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Effizienz-Kombinationslösungen im Gebäude KfW-gefördert

Wärmedämmung und mehr: Mit dem Einbau von Lüftungsanlagen in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle werden Bauschäden verhindert und der Wohnkomfort gesteigert. Die KfW fördert jetzt Kombinationslösungen. (Foto: Nicole Allé
Wärmedämmung und mehr: Mit dem Einbau von Lüftungsanlagen in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle werden Bauschäden verhindert und der Wohnkomfort gesteigert. Die KfW fördert jetzt Kombinationslösungen. (Foto: Nicole Allé)

Wie geplant tritt die novellierte EnEV am ersten Januar 2016 in Kraft, die Anforderungen an die Effizienz eines Gebäudes werden dann noch einmal höher. Zum gleichen Datum erweitert die KfW ihr Förderangebot im Programm Energieeffizient Sanieren.

07.12.2015 – Im Fokus steht bei der KfW nun erstmalig die Förderung von sogenannten effizienten Kombinationslösungen. Für diese Maßnahmen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Mittel aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz zur Verfügung.

Die zusätzliche Förderung wird Bauherren zuteil, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Zugleich werden erstmals auch sogenannte Kombinationslösungen gefördert. Mit dem Einbau von Lüftungsanlagen in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle werden Bauschäden wie Schimmel verhindert und der Wohnkomfort gesteigert. Das Heizungspaket unterstützt den Einbau besonders effizienter Heizungen, wobei hier zugleich das gesamte Heizsystem mit Heizung und Wärmeverteilung optimiert wird, so die KfW im Text zur Förderung.

Mit der Erweiterung der Paketlösungen soll ein fließender Übergang zwischen den bewährten Einzelmaßnahmen und den KfW-Effizienzhausstandards geschaffen werden.

Kreditnehmer erhalten für das jeweilige Maßnahmenpaket einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent, max. 6.250 EUR auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bauherren, die aus eigenen Mitteln finanzieren, können zukünftig mit einem Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von 50.000 Euro, max. 7.500 Euro pro Wohneinheit, rechnen.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten 


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