Energiewende im GebäudebereichEnergieausweise werden EU-weit vereinheitlicht

Modellhaus auf der Wiese mit Solarpanel auf dem Dach und Energieeffizienzklassen-Skala A bis G
Im EU-weiten Energieausweis zeigt eine Skala von A bis G die Energieeffizienz des Gebäudes an.(Foto: Alex Shuper on Unsplash Für Unsplash+)

Ab Mai 2026 ändern sich die Energieausweise für Gebäude in der gesamten EU. Dann zeigt eine Skala von A bis G die Energieeffizienz an, wie schon bei Haushaltsgeräten. Zudem ist bei Verlängerung von Mietverträgen oder Renovierung ein neuer vorzulegen.

27.01.2026 – Auf die angepassten Vorschriften bei Energieausweisen ab Mai weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die neuen Vorgaben stammen aus der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen.

Die neuen Bewertungsklassen entsprechen denen von Haushaltsgeräten. Vom Kühlschrank bis zum Wohnhaus gibt es also künftig die gleichen Energieeffizienzskalen. Bisher galt bei Energieausweisen eine Skala von A+ bis H. Die energetisch günstigste Effizienzklasse A+ reicht von 0 bis 30 kWh/m²a, die ungünstigste Klasse H endet bei 250 kWh/m²a.

Ebenfalls neu: Energieausweise sind künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei einer größeren Renovierung sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben. Wie gehabt können Gebäudeenergieberater und andere Fachleute die Ausweise ausstellen.

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Was nützt der Energieausweis?

Ein Energieausweis zeigt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf den energetischen Zustand des Hauses und die zu erwartenden Energieverbräuche und -kosten ziehen. Verpflichtend ist der Ausweis für alle, die ihr Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. Ein gültiger Energieausweis muss bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen. Auch in Immobilienanzeigen auf kostenpflichtigen Internetseiten oder in Zeitungen müssen die Ausweisdaten in Teilen stehen.

Regulierungen mit wenig Flexibilität

Neu ist, dass Energieausweise erforderlich sind, wenn Mietverträge verlängert werden oder größere Renovierungen erfolgt sind. Das ist der Fall, wenn mehr als ein Viertel der Gebäudehüllfläche saniert wird oder die Maßnahmen ein Viertel des Gebäudewerts betreffen. Auch Gebäude, die sich im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen befinden oder von diesen genutzt werden, brauchen einen Energieausweis. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht nach wie vor keinen Ausweis.

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Neue Skala soll Einschätzung der Energieeffizienz erleichtern

Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, bleibt die alte Skala von A+ bis H auch nach Mai 2026 noch einige Jahre im Umlauf, berichten die Energieexperten von Zukunft Altbau. Neue Ausweise verwenden dann jedoch die aktualisierte Klassifizierung. Klasse A wird ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten sein. Klasse G soll die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des Gebäudebestands eines Landes abbilden. Die übrigen Gebäude werden in etwa gleich großen Anteilen den Klassen B bis F zugeordnet.

Die konkreten Schwellenwerte legen die einzelnen Mitgliedstaaten auf Basis der EU-Vorgaben fest, sie können sich also von Land zu Land unterscheiden. Gleich bleibt die Einfärbung: Ist die Skala Rot, handelt es sich um ein energetisch ungünstiges Gebäude, Grün steht für einen energetisch sehr guten Zustand.

Die Einführung der neuen Energieklassen ersetzt keine bestehenden gesetzlichen Pflichten, darauf weist Zukunft Altbau hin. Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), etwa zu Erneuerbaren Energien beim Heizungstausch oder zu Austauschfristen alter Heizkessel, bleiben unverändert bestehen. „Die Energieeffizienzskala ist ein Informationsinstrument: Sie zeigt auf einen Blick, wie gut oder schlecht ein Gebäude im Vergleich zum nationalen Bestand abschneidet“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Die neue Skala kennen viele bereits von Elektrogeräten wie Waschmaschinen und Geschirrspüler. Das erleichtert die Einordnung.“

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Unverändert bleiben die beiden Typen von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Beide zeigen die energetische Qualität von Wohngebäuden anhand der Skala an, berechnet werden sie aber auf unterschiedlicher Basis. Modernisierungsempfehlungen sind Bestandteil beider Energieausweise. Hauseigentümer können in einigen Fällen frei wählen, welchen Ausweis sie ausstellen lassen, berichtet Zukunft Altbau.

Das leistet ein Bedarfsausweis

In den meisten Fällen ist der Bedarfsausweis Pflicht, vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Er gibt den berechneten Energiebedarf anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik wieder. Das lässt genaue Rückschlüsse auf den energetischen Zustand sowie erwartbare Verbräuche und Kosten unabhängig vom Verbrauchsverhalten zu. Der Bedarfsausweis ist zwar teurer als ein Verbrauchsausweis, da eine Analyse des Gebäudes vor Ort durch eine Fachperson nötig ist, er ist aber auch aussagekräftiger. Abhängig von Größe und Komplexität des Gebäudes fällt in der Regel ein niedriger dreistelliger Betrag an.

Wann ein Verbrauchsausweis sinnvoll ist

Für größere Mehrfamilienhäuser mit fünf oder mehr Wohneinheiten ist ein Verbrauchsausweis zulässig. Dazu muss das Gebäude mindestens die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 erfüllen – entweder wurde es zu einem späteren Zeitpunkt gebaut oder entsprechend energetisch verbessert.

Der Verbrauchsausweis zeigt, wie viel Energie die Heizung in drei aufeinanderfolgenden Jahren durchschnittlich verbraucht hat und damit, wie viele CO2-Emissionen tatsächlich entstanden sind. Das ist für nachfolgende Bewohner nur bedingt aussagekräftig – sie können je nach individuellem Bedarf deutlich mehr oder weniger heizen.

Der Vorteil bei Mehrparteienhäusern: Hier bestehen durch die Vielzahl der Wohnung unterschiedliche Verbrauchsprofile. Der Durchschnitt der Verbrauchswerte aus den Wohnungen bilde deshalb einen guten Richtwert, welche Energieverbräuche tatsächlich zu erwarten sind, so die Bauexperten von Zukunft Altbau. Für beide Ausweistypen gilt: Der reale Verbrauch kann sich je nach Lage der Wohnung im Gebäude und dem jeweiligen Flächenanteil an der Außenhülle erheblich unterscheiden.

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Gebäudeenergieberatung lohnt sich

Bei vielen Gebäuden ist es sinnvoll, bei der Ausstellung eines Energieausweises eine Gebäudeenergieberatung durchführen zu lassen. Sie zeigt, welche energetischen Maßnahmen sich lohnen. Eine ganzheitliche Beratung hilft, Modernisierungsschritte sinnvoll zu planen und langfristige Investitionsentscheidungen vorzubereiten.

Denn alle Wohngebäude in der EU müssen bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen, wobei schrittweise Vorgaben gelten: Bis 2030 sollen Wohngebäude mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erfüllen, während öffentliche Gebäude und Nichtwohnbauten bereits 2027 Klasse E und 2030 Klasse D erreichen müssen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis Mai 2026 in nationales Recht wie etwa das deutsche Gebäudeenergiegesetz bzw. Gebäudemodernisierungsgesetz umsetzen. na

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de

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