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Baden-Württemberg fördert Sanierungsfahrplan

Die Kür des energieeffizienten Bauens: Ein Sonnenhaus nutzt die solare Energie passiv und aktiv voll aus. (Foto:  Sonnenhaus Institut)
Die Kür des energieeffizienten Bauens: Ein Sonnenhaus nutzt die solare Energie passiv und aktiv voll aus. (Foto: Sonnenhaus Institut)

Die Landesregierung BW will die energetische Sanierung schneller vorantreiben, jetzt wird neben den eigentlichen Sanierungsmaßnahmen auch die individuelle Beratung mit Sanierungsempfehlungen durch einen Gebäudeenergieberater finanziell gefördert.

06.11.2015 – Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten seit 29. Oktober 200 Euro Zuschuss für einen Sanierungsfahrplan, berichtet das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Programm Zukunft Altbau. „Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich der Betrag um 50 Euro für jede weitere Wohneinheit. Pro Gebäude gibt es maximal 500 Euro“, so Petra Hegen, Energieberaterin bei Zukunft Altbau. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der Beratungskosten. Insgesamt würden 4,6 Millionen Euro bis zum Jahr 2020 zur Verfügung stehen.

Mit dem Zuschuss will man die erste Hürde tiefer legen, nämlich überhaupt eine Beratung in Anspruch zu nehmen; wird das für den Hausbesitzer kostenneutral, fällt hier vielleicht öfter mal die Hemmschwelle. Wer sein Haus nicht in einem Zuge energetisch sanieren kann oder will, dem bietet sich der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg an. „Der Sanierungsfahrplan analysiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und gibt den Eigentümern konkrete Informationen darüber, wie sie nach und nach Energiekosten einsparen können“, erläutert Ulrich König, Leiter des Energieberatungszentrums Stuttgart (EBZ). „Er zeigt verständlich auf, welche Sanierungsmaßnahmen nötig sind, empfiehlt die richtige Reihenfolge und gibt Empfehlungen, in welchem Zeitraum sie am besten durchgeführt werden sollen.“ Hinzu komme eine Abschätzung der Investitionshöhe, wie viel staatliche Förderung möglich ist, und wie weit die Energiekosten sinken können.

Ein weiterer Vorteil des Sanierungsfahrplans ist: Er erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des EWärmeG zu einem Drittel. In Baden-Württemberg liegt der gesetzlich geforderte Anteil für Ökowärme nach einem Heizungstausch bei 15 Prozent – 5 Prozentpunkte davon deckt der Sanierungsfahrplan ab.

Eine Sanierungsfahrplan-Beratung in Anspruch nehmen können Gebäudeeigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), von Gebäudeeigentümern beauftragte Dritte, sofern alle Gebäudeeigentümer mit der Erstellung des Sanierungsfahrplans einverstanden sind, sowie Mieter oder Pächter in Abstimmung mit dem jeweiligen Gebäudeeigentümer.

Neutrale Informationen gibt es kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder im Internet


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