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Alternativer Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz vorgelegt

Die energetische Gebäudesanierung kommt zu langsam voran. (Foto: nical)
Die energetische Gebäudesanierung kommt zu langsam voran. (Foto: nical)

Das GEG komprimiert auf drei Seiten, einfach und zielorientiert formuliert – diesen Vorschlag macht die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen und legt damit eine Alternative zum 2017 von der Bundesregierung erarbeiteten Entwurf auf den Tisch.

15.02.2018 – Im vergangenen Jahr wurde mit der Zusammenlegung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ein Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erarbeitet. Es hat lange gedauert, viele Experten und Gremien waren damit beschäftigt bis der Entwurf zum GEG fertiggestellt war. Zufrieden sind damit nicht alle. Es sei vielmehr ein Gesetz notwendig, findet die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), das heute die richtigen Ziele und Leitlinien setze, damit der gesamte Gebäudebestand und alle neuen Gebäude den Klimaschutzzielen gerecht geplant, errichtet, saniert und betrieben werden könnten. Die Lösung könne aber nicht nur darin bestehen, mit der gleichen Denkweise auf Bestehendes aufzusetzen. „Die lange Nutzungsdauer unserer Gebäude bedingt“, so die DGNB, „dass wir heute zukunftsfähige Gesetze brauchen, die bis 2050 Bestand haben.“

Einen Vorschlag haben die Fachexperten aus der Praxis auch schon erarbeitet und stellen nun das Ergebnis eines Gebäude-Emissionsgesetzes GEG 2050 vor. Der Entwurf sei bewusst einfach und zielorientiert formuliert und als Diskussionsbeitrag zu verstehen, so die DGNB, um deutlich zu machen, dass sich die bestehende Gesetzgebung von den wirklichen Herausforderungen zu weit entfernt habe. Das GEG 2050 bezieht sich nun direkt auf die CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Nur damit lassen sich nach Einschätzung der DGNB die Klimabeschlüsse der Vereinten Nationen, der EU sowie der deutschen Energiewende umsetzen.

Fokus auf CO2-Emissionen legen

Die bisherige Steuerungsgröße „Energieverbrauch von Gebäuden“ erachten die Autoren des GEG 2050 als ungeeignet. Vielmehr sollten die CO2-Emissionen eines Gebäudes zur Zielgröße werden und die Bewertung nicht wie derzeit über virtuelle Referenzgebäude, sondern anhand absoluter Grenzwerte erfolgen. Bei Nichterfüllung der Zielwerte sollte eine CO2-Abgabe geleistet werden, so der Vorschlag. Zudem müsse die Grundlage aller Bewertungen, Vorgaben und Steuerungsmechanismen auf real gemessenen Verbrauchsdaten basieren.

„Wichtig ist, dass wir anfangen, vom Ziel her zu denken, also vom emissionsfreien Gebäudebestand 2050“, findet Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der DGNB. „Von dieser absoluten Größe muss für jedes Gebäude ein individueller Klimaschutzfahrplan vorliegen. Dieser definiert die jährlichen CO2-Emissions-Grenzwerte gebäudeweise.“ Hierbei komme den Planern eine maßgebliche Verantwortung zu, mit innovativen und ganzheitlichen Konzepten im Neubau wie auch in der Sanierung so effektiv wie möglich die vorgegebenen Ziele zu erreichen – und dabei den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes im Blick zu haben. Das wäre nach Vorstellung der DGNB ein starker Impuls für alle Baubeteiligten.

Eine nationale CO2-Steuer wird vor allem von Verbänden und Umweltorganisationen derzeit heiß diskutiert und für etliche Bereiche gefordert. Im Entwurf des Koalitionsvertrags ist zum Thema Gebäudeenergie sogar ein Passus zu CO2-Emssionen als Zielgröße zu finden: „Mögliche Vorteile einer Umstellung künftiger gesetzlicher Anforderungen auf die CO2-Emissionen werden wir prüfen. Die mögliche Umstellung soll spätestens bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden.“ Es dürfe nach der langwierigen Phase der Regierungsbildung nicht noch mehr wertvolle Zeit verloren gehen, mahnt indes DGNB-Präsident Alexander Rudolphi. „Das würde passieren, wenn der bisherige GEG-Entwurf die Basis weiterer Debatten ist und wir anhand einer umständlichen und unverständlichen EnEV-Novellierung auf 150 Seiten am Ziel vorbei diskutieren.“ na


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