Menü öffnen

Sanierungsfahrplan wird weiter gefördert

Die geeignete Maßnahme zur energetischen Sanierung eines Gebäudes sollten Architekt und Energieberater in einem Sanierungsfahrplan festlegen – das wird finanziell gefördert. (Foto: Nicole Allé)
Die geeignete Maßnahme zur energetischen Sanierung eines Gebäudes sollten Architekt und Energieberater in einem Sanierungsfahrplan festlegen – das wird finanziell gefördert. (Foto: Nicole Allé)

Die energetische Sanierung im Gebäudebereich kommt nicht ausreichend voran, um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Um sinnvoll zu investieren steht vor jeder Sanierung eine zielgerechte Beratung – die auch gefördert wird.

31.01.2018 – Vom Bund geförderte Energieberatungen vor Ort sollen Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Seit dem 1. Dezember 2017 können Gebäudeeigentümer die geförderte Energieberatung durch einen Handwerksbetrieb, der gleichzeitig auch Gebäudeenergieberater ist, nutzen. Das ermöglicht die neue Förderrichtlinie zur BAFA-Vor-Ort-Beratung für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden. Damit wird der der Energieberaterkreis erweitert, die Richtlinien zur Förderung wurden nachjustiert. „Investitionsentscheidungen bedürfen einer soliden Beratung. Dies gilt besonders bei der Energieeinsparung im Gebäudebereich“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe. Durch ihre umfassende Ausbildung und die praktischen Erfahrungen hätten Gebäudeenergieberater HwK die besten Voraussetzungen für eine kompetente Beratung der Eigentümer.

Denn Möglichkeiten zur Sanierung gibt es meist viele: Welcher Umfang ist überhaupt sinnvoll, was ist wirtschaftlich, was besonders nachhaltig, Gebäudehülle und Anlagentechnik sind optimal aufeinander abzustimmen. Die Beratung wird von der BAFA dann gefördert, wenn gleichzeitig ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird. Auf dieser Grundlage kann der Gebäudeeigentümer seine Investitionsentscheidung individuell treffen und dort anfangen, wo es am sinnvollsten ist. Oftmals sind es auch dringend anstehende Sanierungen oder Reparaturen einzelner Bauteile bzw. der Anlagentechnik. Dabei sollte die akut anstehende Maßnahme immer so umgesetzt werden, dass weitere energetische Maßnahmen bereits Berücksichtigung finden.

Neben der Beratung gibt es nach wie vor auch für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen eine Förderung. Der Energieberater sollte auch über die Möglichkeiten der Fördermittel beraten, denn das ist oft ein Hindernis für Bauherren, da viele Förderprogramme viel zu kompliziert gestaltet sind. Da vergeht so manchem die Lust. Nicht zu verwechseln ist eine Vor-Ort-Beratung mit der Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises. Als Grundlage für Sanierungsentscheidungen ist ein Gebäudeenergieausweis deutlich weniger geeignet als ein individuell erstellter Sanierungsfahrplan. na


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft