das in der aktuellen Legislaturperiode gescheiterte Gebäudeenergie-Gesetz müsste dazu schnellstmöglich verabschiedet werden. Die Zusammenlegung von EnEV und EEWärmeG ist schon lange in der Diskussion und wird geprüft. Dazu gehören ehrgeizige Effizienzstandards für öffentliche und private Neubauten, etwa der Passivhaus- oder Plus-Energiehaus-Standard - die sind bereits wirtschaftlich umzusetzen und vermeiden spätere teure Nachrüstungen. Zudem sollten wirtschaftliche Maßnahmen im Bestand, die einen effizienten Betrieb der Anlagentechnik gewährleisten, im Gesetz verankert werden. Insbesondere für Gebäude aus den 1950er- und 60er-Jahren sollte ein zielgerichtetes Programm zudem Quartierslösungen unterstützen.

Nicht nur mehr fordern, auch mehr fördern

Förderprogramme sollten unbedingt vereinfacht werden – oft schrecken Bauherren und Planer vor den Anforderungen zurück oder kapitulieren vor dem Förder-Wirrwarr. Einzelne Förderungen sollten besser verknüpft und die Programme besser auf die nationalen Energiesparziele abgestimmt werden. Die Förderung fossiler Heizsysteme muss dazu beendet werden; stattdessen sollten alte und ineffiziente Strom-Nachtspeicherheizungen durch moderne Heizsysteme ersetzt und entsprechend fördert werden, so die DUH.

Attraktives Investitionsklima schaffen

Neben Förderprogrammen ist unbedingt der Einsatz von Preisanreizinstrumenten zu prüfen. Beispielsweise würde eine schrittweise Anhebung und stärkere Orientierung der Heizstoffsteuern an den externen Kosten der CO2-Emissionen dazu beitragen, Investitionen anzureizen und die Lenkungswirkung der Steuer zu verbessern. Das zusätzliche Steueraufkommen kann über gezielte Förderung, soziale Flankierung, eine pro-Kopf-Rückerstattung oder Steuersenkungen an die Bevölkerung zurückverteilt werden.

Die seit vielen Jahren diskutierte, jedoch mehrmals gescheiterte steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sollte nun endlich umgesetzt werden, fordern die Verbände, weil sie eine entscheidende Lücke im KfW-Fördermix aus Krediten und Zuschüssen schließen und die Sanierungsrate erheblich erhöhen könnte. Das KfW-Förderprogramm zur Gebäudesanierung sollte unabhängig davon aufgestockt werden.

Die gesetzlichen Voraussetzungen müssten so gestaltet werden, dass bestehende Fern- und Nahwärmenetze den neuen Bedingungen (geringerer Wärmebedarf wegen Gebäudesanierung, diverse CO2-arme Wärmequellen statt zentrale fossile Erzeugung) angepasst werden können. Das bedeutet insbesondere Umbau der Wärmenetze in Richtung Niedertemperatursysteme. Dazu gehören Rahmenbedingungen zur flächendeckenden Erarbeitung kommunaler Wärmekonzepte, die die jeweils zur Verfügung stehenden Potenziale für eine CO2-arme Wärmebereitstellung und -nutzung optimieren und entsprechend umsetzen. Nicole Allé


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