Foto: metergrid

Meinung 22.09.2025

Die Energiewende darf nicht an der Haustür enden

Die ohnehin fragile Rechtslage für Mieterstromprojekte wurde mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kundenanlage in eine Sackgasse geführt. Wenn wir die Energiewende ernst meinen, dann müssen wir sie auch in die Städte bringen.

Johannes Mewes, Co-Founder von metergrid, Projektierer von Mieterstromprojekten


Meinung 22.09.2025

Die Energiewende darf nicht an der Haustür enden

Die ohnehin fragile Rechtslage für Mieterstromprojekte wurde mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kundenanlage in eine Sackgasse geführt. Wenn wir die Energiewende ernst meinen, dann müssen wir sie auch in die Städte bringen.

Foto: metergrid

Johannes Mewes, Co-Founder von metergrid, Projektierer von Mieterstromprojekten



22.09.2025 – Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 83/20) zur Definition der Kundenanlage hat die ohnehin fragile Rechtslage rund um Mieterstromprojekte auf den Kopf gestellt. Stromleitungen innerhalb eines Gebäudes können nach dieser neuen Auslegung als öffentliches Netz gelten. Für Mieterstromprojekte hätte das gravierende Folgen: Anbieter würden regulatorisch wie Netzbetreiber behandelt – mit kaum erfüllbaren Pflichten.

Anstatt Klarheit zu schaffen, verunsichert das BGH-Urteil eine ganze Branche. Mieterstrom, der bisher als Musterbeispiel für dezentrale Energiewende galt, wird regulatorisch in eine Sackgasse geführt.

Energiewende im urbanen Raum in Gefahr

Mehr als 44 Millionen Menschen in Deutschland leben in Mehrparteienhäusern. Ohne deren Beteiligung wird die Energiewende scheitern. Photovoltaik auf Einfamilienhäusern allein reicht nicht aus. Doch ausgerechnet dort, wo Millionen Dächer auf Mehrfamilienhäusern ein riesiges Potenzial bergen, droht nun Stillstand.

Wenn wir die Energiewende ernst meinen, dann müssen wir sie auch in die Städte bringen – zu den Mietenden. Alles andere ist ein Ausschluss von fast der Hälfte der Bevölkerung.

Erfahrungen aus der Praxis: Blockaden statt Fortschritt

Wir bei metergrid erleben diese Rechtsunsicherheit täglich. Unser Mieterstromprojekt mit 123 Gebäuden in Berlin – das größte in Deutschland mit über 4,7 MWp Leistung und Versorgung von bis zu 3.000 Wohneinheiten – wurde zunächst pauschal von Stromnetz Berlin blockiert. Nur mit kostspieliger Konsultation von Anwälten und einem Beschwerdeverfahren  bei der Bundesnetzagentur konnten wir die Umsetzung durchsetzen.

Mieterstrom ist klimafreundlich, sozial und wirtschaftlich sinnvoll – ein Gewinn für Mieter, Eigentümer, Gesellschaft und Umwelt. Doch fehlende gesetzliche Klarstellungen sorgen für Wirrwarr. In dieser unklaren Situation geht es nicht nur darum, den Ausbau zu bremsen, sondern darum, das bereits Erreichte nicht wieder zu zerstören. Wenn Rückbau statt Ausbau droht, läuft in der Energiepolitik etwas grundlegend falsch.

Mehr zum Thema

Nachgefragt

Unklarheiten zum Begriff der Kundenanlage bestehen vorerst weiter

Der Begriff der Kundenanlage im deutschen Energierecht steht im Konflikt mit dem EU-Recht. Spätestens seit der BGH-Entscheidung in einem konkreten Fall ist klar, dass der Gesetzgeber tätig werden sollte. Dr. Johannes Hilpert erklärt, worum es geht.

Dr. Johannes Hilpert arbeitet als Projektleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht.

Politischer Handlungsbedarf: Jetzt die Lücke schließen

Der Referentenentwurf der EnWG-Novelle vom Juli 2025 und auch der Kabinettsbeschluss vom 6. August bleiben in der entscheidenden Frage vage. Die Grauzone „Kundenanlage“ wird nicht aufgelöst. Damit bleibt dem Netzbetreiber ein Interpretationsspielraum der Rechtslage und somit weiterhin ein Blockaderecht auf Anfragen von Mieterstromprojekten – auf Kosten von Mietern, Investoren und Klimaschutz. Denn jedes Mieterstromprojekt benötigt eine Freigabe des Messkonzeptes durch den Netzbetreiber. Wenn dies nicht erfolgt, darf keine PV-Anlage gesetzt und die erzeugte Energie nicht an die Bewohner des Hauses verteilt werden.

Unsere Forderung ist klar:

  • Einführung des Begriffs „Hausverteileranlage“ (§ 3 Nr. 24c EnWG), sodass interne Leitungen innerhalb eines Gebäudes eindeutig nicht als öffentliches Netz gelten.
  • Rechtssicherheit für klassische Mieterstromprojekte: ein Gebäude, ein Netzanschluss, PV auf dem Dach.
  • Planungssicherheit für Investoren, Wohnungswirtschaft und Mieter.

Der Gesetzgeber darf hier nicht länger zögern. Jede Woche ohne Klarstellung bedeutet verlorene Investitionen, verpasste Klimaziele und Mieter, die außen vor bleiben sowie die Gefahr des Rückbaus von Mieterstromprojekten.

Unser Appell: Die Energiewende für alle öffnen

Mieterstrom ist kein Nischenmodell, er ist Schlüssel für Klimaschutz, Bezahlbarkeit und soziale Teilhabe. Jede Verzögerung bedeutet: weniger Klimaschutz, weniger Renditechancen, weniger gesellschaftliche Akzeptanz.

Mieterstrom ist die Brücke zwischen ökologischer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit. Wenn wir ihn ersticken, verlieren wir nicht nur Klimaschutzpotenziale, sondern auch das Vertrauen von Millionen Menschen in die Energiewende.

Dabei geht es an dieser Stelle nicht um einen umfassenden Appell, Mieterstrom in Gänze zu beflügeln, obwohl dafür enormes Potenzial bestünde, etwa durch die Vereinheitlichung von Messkonzepten bei rund 900 Netzbetreibern oder durch automatisierte Freigabeprozesse anstelle von individuellen Sachbearbeiterentscheidungen. Es geht einzig darum, durch eine klare gesetzliche Anpassung zu verhindern, dass Mieterstrom blockiert oder bestehende Projekte sogar rückabgewickelt werden müssen.

Der Gesetzgeber hat jetzt die Chance, 44 Millionen Mieter aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Statt Blockaden braucht es eine klare Differenzierung im EnWG. Nur so können wir verhindern, dass die Energiewende an der Haustür von Mehrfamilienhäusern endet.

Wir bei metergrid sind bereit, unsere Erfahrung, unsere Technologien und unsere Praxiserkenntnisse einzubringen, damit die Energiewende dezentral, bezahlbar und gerecht wird.

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

max 2.000 Zeichen