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Reform des Gebäudeenergiegesetzes GEGErstmal nur verschoben und umbenannt

Dreieckiges Straßenbauschild rot-weiß mit schwarzem Bild eines Mannes mit Schaufel
Das Gebäudeenergiegesetz bleibt weiterhin eine Baustelle. (Foto: Mark König on Unsplash)

Die Koalitionsspitzen haben sich auf eine Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt - das soll technologieoffener, flexibler und einfacher ausgestaltet werden. Verbände reagieren mit Kritik.

12.12.2025 – Der Koalitionsausschuss hat gestern die Vorlage der Eckpunkte für das künftige Gebäudeenergierecht erneut verschoben: Statt wie angekündigt vor Jahresende, sollen sie nun erst Ende Januar 2026 vorliegen. Aus Sicht der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) verlängert dies die Unsicherheit für Unternehmen, Eigentümer und Investoren. Inhaltlich gehe der heutige Beschluss kaum über den Koalitionsvertrag hinaus; die Modernisierungsstrategie für den Gebäudebestand bleibe damit weiter offen.

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Außeneinheit einer Wärmepumpe an der Fassade eines modernen Hauses mit heller Putzwand. Die Anlage ist erhöht montiert, rechts neben einer dunklen Eingangstür. Links im Bild stehen eine Bank und eine Topfpflanze, im Vordergrund ist ein heller Weg mit Sonnenschatten zu sehen.
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„Die Entscheidung bedeutet leider erst einmal weitere Unsicherheit im Gebäudesektor, die dringend benötigte Investitionen ausbremst“, sagt Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. „Wenn der neue Name 'Gebäudemodernisierungsgesetz' jedoch genutzt wird, um die energetische Sanierung des Bestands ganzheitlich und unter Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie voranzubringen, kann daraus ein kraftvoller Impuls für Wachstum, Wertschöpfung und Wärmewende entstehen. Dafür braucht es jetzt Klarheit, Ambition und Tempo.“

Positiv wertet die DENEFF, dass ein Kabinettsentwurf nach Festlegung der Eckpunkte „umgehend“ folgen soll. Entscheidend werde sein, dass die Bundesregierung diesen Zeitplan tatsächlich einhält und den künftigen Rechtsrahmen zielführend, klar und verlässlich fortschreibt.

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Bioenergiebranche - Mindestquote von Erneuerbaren Energien beibehalten, Förderprogramme weiterführen

„Wir begrüßen, dass nun endlich Bewegung in die Diskussion rund um das Gebäudeenergiegesetz kommt. Holz, Biogas und Biomethan leiden schon lange unter Diskriminierungen sowie überbordender und unverhältnismäßiger Regulierung“, gibt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, zu bedenken.

Die Verbände, die sich im Hauptstadtbüro Bioenergie zusammengeschlossen haben, fordern unter anderem eine realistische Anpassung der Primärenergiefaktoren und Emissionswerte für Biogas, Biomethan und Bioöl. Ebenso würden die aktuellen Regelungen auch Holzheizungen unnötig einschränken: Um die Eigenversorgung von Betrieben der Holzwirtschaft zu ermöglichen, müsse die Liste der zulässigen Holzbrennstoffe beispielsweise um Altholz erweitert werden. Zudem müsste nach Meinung der Bioenergiebranche die Ausweisung von Gebieten, die zukünftig mit grünen Gasen versorgt werden sollen, erleichtert werden.

„Gleichzeitig muss allen Beteiligten klar sein, dass Ordnungsrecht und die Förderprogramme im Wärmesektor wichtig sind und zwingend erhalten bleiben müssen. Zur Erreichung unserer Klimaziele und für eine kostengünstige sowie resiliente Wärmeversorgung ist es unabdingbar, an einer Mindestquote von Erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen festzuhalten“, schließt Rostek. Ihre detaillierten Forderungen haben die Bioenergieverbände vor einiger Zeit in einem Wärmepapier veröffentlicht.

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Bundesverband Erneuerbare Energien – Zentrale Pfeiler des GEG stärken

„Der Koalitionsausschuss hat sich leider nur auf einen neuen Titel und einen Zeitplan für das Gebäudeenergiegesetz, nun Gebäudemodernisierungsgesetz, geeinigt“, kommentiert BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. „Das ist zu wenig. Insbesondere für eine Branche, die seit Monaten auf klare Signale wartet. Wichtig ist, dass ein neues Gesetz auf Kontinuität setzt und der Industrie Investitions- und Planungssicherheit bietet.“

Die Novelle sollte auf den zentralen Pfeilern des GEG aufbauen, inklusive der individuellen Vorgaben für Heizungssysteme (65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare in § 71 des Gebäudeenergiegesetzes), fordert der BEE. „Wir warten nun mit Spannung auf die Eckpunkte Ende Januar. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf nicht nur von den beiden zuständigen Ministerien, sondern direkt auch von den Fraktionen erarbeitet werden soll. Das könnte am Ende Zeit sparen”, so die BEE-Präsidentin.

Mehr Licht zeige das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz. „Für uns positiv ist, dass es generelle Schritte zum Bürokratieabbau gibt, so sind beispielsweise Doppelprüfungen für Pumpspeicherkraftwerke bald nicht mehr nötig. Dies ist ein hilfreicher erster Schritt, um Flexibilitäten im Stromsystem zu stärken", kommentiert Heinen-Esser.

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Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – Praktikables Gesamtkonzept und Planungssicherheit gefordert

Angesichts der für Ende Februar angekündigten Beschlussfassung der Novelle Gebäudemodernisierungsgesetzes betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:„Es ist gut, dass es jetzt einen Fahrplan zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes gibt. Wir brauchen zeitnah einen klaren Rahmen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung, um weitere Verunsicherung zu vermeiden. Unternehmen, Stadtwerke, Kommunen und private Eigentümer treffen Investitionsentscheidungen mit jahrzehntelanger Wirkung.“

Die Wirtschaft brauche stabile Rahmenbedingungen, damit Investitionsentscheidungen gefällt werden und auch die Installateure planen können. „Das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Frage der künftigen Förderung müssen aus einem Guss erfolgen“, so Andreae. „Wichtig ist, dass im Ergebnis ein praktikables Gesamtkonzept steht, das Planungssicherheit schafft. Die Wärmewende muss volkswirtschaftlich sinnvoll sein und für Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben“, fordert der BDEW.

Die Beschlussfassung der Novelle des jetzt umbenannten Gebäudemodernisierungsgesetzes ist für Ende Februar 2026 angekündigt. na

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