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Energetische Sanierung muss sozialverträglicher werden

Energetische Sanierung muss wirtschaftlich und sozialverträglich gestaltet werden, fordern die Verbände. Dazu müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen neu gestaltet werden. (Foto: nical)
Energetische Sanierung muss wirtschaftlich und sozialverträglich gestaltet werden, fordern die Verbände. Dazu müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen neu gestaltet werden. (Foto: nical)

Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund fordern von einer neuen Bundesregierung massive Anstrengungen für mehr Klimaschutz zu sozialverträglichen Bedingungen im Gebäudebereich. Gesetzliche Vorgaben machen die energetische Sanierung zu teuer.

18.10.2017 – „Wir brauchen eine sozialverträgliche Gestaltung der energetischen Sanierung für mehr Klimaschutz in Gebäuden“, sagen die Verbände Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Deutscher Mieterbund (DMB). Weder die energetischen Anforderungen beim Neubau noch die energetischen Sanierungen selbst seien die Kostentreiber, sondern die gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine falsche Förderpolitik. In der politischen Debatte und in der medialen Berichterstattung werde häufig unterstellt, dass sozialverträgliche Sanierungen durch die hohen Anforderungen der Energieeinsparverordnungen (EnEV) unmöglich gemacht werden und damit ganze Gesellschaftsschichten aus den attraktiven Wohngebieten gedrängt werden. Diese Diskussion sei aber falsch geführt und gefährlich, urteilen die Verbände, denn energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude seien zwingend notwendig, damit auch zukünftig Menschen aus allen Einkommensklassen in angemessenem Wohnbestand leben können. Ohnehin könnten die Klimaschutzziele – neben allen anderen Maßnahmen – ohne einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 auch nicht erreicht werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat daher ein Papier zur Wirtschaftlichkeit von energetischer Sanierung mit Maßnahme-Vorschlägen vorgelegt. Die Ergebnisse zeigen, dass nicht die energetischen Anforderungen an den Neubau oder die Bestandssanierung der Kostentreiber sind, sondern ganz andere Faktoren eine entscheidende Rolle spielen. „Steigende Mieten, gerade in Städten und Ballungsräumen, sind vor allem auf das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage zurückzuführen“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Der größte Preistreiber sind die stark angestiegenen, zahlreichen Möglichkeiten von Mietanpassungen bei Wiedervermietungsverträgen durch unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen. Auch bei den steigenden Baupreisen spielen energetische Anforderungen eine untergeordnete Rolle. Andere Faktoren wie gestiegene Grunderwerbssteuern und höhere Grundstückspreise tragen in wesentlich größerem Umfang zu steigenden Baukosten bei.“ Eine Absenkung der Energieeffizienz-Anforderungen führe also nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Langfristig würden Hauseigentümer und Mieter von niedrigeren Energieverbräuchen und Heizkosten doch eher profitieren.

Förderung verstärken und vereinfachen

Die bestehenden Energiesteuern sollten nach Vorstellung der beiden Verbände um eine CO2-Komponente erweitert werden, um die ökologischen Folgekosten einzupreisen und so die Wettbewerbsfähigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Strom-Wärme-Anwendungen zu erhöhen. Für den Mietwohnungsbereich müsste eine Lösung gefunden werden die verhindert, dass Mieter mit höheren Energiekosten belastet werden, obwohl sie keinen Einfluss auf den Energieträger oder Entscheidungen zu Modernisierungsinvestitionen haben. Der Paragraf 559 BGB sollte grundlegend überarbeitet, und insbesondere die Modernisierungsumlage von elf auf sechs Prozent herabgesetzt werden.

Das rechne sich für den Vermieter aber nur, wenn er direkt von öffentlicher Förderung profitieren könnte und die Antragstellung weniger bürokratisch erfolgen müsste. Deshalb sollten öffentliche Fördermittel nicht länger auf die Modernisierungskosten angerechnet werden, sondern müssen dem Eigentümer direkt zugutekommen. Hierdurch würde der Vermieter auch gleichzeitig einen Ausgleich zu der deutlich reduzierten Modernisierungsumlage erhalten. Zudem fordern die Verbände einen Steuerbonus zur Absetzung der energetischen Sanierungskosten – das wäre ein wichtiger Anreiz für Hauseigentümer, die Gebäudesanierung voranzutreiben. Bereits die letzte Regierung hatte im Koalitionsvertrag zugesagt, die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierung zu verabschieden. Hier hätten Union und SPD ihr Versprechen gebrochen.

Die Verbände appellieren auch an die Kommunen und Gemeinden, ihrer hohen sozialen Verantwortung gerecht zu werden. Wohnungsbestände sollten in kommunaler Hand bleiben, es müssen sozialverträgliche energetische Sanierungsfahrpläne erstellt werden. Einige Wohnungsbaugesellschaften werden sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst und setzen beispielsweise auf verschiedene Mieterstrom-Modelle. Diese haben den zusätzlichen Effekt, dass das Thema Energieverbrauch, Energieeffizienz und Klimaschutz auch den Bewohnern des Hauses bewusster wird und alle an einem Strang ziehen müssen. na


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