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Weniger EnEV für Flüchtlingsunterkünfte

Der Flüchtlingsstrom nach Deutschland reißt nicht ab, winterfester Wohnraum ist gefragt.  Erstaufnahmelager Jenfelder Moorpark. (Foto: © An-d / Wikiimedia.Commons CC BY-SA 3.0)
Der Flüchtlingsstrom nach Deutschland reißt nicht ab, winterfester Wohnraum ist gefragt. Erstaufnahmelager Jenfelder Moorpark. (Foto: © An-d / Wikiimedia.Commons CC BY-SA 3.0)

Das Bundeskabinett hat zur Asylverfahrensbeschleunigung Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen, um den Bau winterfester Quartiere zu beschleunigen. Auch die energetischen Anforderungen werden gelockert, das Thema wurde schon kontrovers diskutiert

01.10.2015 – Mit dem aktuell im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen nun weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen. Man reagiere damit auf den akuten Bedarf in der derzeitigen Situation, so Bundesbauministerin Barbara Hendricks. Da die Flüchtlingsströme nicht abreißen werden Notunterkünfte knapp und entsprechen vielerorts nur noch notdürftig den hygienischen Verhältnissen.

Schnelle Lösungen sind also gefragt, die sehr strengen Bauvorschriften was Sicherheit und Energetischen Standard betrifft sind in Deutschland aber sehr hoch angesetzt. An bauplanungsrechtlichen Vorgaben solle aber kein Vorhaben scheitern, das eine vernünftige und sichere Unterbringungslösung darstelle, so Hendricks. Die Errichtung oder Nutzung von Flüchtlingsunterkünften in Innen- und auch im Außenbereich solle also befristet erleichtert werden.

Die Änderungen des Baurechts sehen daher vor, dass mobile Behelfsunterkünfte grundsätzlich in allen Baugebieten und im Außenbereich befristet auf drei Jahre zugelassen werden können. Auch die Umnutzung bestehender Gebäude soll in allen Baugebieten, im nicht beplanten Innenbereich als auch im Außenbereich, deutlich erleichtert werden. Selbst in reinen Wohngebieten und anderen Baugebieten, in denen Flüchtlingsunterkünfte bislang nur ausnahmsweise zugelassen waren, sollen nun Genehmigungen in der Regel erteilt werden können.

Wenn mit diesen Erleichterungen dringend benötigte Unterkünfte nicht rechtzeitig beschafft werden können, könne in erforderlichem Umfang auch ganz umfassend vom Bauplanungsrecht abgewichen werden, so das Ministerium. Städtebauliche Grundsätze und Ziele des Baugesetzbuchs sollten dabei aber dennoch weitergelten, so seien insbesondere gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu wahren.

Zu den Gesetzeslockerungen gehören auch punktuelle Erleichterungen bei den energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV an Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Diese sind aber bis Ende 2018 befristet und sollen ebenfalls eine beschleunigte Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen. Umweltschutzverbände hatten zuletzt die Wohnbaugesellschaften kritisiert, die in der Debatte um die Flüchtlingsunterkünfte für eine allgemeine und weitergehende Entschärfung der EnEV geworben hatten – es müsse betont werden, so die Umweltverbände dass dies definitiv nur für Flüchtlingsunterkünfte gelten dürfe. na


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