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DUH fordert Optimierung des Energieausweises

Im Zuge der anstehenden Novellierung der Energieeinsparverordnung für Gebäude hat due Deutsche Umwelthilfe ein Positionspapier erarbeitet, das Möglichkeiten für eine Verbesserung und Vereinheitlichung des Gebäude-Energieausweis aufzeigen will.

12.03.2016 – Seit 2007 gibt es den Energieausweis für Gebäude, die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht mittlerweile vor, dass der Energieausweis bei Besichtigungen und Werbeanzeigen von Immobilien vorgelegt werden muss. Doch das Instrument zur Überprüfung der Energieeffizienz eines Gebäudes werde seinem Anspruch bislang nicht gerecht, meint die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Zudem sei die Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie durch die nationale EnEV mangelhaft. Die DUH fordert daher eine Weiterentwicklung des Energieausweis in seiner jetzigen Form und zeigt in ihrem aktuellen Positionspapier „Der Energieausweis – wie sein Potential ausgeschöpft werden kann“ verschiedene Möglichkeiten dazu auf, um das Potenzial für Klimaschutz und Verbraucherinformation besser zu nutzen.

Acht konkrete Vorschläge werden dazu benannt: Dazu zählen u. a. mehr Verständlichkeit und Einheitlichkeit, auch für mehr Kontrollen spricht sich die DUH aus. Transparenz und Vergleichbarkeit sollten so geschaffen und dadurch der Wille und Mut zu energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Eine gründliche Generalüberholung sei nötig, so die DUH, damit der Energieausweis an Akzeptanz gewinnen könne. Denn bislang würden die zwei unterschiedlichen Modelle des Energieausweises – Verbrauchs- und Bedarfsausweis – nur zur Verwirrung beitragen und damit das Gegenteil bewirken. Die DUH plädiert für eine Vereinheitlichung, um vergleichbare und verständliche Werte zu Gebäuden zu liefern und Aussagen über Heizkosten zu ermöglichen.

„Eine DUH-Abfrage im vergangenen Jahr hat ergeben, dass kein Bundesland kontrolliert, ob die Daten im Energieausweis korrekt sind, ob er wie vorgesehen bei Besichtigungen vorgelegt wird, oder ob er bei der Immobilienwerbung einbezogen wird“, berichtet Agnes Sauter, Leiterin der Abteilung Verbraucherschutz bei der DUH. Es sollte in den Bundesländern klare Regelungen von Kontrollpflichten, -abläufen und -zuständigkeiten geben, meint Sauter, sowie eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der jeweiligen Behörden. na


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