Energie im WohngebäudeKurzfristige Förder-Kürzung für Energieberatungen

Orange Hausfassade mit zwei Fenstern
Die Förderung für Energieberatung wird gekürzt. (Foto: PxHere / CC0 1.0 Universal)

Das Bundeswirtschaftsministerium kürzt kurzfristig die Förderungen für Energieberatungen in Wohngebäuden. Die Einschnitte betreffen die maximalen Zuschüsse pro geförderter Beratung sowie die prozentualen Anteile des förderfähigen Beratungshonorars.

06.08.2024 – Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen kürzt das Bundeswirtschaftsministerium die Förderung.

Die Fördersätze werden ab dem 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. So können laut Ministerium auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.

Unverändert, also voll erhalten bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, z.B. für die Gebäudehülle und für Fenster. Das heißt, auch weiterhin erhöht sich die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (z.B. Fenstertausch oder Dämmung Außenwände) von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 EUR verdoppeln (ggü. 30.000 EUR ohne geförderten iSFP).

Geförderte Energieberatungen werden mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten. Sie bieten ganz konkrete Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Beratungen legen so die Grundlage für zielgerichtete Schritte hin zu mehr Energieeffizienz, für die Nutzung Erneuerbarer und die Abkehr von fossilen Energien.

Die Nachfrage nach Energieberatungen ist stark angestiegen. Bis Juli 204 hat die Zahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Rund 10.000 Anträge waren es in 2019, 130.600 in gesamten Jahr 2023. Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es gesamt rund 6000. pf

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