Beteiligungsgesetze: Dynamik bei kommunaler Beteiligung in den Bundesländern

Auf Länderebene ist Bewegung bei der kommunalen Beteiligung an Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Das vorläufig letzte Kapitel wurde mit einem Gesetzesvorschlag von Bündnis90/Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern aufgeschlagen.
18.11.2024 – In Mecklenburg-Vorpommern hat die Oppositions-Fraktion von Bündnis90/Die Grünen einen Entwurf für ein Beteiligungsgesetz in den Landtag eingebracht. Es soll als eigenständiges Gesetz die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Wind- und Solarparks regeln und dabei das bereits vorhandene Beteiligungsgesetz auf eine neue Basis stellen.
Das norddeutsche Bundesland war 2016 Vorreiter – damals erließ Mecklenburg- Vorpommern als erstes Bundesland ein Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks. Windparkbetreiber mussten seitdem Kommunen und Bürger im Umkreis von 5 Kilometern mit 20 Prozent an der Betreibergesellschaft beteiligen. Ersatzweise kam eine Abgabe an die Kommune zum Zug. Kommunen und Vorhabenträger konnten auch individuelle Vereinbarungen treffen.
Im Gesetzesvorschlag der Grünen wird nun gleichermaßen die kommunale Beteiligung von Windkraft und Photovoltaik geregelt. Die Umkreisdefinition der zu beteiligenden Kommunen und Anwohnenden wird von 5 auf 2,5 Kilometer begrenzt. Gezahlt werden sollen 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich erzeugte Strommenge. Zusätzlich sollen 0,1 Cent an die Anwohnenden fließen – eine Liste von Beteiligungsmöglichkeiten wie zum Beispiel niedrige Stromtarife, Spenden an Vereine oder Sparprodukte liegt dem Vorschlag bei. Einigen sich Vorhabenträger und Gemeinde nicht, soll eine jährliche Zahlungsverpflichtung in Höhe von 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde fällig werden. Eine Transparenz-Plattform, die alle kommunalen Beteiligungen aufführt, ist ebenfalls Bestandteil des Vorschlags.
In Brandenburg gilt ab 2025 Sonderabgabe für Solarparks
Als zweites Bundesland folgte im Jahr 2019 Brandenburg mit der Einführung einer jährlichen Pauschalabgabe pro Windenergieanlage. Anfang 2024 legte die Landesregierung nach – ab 2025 gilt eine Sonderabgabe für neue PV-Freiflächenanlagen. Betreiber müssen jährlich pro Megawatt installierter Leistung 2.000 Euro an die Standortgemeinde zahlen. Die Sonderabgabe gilt für Freiflächenanlagen ab einem Megawatt Leistung. Die Gelder unterliegen einer Zweckbindung. Die anspruchsberechtigten Gemeinden müssen sie für im Gesetz definierte Zwecke ausgeben.
Das wohl smarteste Beteiligungsgesetz hat bisher Nordrhein-Westfalen. Es ist seit 2024 in Kraft. Zuerst setzt das Gesetz auf die individuelle Vereinbarung zwischen Projektierer und Gemeinde. Wird sie geschlossen, kommen die verpflichtenden Regeln des Bürgerenergiegesetzes nicht zur Anwendung. Bleibt sie aus, werden die Anlagenbetreiber verpflichtet, 0,2 Cent für jede erzeugte Kilowattstunde an die Gemeinde zu zahlen.
Niedersachsen, Sachsen, Saarland, Thüringen – neue Gesetze in 2024 verabschiedet
Im Laufe des Jahres kamen weitere Landesgesetze zur kommunalen Beteiligung verabschiedet. So gilt ein entsprechendes Gesetz in Niedersachsen seit April 2024. Auch hier fließen 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde an die Kommune. Zusätzlich sollen Beteiligungsangebot an die Bürger gemacht werden, jedoch muss keine Einigung stattfinden. Alternativ sind bei Windkraftanlagen 20-Prozent-Beteiligungen an Windkraftanlagen möglich.
Im Saarland gilt ein Beteiligungsgesetz seit Juli 2024. Auch hier werden Kommunen und Bürger als Beteiligte angestrebt. Der Vorhabenträger soll ein Beteiligungsangebot an Gemeinden und Anwohner im Umkreis von 2,5 Kilometern machen. Bei Nicht-Einigung sind 0,2 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen.
Sachsen und Thüringen haben sich hingegen für eine rein kommunale Zahlungsweise entschieden und verabschiedeten ebenfalls im Juni 2024 entsprechende Beteiligungsgesetze, wobei in Sachsen die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung besteht. Ansonsten gilt in beiden Bundesländern die verpflichtende Beteiligung von Kommunen in Höhe von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.
In Bayern und Sachsen-Anhalt sind ebenfalls Beteiligungsgesetze in Ausarbeitung, deren Verabschiedung in den nächsten Monaten erwartet wird.
Bisher keine Beteiligungsgesetze in Ausarbeitung haben Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, sowie die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. pf