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Gebäudeenergiegesetz erstmal verschoben

Ab 2021 sollen alle Neubauten Gebäude Niedrigstenergiegebäude-Standard erreichen. Was genau das heißt und ob das wirtschaftlich tragbar ist wird noch heftig diskutiert. Am besten man fängt einfach schon mal mit dem Einsatz Erneuerbarer Energien beim H
Ab 2021 sollen alle Neubauten Gebäude Niedrigstenergiegebäude-Standard erreichen. Was genau das heißt und ob das wirtschaftlich tragbar ist wird noch heftig diskutiert. Am besten man fängt einfach schon mal mit dem Einsatz Erneuerbarer Energien beim Häusle bauen an. (Foto: Nicole Allé)

Mit einem Brief ans Kanzleramt halten Politiker des konservativen Flügels der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes für effizientere Gebäude auf. Die wirtschaftliche Belastung für den Hausbau werde damit zu hoch.

16.02.2017 – Gestern sollte das lang diskutierte und vorbereitete Gebäudeenergiegesetz vom Bundeskabinett verabschiedet werden, doch daraus wurde nun nichts: Aufgrund des Briefes der Wirtschaftspolitiker aus der Union wurde der Beschluss von der Tagesordnung der Regierung genommen, ohne einen neuen Termin zu nennen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung durch die Vereinheitlichung der drei unabhängig beschlossenen Gesetze EnEG, EnEV und EEWärmeG ein vereinfachtes Energiesparrecht auf den Weg bringen. Der Entwurf legt dabei Referenzstandards für den öffentlichen Gebäudebau fest.

Die Wirtschafts- und Energiepolitiker der Union sehen jedoch weiteren Diskussionsbedarf, vor allem was den geforderten Energiestandard ab 2021 für Wohngebäude und die damit zusammenhängende Wirtschaftlichkeit des Bauens betrifft. Der im Gesetzentwurf definierte KfW-Effizienzhausstandard 55 nach verletzte das Gebot der Wirtschaftlichkeit, argumentieren die Unionspolitiker. Der Standard gilt ab 2019 für neue Bürogebäude der öffentlichen Hand, ab 2021 soll es dann voraussichtlich auch für private Gebäude gelten; gefordert wird ein Niedrigstenergiegebäude, dessen genauer Standard bislang nicht hinreichend definiert war.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz und der Umsetzung mit KfW-55-Standard bei Nichtwohngebäuden wäre es aber absehbar, so die Beschwerdeträger der Union, dass dies auch auf private Bauherren zukomme - und das widerspreche dem Ziel, bezahlbares Bauen zu ermöglichen. Zudem bezweifeln sie das Kosten Nutzen-Verhältnis beim vorgeschriebenen Einsatz Erneuerbarer Energien im Gebäude.

Das Bauministerium wiederum schreibt, dass die generelle Wirtschaftlichkeit des KfW-55-Standards von Gutachtern bestätigt worden sei. Die Baukosten würden damit durchschnittlich um 2,5 Prozent steigen, das sei zu verkraften, zumindest bei den knapp 2.000 Neubauten der öffentlichen Hand im Nichtwohngebäudebereich; das Bauministerium rechnet dabei mit Kosten in Höhe von rund 110 Mio. Euro.

Auch Verbraucherverbände protestieren

Verbraucherschützer schlagen sich indes auf die Seite der Unionspolitiker und warnen bereits jetzt vor steigenden Baukosten beim Eigenheimbau. Nach Einschätzung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) sind die Standards nicht eins zu eins auf den privaten Wohnungsbau übertragbar. „Der KfW 55 ist als genereller Standard für viele private Bauherren wirtschaftlich nicht realisierbar und läuft den wohnungspolitischen Zielen der Bundesregierung entgegen“, kritisiert Andreas May, zweiter Vorsitzender des BSB, den Entwurf. „Diese sehen vor, dass ein Drittel der jährlich angestrebten 300.000 neuen Wohnungen durch Investitionen privater Bauherren in Eigenheime und Eigentumswohnungen umgesetzt werden sollen.“ Der festzulegende Standard dürfe deshalb nicht zu übermäßigen Bau- und Sanierungsauflagen und letztendlich zu erheblich steigenden Baukosten führen.

„Ein Generalangriff auf die Energiewende im Gebäudebereich“

Die Deutsche Energieagentur dena als auch die Grünen im Bundestag sehen durch die Aufschiebung des Gesetzes dagegen die Energiewende im Gebäudebereich torpediert: „Statt jetzt ein wirksames Gebäudeenergiegesetz auf den Weg zu bringen, wollen die Herren Fuchs und Pfeiffer mit ihren Gefolgsleuten die Energieverschwendung im Gebäudebereich festschreiben und Erneuerbare Energien weiter blockieren“, kommentiert die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Julia Verlinden.

Auch die Deutsche Energie-Agentur (dena) plädiert für zügige Verabschiedung und einen ambitionierten Energiestandard für öffentliche Nichtwohngebäude. „Mit dem Gebäudeenergiegesetz kann die Bundesregierung zeigen, dass sie Klimaschutz und Energiewende ernst nimmt“, sagt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der dena. Es stelle ein wichtiges Instrument dar, um die Energieeffizienz von Gebäuden in Zukunft zu verbessern und den legislativen Rahmen zu vereinfachen. „Außerdem legt es einen ambitionierten und sinnvollen Energiestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand fest, mit dem der Bund seiner Vorbildfunktion in der Energiewende gerecht werden kann.“ Bund und Länder müssten sich hier dringend verständigen. Der 55er-Standard sei gut gewählt, findet Kuhlmann, „ambitioniert, aber machbar“. Zudem sei es notwendig, den Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude jetzt und nicht erst 2018 einzuführen, da sonst ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU drohe.

Mit dem jetzigen Aufschub kann aufgrund der Fristen im Gesetzgebungsverfahren das Gebäudeenergiegesetz nun wohl nicht mehr vor der Bundestagswahl im September verabschiedet werden. na


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