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Verbände legen Papier zur Gebäudesanierung vor

Bauernhaus mit Fachwerk. Die Decke ist bereits gedämmt. (Bild: © Rainer Sturm /pixelio.de)
Bauernhaus mit Fachwerk. Die Decke ist bereits gedämmt. (Bild: © Rainer Sturm /pixelio.de)

30 Verbände fordern die Bundesregierung in einem aktuellen Positionspapier auf, eine Investitionsoffensive zu starten. Sowohl der Bund als auch die Länder müssten deutlich entschlossener handeln und mehr investieren, um endlich Erfolge zu erzielen.

17.06.2015 – 30 Verbände und Organisationen der Planer, Bau- und Immobilienwirtschaft haben diese Woche in Berlin ein Positionspapier vorgestellt, in dem sie eine Gebäude-Sanierungsoffensive fordern. Sowohl der Bund als auch die Länder müssten deutlich entschlossener handeln und mehr investieren, um endlich ausreichende Erfolge zu erzielen. Bisher werde nur jährlich etwa ein Prozent der rund 18 Millionen Wohngebäude tatsächlich energetisch saniert – nach oben sei also noch sehr viel Luft.

Zusammengeschlossen haben sich die Branchenvertreter in der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“.  Mitzeichner des Positionspapiers sind unter anderem der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). In dem Schreiben werden vier zentrale Punkte aufgezählt, die die Verbände als besonders wichtig ansehen:

Steuerliche Anreize für Bauherren und Selbstnutzer: Damit die Sanierungsquote bei Wohngebäuden steigt, müssen für Bauherren und Selbstnutzer steuerliche Anreize geschaffen werden. Diese Vorteile sollten sowohl für gewerbliche Wohnungseigentümer als auch für Selbstnutzer nutzbar sein. Wichtig sind verstärkte Maßnahmen insbesondere, weil die Hälfte aller Gebäude aus selbstgenutzten Wohngebäuden besteht. Zweidrittel davon sind energetisch sanierungsbedürftig, die derzeitige Sanierungsquote beträgt jedoch weniger als ein Prozent.

KfW-Förderung anheben: Aktuell beträgt die KfW-Förderung für energetisches Bauen und Sanieren 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. Die Verbände fordern, diesen Betrag auf mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr anzuheben und im Bundeshaushalt zu verstetigen. Zudem wollen sie, dass das Förderverfahren an sich vereinfacht wird.

Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten: Die energetische Gebäudesanierung muss das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten und sozialverträglich gestaltet werden. Weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen, die über jene der aktuellen Energiesparverordnung hinausgehen, lehnen die Verbände ab. Sie seien nicht wirtschaftlich darstellbar. Stattdessen fordern sie eine breitenwirksame Förderung der bisher festgelegten Maßnahmen.  

Neubau statt Vollsanierung: Ist in altes, leerstehendes Gebäude nur zu sehr hohen und unwirtschaftlichen Kosten sanierbar und nicht Ortsbildprägend, soll die KfW auch den Ersatz des Hauses durch einen energetisch sparsamen Neubau fördern. Das Baugesetzbuch soll dementsprechend angepasst werden.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Aktuelle Studien belegen allerdings, dass dieses Ziel ohne zusätzliche Maßnahmen nicht erreicht wird. Bislang werden jährlich nur etwa halb so viele Gebäude energetisch saniert wie im Energiekonzept der Politik vorgesehen. rr


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Kommentare

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jochen gieschen 25.08.2015, 17:14:36

+262 Gut Antworten

Was nutzen irgendwelche förderungen wenn man es sich nicht erlauben kann da man geradeso mit seinem geld über die runden kommt mit seinen energie anbiter etwas abmachen wie der anbieter übernimmt wie sanierung dafür zahlt der kunde die momentane summe für die er zurzeit bezahlt und der anbieter könnte damit werben mit der vorher nachher abrechnung bzw der einsparung von co²


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