BauGB-Novelle: Handbremse für Gebäudesanierung lösen

Der Referentenentwurf zur Baugesetzbuch-Novelle bleibt aus Sicht der Energieeffizienz-Branche hinter den Erfordernissen zurück. Die dringend notwendige Beschleunigung energetischer Modernisierungen im Gebäudebestand werde damit verschleppt.
06.05.2026 – Die BauGB-Novelle zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren im Baurecht zu vereinfachen, zu beschleunigen und den Wohnungsbau durch weniger Bürokratie zu fördern.Doch mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Novellierung des Baugesetzbuchs sind Vertreter der Energieeffizienz-Branche überhaupt nicht zufrieden. Trotz einiger richtiger Ansätze werde die dringend notwendige Beschleunigung energetischer Modernisierungen im Gebäudebestand noch nicht konsequent vorangebracht, bemängelt die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF e.V.).
Das Bauleitplanungsrecht bestimmt unter anderem, welche Belange bei der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen und abzuwägen sind. Aus Sicht der DENEFF besteht mit der geplanten Reform die Chance, bürokratische Hürden für mehr energetische Modernisierungen abzubauen. Zudem könne für die Kommunen eine sichere Grundlage geschaffen werden, um ihre Pläne für eine bezahlbare und zukunftssichere Wärmeversorgung in die Praxis zu übersetzen. „Mit dem Entwurf löst das Bauministerium die planerische Handbremse für die Modernisierung leider nur ein Stück weit – für einen erfolgreichen Start muss sie aber vollständig gelöst werden“, betont Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. „Nach dem Bau-Turbo brauchen wir jetzt den Modernisierungs-Turbo.“
Angesichts der anhaltenden Energiekrise, der notwendigen Verringerung von Abhängigkeiten und steigender Anforderungen an bezahlbaren Wohnraum komme der energieeffizienten Modernisierung eine Schlüsselrolle zu. Sie stärke die Krisenresilienz, senke dauerhaft Wohnkosten und schaffe regionale Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze. Eine BauGB-Reform, die konsequent Hindernisse für Modernisierungsinvestitionen aus dem Weg räumt, wäre damit ein wichtiger Baustein für Planungssicherheit und -beschleunigung, neben einem zukunftssicheren Gebäudemodernisierungsgesetz und verlässlichen Förderprogrammen, so die Branchenakteure.
Der vorliegende Entwurf enthalte hierfür zwar einzelne richtige Ansätze, etwa die Berücksichtigung von Wärmeplänen, greift nach Einschätzung der DENEFF insgesamt jedoch zu kurz. Es fehlten weiterhin Instrumente, um ineffiziente Gebäudebestände gezielt als Sanierungsschwerpunkte zu adressieren.
Energieeffizienz bringt Sicherheit
In Gebieten mit Erhaltungssatzungen sollen zwar energetische Sanierungen erleichtert werden. Die vorgeschlagenen Regelungen müssten jedoch nachgebessert werden, um Heizkosten stärker zu senken und zugleich Mieterschutz und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus werden praktische Hürden für bauliche Modernisierungsmaßnahmen, etwa durch kleinteilige Vorgaben der Baunutzungsverordnung, nicht konsequent abgebaut, bemängelt die DENEFF. Modernisierungsinteressierte Eigentümer und innovative Unternehmen würden dadurch ohne Not ausgebremst.
Dass bislang im BauGB bestehende, konkrete Bezugnahmen auf Energieeffizienz im aktuellen Entwurf teilweise zugunsten eines allgemeinen Verweises auf Klimaschutzbelange gestrichen werden sollen, sorgt bei der Branche für Verwunderung. „Die Weltlage hat den Referentenentwurf hier überholt. Energieeffizienz ist mehr als nur Klimaschutz und muss klar benannt werden“, so Ellermann.
Bislang sei der EU-rechtlich verankerte Planungsgrundsatz ‚Efficiency First‘ noch gar nicht berücksichtigt. Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Abstimmungsprozess. Aus Sicht der Energieeffizienz-Branche besteht deutlicher Nachbesserungsbedarf: Energieeffizienz muss konsequent als Planungsbelang verankert, Sanierungspotenziale müssen aktiviert und Maßnahmen im Bestand erleichtert werden, fordern die Branchenvertreter. na



















































