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BürgerenergiewendeFörderbedingungen für Sanierung mit Solarstrom

PV-Anlage auf Hausdach
(Foto: © NATURSTROM AG)

Wer sein Haus energetisch saniert und eine PV-Anlage aufs Dach setzt, wird gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist aber nur ohne EEG-Einspeisevergütung möglich und lohnt sich daher vor allem bei Eigenverbrauch des Solarstroms.

12.01.2022 – Wer im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür einen staatlichen Zuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten. Eine Förderung im selben Umfang gibt es auch für Solarstromspeicher, berichtet das Informationsprogramm Zukunft Altbau. Grundlage ist die im Juli vergangenen Jahres in Kraft getretene zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit ihr sei für Solaranlagen eine bislang nur wenig bekannte Alternative zur Einspeisevergütung durch das EEG entstanden. „Experten sollten im Einzelfall prüfen, welche Förderung lukrativer ist“, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Bedingung für eine BEG-Förderung der Photovoltaikanlage sei, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Wohngebäudes erreicht wird. Je höher der erzielte Effizienzhausstandard ist, desto mehr Fördergeld ist entsprechend zu erwarten. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Wärmedämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichten in der Regel nicht aus.

Beispielrechnung für eine mögliche Förderung

Zukunft Altbau macht anhand eines Beispiels deutlich, wie viel Zuschuss maximal möglich ist: Sanieren Hauseigentümer ihren Altbau auf den energiesparendsten Standard Effizienzhaus 40, erhalten sie einen BEG-Zuschuss von 45 Prozent der Gesamtinvestition – bei maximal förderfähigen Kosten von 120.000 Euro. Die Förderung erhöht sich auf 50 Prozent und 150.000 Euro förderfähige Kosten, wenn Beheizung und Kühlung des Gebäudes zu mindestens 55 Prozent aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Dies sei in Gebäuden dieser Effizienzklasse ohnehin meist der Fall, berichten die Experten. Für eine Photovoltaikanlage mit 12 Kilowatt installierter Leistung, die aktuell rund 20.000 Euro koste, wären in diesem Zuge 10.000 Euro Zuschuss möglich, solange die maximal möglichen förderfähigen Kosten nicht überschritten werden.

„Nutzen die Eigentümer die BEG-Förderung, fällt dadurch jedoch die monatliche Einspeisevergütung durch das EEG weg“, erläutert Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH in diesem Zusammenhang. „Die Einspeisevergütung trug bislang zu einem Teil der Refinanzierung der Solarstromanlage bei. Den Anteil, der nicht mit großem Gewinn selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer in das Stromnetz und erhalten dafür vom Netzbetreiber eine Vergütung.“ Da die Einspeisevergütung für Neuanlagen aber immer weiter sinke, nehme die Bedeutung der Einspeisevergütung kontinuierlich ab. „Derzeit ist sie nicht einmal mehr kostendeckend“, so Bindel. Daher lohne sich die Nutzung der BEG-Förderung nur bei einem hohen Solarstrom-Eigenverbrauch. Eine Förderung der Photovoltaikanlage über das BEG ist nur dann gewinnbringender, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom.

Direktvermarktung als Weg

Eine zusätzliche Einnahmequelle neben der BEG-Förderung könnte künftig die direkte Vermarktung des Solarstroms sein. Was nicht selbst verbraucht wird, verkaufen die Besitzer der Solarstromanlage an Direktvermarkter. Das können Energieversorgungsunternehmen sein, inzwischen stiegen auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Für kleine Anlagen lohne sich dieses Absatzmodell aktuell jedoch noch nicht. Das könnte sich aber bald ändern. Dann gäbe es neben dem Eigenverbrauch und dem staatlichen BEG-Zuschuss eine dritte Säule der Refinanzierung.

Qualifizierte Gebäudeenergieberater könnten am besten beurteilen, ob im Einzelfall die Einspeisevergütung oder die BEG-Förderung besser ist, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Entscheiden sich die Hauseigentümer für die BEG-Förderung der Photovoltaikanlage im Rahmen einer energetischen Sanierung, wäre eine Gebäudeenergieberatung obligatorisch – werde aber auch finanziell gefördert.


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andy butz 04.01.2023, 14:54:30


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