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Leichteres Sanieren für Eigentümergemeinschaft

Die KfW hat ihre Fördergelder für energetisches Sanieren aufgestockt. (Bild: © Christa Nöhren/ pixelio.de)
Die KfW hat ihre Fördergelder für energetisches Sanieren aufgestockt. (Bild: © Christa Nöhren/ pixelio.de)

Wohnungseigentümergemeinschaften können ab August einfacher finanzielle Zuschüsse für die energetische Gebäudesanierung beantragen. Allerdings sind nicht nur für sie die Bedingungen verändert worden: Die KfW hat ihr Förderprogramm generell verbessert.

09.08.2015 – Wohnungseigentümergemeinschaften können künftig einfacher Zuschüsse für die energetische Gebäudesanierung und den altersgerechten Umbau beantragen. Ab 1. August reicht für die Beantragung von KfW-Zuschüssen eine De-minimis-Erklärung des bevollmächtigten Immobilienverwalters für alle Mitglieder der Gemeinschaft. Eine schriftliche De-minimis-Erklärung eines jeden einzelnen Wohnungseigentümers ist damit nicht mehr notwendig. Die Bundesregierung hofft, dass energetisches Sanieren dadurch auch für Eigentümer interessant wird, die sich ein Gebäude mit anderen Eigentümern teilen.  

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßte die Vereinfachung. „Mit dieser Änderung lassen sich Förderprogramme einfacher beantragen. Mit der neuen Regelung erkennt die Bundesregierung, dass der Schlüssel zum Gelingen der Klimawende im Gebäudebereich in Wohnungseigentümergemeinschaften liegt“, erklärte Martin Kaßler, Geschäftsführer des DDIV.

Um die angestrebten Klimaziele auch im Wärmebereich zu erreichen, ist eine jährliche Sanierungsquote von mindestens zwei Prozent notwendig. Bei den rund 1,8 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften liegt diese Quote jedoch derzeit bei weit unter einem Prozent. Die Gründe dafür sind vielfältig: Eine Rolle spielt die häufig heterogene Struktur der Eigentümergemeinschaften und unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten der einzelnen Parteien. Dadurch ist es oft schwierig, schnelle Einigungen über die gewünschten Maßnahmen und deren Finanzierung zu erreichen. Aber auch die Tatsache, dass bislang jeder einzelne Eigentümer die De-minimis-Erklärung selber unterzeichnen musste, galt bisher als Hindernis für die energetische Gebäudesanierung. Aufgrund von EU-Vorgaben darf der Förderhöchstbetrag 200.000 Euro pro Vermieter nicht überschreiten.

Allerdings sind nicht nur für Wohnungseigentümergemeinschaften die Bedingungen verändert worden. Die KfW hat ihr Förderprogramm generell verbessert. Der Höchstbetrag für Förderkredite im Programm „Energieeffizient Sanieren“ steigt von 75.000 EUR auf 100.000 Euro pro Wohneinheit. Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 Prozent des Darlehensbetrags bzw. maximal 27.500 Euro pro Wohneinheit. Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können künftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro etwa für ihre Eigentumswohnung erhalten oder maximal 60.000 Euro für ihr Zweifamilienhaus. Grundsätzlich gilt dabei: Je anspruchsvoller der Energieeffizienzstandard nach der Sanierung ist, umso stärker die Förderung der KfW. rr


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