EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Bürgerenergie-Allianz wehrt sich gegen Blockade der Bundesregierung
Die Versäumnisse der Bundesregierung zulasten der Bürgerenergie will ein breites Akteurs-Bündnis nicht länger akzeptieren – und hat eine EU-Beschwerde gegen Deutschland eingereicht. Denn die Bürgerenergie ist eine tragende Säule der Energiewende.
10.08.2021 – Den Akteuren der Bürgerenergie reicht es jetzt: Eine Beschwerde bei der EU-Kommission soll die Blockade der Bundesregierung gegenüber der Bürgerenergie in Deutschland brechen. Bündnis Bürgerenergie (BBEn), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eine breite Allianz aus Verbänden und Unternehmen wollen die Untätigkeit der Bundesregierung bei der Umsetzung der für die Bürgerenergie so wichtigen Artikel 21 und 22 in der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie nicht länger hinnehmen. Sie fordern jetzt ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Denn das Europarecht sieht Bürger im Mittelpunkt des Energiesystems.
Deutschland hatte bis Ende Juni Zeit, die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie umzusetzen. Diese Frist hat die Bundesregierung verstreichen lassen, berichten die Bürgerenergie-Akteure. Das sei ein Rückschlag für Eigentümer und Mieter, die gemeinsam eine Solaranlage betreiben wollen, Stichwort Mieterstrom. Ebenso für regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die sich aus eigenen Solar- und Wind-Anlagen versorgen wollen, ist das ein schlechtes Zeichen, kritisiert die Bürgerenergie-Allianz. Denn der rechtliche Rahmen fehle.
Regulierungen blockieren die gemeinschaftliche Energiewende
Die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU, kurz RED II, ist seit Ende 2018 in Kraft und verlangt eine Erleichterung der gemeinschaftlichen Nutzung von lokal erzeugter Ökoenergie – etwa mit einer Solaranlage auf dem Dach eines Miethauses.
Auch Stromkunden ohne Eigenheim sollten Zugang zu günstigem Ökostrom erhalten – das sieht die Richtlinie u. a. vor. Größer dimensionierte PV-Dachanlagen würden sich lohnen, wenn der Stromüberschuss an die Nachbarn verkauft werden darf, statt über den Strommarkt. Das ist laut EEG 2021 aber nicht vorgesehen. Wenn aber Stromüberschüsse nicht mit den Nachbarn – der Nebengebäude oder im Quartier – geteilt werden können und ins Netz eingespeist werden müssen, werden Solardachanlagen auf Mehrfamilienhäusern oft kleiner dimensioniert als es möglich wäre, da sie sonst nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Ein echter Nachteil für die Energiewende: Kapazitäten werden verschenkt und eine gemeinschaftliche Strom-Selbstversorgung erschwert.
Deutschland hinkt den EU-Regeln hinterher
Europa ist dem ehemaligen Musterschüler in Sachen Unterstützung der Bürgerenergie einen großen Schritt voraus, sagt Viola Schmidt, Referentin für Energiepolitik und -wirtschaft im Bündnis Bürgerenergie. Artikel 21 und 22 der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie geben genau die Impulse, die dem deutschen Energiemarktsystem noch fehlen. „Statt Anreize zu setzen, scheinen aktuelle Regelungen die Bürgerenergie so unattraktiv wie möglich machen zu wollen – mit Ausschreibungen, oder bürokratisch überfrachteten Regelungen zum Mieterstromzuschlag.
Wesentliche Stellschrauben für ein zukunftsfähiges Strommarktdesign wären die Einführung von kollektiver Eigenversorgung und Energy Sharing“, so Schmidt. Denn Erneuerbare Energie, die lokal erzeugt wurde und lokal verbraucht und geteilt wird, könnte Netze entlasten, teure Netzausbaukosten einsparen, die Gesamtkosten der Energiewende senken und eine breite bürgerschaftliche Beteiligung ermöglichen.
Doch die unterbliebene Umsetzung von Art. 21 Abs. 4 der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie verhindert, dass die kollektive Eigenversorgung mit Erneuerbaren Energien der individuellen Eigenversorgung gleichgestellt ist. Voraussetzung dafür wäre, das Kriterium der Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Energieverbraucher aufzuheben. „In der Praxis führt es z.B. dazu, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft den erzeugten Strom ihrer Erneuerbaren-Energie-Anlage nur für die gemeinsamen Stromverbräuche wie etwa der Treppenhausbeleuchtung, nicht aber für die Stromverbräuche in den einzelnen Wohnungen ohne EEG-Umlagenbelastung nutzen darf“, erläutert die Bürgerenergieexpertin.
Zudem habe es der Gesetzgeber versäumt, die Erneuerbaren-Energien-Gemeinschaft nach Art. 22 der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu etablieren und sie mit dem Recht auf Energy Sharing auszustatten. Denn laut EU-Recht sollte jeder die Möglichkeit erhalten, Mitglied einer Erneuerbaren-Energien-Gemeinschaft zu werden und somit unabhängig von den Wohnverhältnissen an der Energiewende zu partizipieren.
Eine sozial gerechte und bezahlbare Energiewende wird so künstlich verhindert. Warum? Darauf finden die Akteure keine schlüssige Antwort. Bleibt also nur noch der Rechtsweg.
Vertrag nicht erfüllt – Hilfe von der EU
Denn die Bundesregierung mauert weiter. Laut Bundeswirtschaftsministerium bedarf es „keiner weiteren Umsetzungsschritte“. Die Richtlinie sei „im deutschen Recht vollständig umgesetzt“. Eine krasse Fehleinschätzung, kritisiert die Bürgerenergie-Allianz. Auf der Grundlage einer aktuellen Studie und einer rechtlichen Stellungnahme haben die Verbände daher nun die Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht.
„Die Energiewende braucht dringend neuen Schwung. Dazu muss es allen Bürger:innen einfach möglich sein, Erneuerbare Energie zu erzeugen und individuell oder gemeinsam zu nutzen, „ erklärt BBEn -Vorstand Gunnar Harms den Schritt. „CDU und SPD beteuern ihr Bestreben, den Klimaschutz voranzutreiben“, ergänzt die Geschäftsführerin des BUND Antje von Broock. Doch dafür müssten die Erneuerbaren Energien endlich um ein Vielfaches schneller ausgebaut werden. „Das Gegenteil ist der Fall, weiterhin wird verzögert und gebremst.“
Juristische Prüfung – Bundesregierung fällt durch
Rechtsanwalt Philipp Boos hat nun im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie untersucht, ob die Bürgerenergie-Rechte durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 umgesetzt wurden. Im Gegensatz zu der Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums belegt sein Rechtsgutachten, dass die gemeinsame Eigenversorgung bisher nicht die gleichen Rechte wie die individuelle genieße.
Der Jurist stellt noch einmal deutlich heraus: „Die im EEG geforderte Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber:in und Stromverbraucher:in verhindert, dass gemeinsam handelnde Eigenversorgende eine Anlage zur Eigenversorgung auch gemeinsam betreiben können. Zudem hat es der Gesetzgeber versäumt, die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft nach Artikel 22 der Richtlinie zu definieren.“
Auch wurde ihnen nicht das Recht zugesprochen, gemeinsam erzeugte Energie untereinander zu teilen, um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen. „Auch die rechtlich zugelassenen Mieterstrommodelle setzen dieses Recht nicht um, da sie lediglich eine Belieferung von Mieter:innen mit Strom aus EEG-Anlagen erfassen", heißt es weiter im Rechtsgutachten. „Der Gesetzgeber hätte in Erweiterung der bisherigen Regelungen des EEG auch eine kollektive Eigenversorgung innerhalb eines Gebäudes ausdrücklich zulassen und mit den gleichen Rechten ausstatten sollen, wie sie der individuellen Eigenversorgung nach Artikel der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zustehen.“
Laut Artikel 21 der EU-Richtlinie muss es „verhältnismäßig und hinreichend begründet sein, wenn ein EU-Staat zwischen einzelnen und gemeinsam handelnden Eigenversorgern unterscheidet.“ Es werde nicht begründet, so Bündnis Bürgerenergie, warum der deutsche Gesetzgeber mit der geforderten Personenidentität im EEG auf einer Unterscheidung beharre. Das konterkariert die Idee einer effektiven Energiewende mit dem angeblich gewünschten Ausbau Erneuerbarer Energien – sowie den selbst gesetzten Klimaschutzzielen.
Neben dieser rechtlichen Stellungnahme hatten das BBEn und der BUND eine energiewirtschaftliche Studie zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Auftrag gegeben. Das Wissenschaftsteam des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) konnte in der Studie die Umsetzungsdefizite bestätigen. Sie formulierten darin auch Lösungsvorschläge, wie der Bürgerenergie bei richtlinienkonformer Umsetzung neuer Rückenwind verschafft und die Akzeptanz sowie der Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert werden könnten. Dazu orientierten sie sich auch an Best-Practice-Beispielen aus anderen EU-Staaten.
Die Bundesregierung habe eine große Chance verpasst, meint Malte Zieher, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie. „Denn Energy Sharing leistet einen entscheidenden Beitrag zum schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien, indem es die Partizipation an neuen Solar- und Windparks ermöglicht und damit die Akzeptanz steigert.“
Darüber hinaus erlaube es den Bürgern, ihren Verbrauch an die lokale Erzeugung anzupassen und könnte so dezentrale Flexibilitätspotenziale heben – und die für die Klimaziele so notwendige Energiewende schneller, kostengünstiger, umweltfreundlicher und sozial gerechter voranbringen. Die Zustimmung zu einer dezentralen und bürgernahen Energiewende ist zudem längst von einer Mehrzahl der Bürger gewünscht. na
Kommentare
jomei am 10.08.2021
Ich bin kein Jurist, frage daher in die Runde in der Hoffnung, dass Juristen das lesen und im Interesse der Bürgerenergie entsprechende Schritte unternehmen:
Dass Bürgerenergie und Mieterstrom vom Gesetzgeber be- und verhindert wird, stellt eine Benachteiligung entsprechender Bürger- und Mietergesellschaften und Bevorzugung der großen Konzerne und Netzbetreiber dar, die gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstößt und daher eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht begründet, das folgerichtig vom Gesetzgeber die Zurücknahme der entsprechenden Vorschriften fordern muss.
Siegfried Stange am 18.11.2021
Also die Sonne scheint für alle, und das kostenlos. Das ist sehr unkapitalistisch, und um das zu verhindern, muss man ganz einfach möglichst viele Leute mit Hilfe von gesetzlichen Regelungen von der Nutzung der Sonnenenergie ausschließen. Vor allem die Jugend muss von klein auf an die Regeln in einem kapitalistischen Staat gewöhnt werden. Wo kommen wir den noch hin, wenn diese Fridays for Future- Generation auch noch Erfolg haben würde...??