Energy Sharing in der Schweiz: Einfache Regeln, Netzentgeltrabatte und neu gewonnene Freiheiten

In der Schweiz entstanden binnen eines halben Jahres mehrere hundert Energiegemeinschaften. Netzentgeltrabatte machen das Modell attraktiv, aber noch wichtiger für den Hochlauf sind einfache Regeln. Ein Gastbeitrag
24.08.2026 – Die Schweiz gilt nicht als Land der schnellen Energiemarktreformen. Das Land ist föderal organisiert, es gibt mehrere hundert Verteilnetzbetreiber, der Strommarkt ist für Haushalte bis heute nicht geöffnet. Wer im Januar 2026 darauf gewettet hätte, dass dort binnen eines halben Jahres mehrere hundert Energiegemeinschaften entstehen würden, hätte gute Argumente gegen sich gehabt.
Genau das ist passiert. Sechs Monate nach Inkrafttreten sind auf den Plattformen, die lokale Elektrizitätsgemeinschaften für Schweizer Versorger betreiben, über 350 Gemeinschaften mit mehr als 3.000 Zählpunkten aktiv. Die Zahlen stammen von den Plattformbetreibern selbst, darunter Exnaton, sind also ein Marktsignal und keine landesweite Erhebung. Die Größenordnung ist trotzdem bemerkenswert, und die Gründe dafür sind übertragbar.
Wie die Schweiz dorthin kam
Grundlage ist der Mantelerlass, das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Die Stimmbevölkerung nahm ihn am 9. Juni 2024 mit 68,7 Prozent Ja an. Zum 1. Januar 2025 trat unter anderem der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch in Kraft, zum 1. Januar 2026 folgte die lokale Elektrizitätsgemeinschaft, kurz LEG.
Eine LEG erlaubt Haushalten, Betrieben, Gemeinden sowie Betreiberinnen und Betreibern von Photovoltaikanlagen oder Speichern, lokal erzeugten Strom über das öffentliche Verteilnetz zu teilen. Die Beteiligten müssen dafür am selben Verteilnetz und grundsätzlich in derselben Gemeinde angeschlossen sein. Der wirtschaftliche Anreiz steckt im Netzentgelt: Für intern geteilten Strom gibt es 40 Prozent Rabatt auf den Netznutzungstarif, 20 Prozent, wenn zwischen Erzeugung und Verbrauch ein Transformator liegt.
Warum es so schnell ging
Drei Faktoren erklären einen großen Teil des Tempos.
Erstens die niedrige Eintrittshürde. Eine LEG braucht keine eigene juristische Person. Ein interner Vertrag und die Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber genügen. Niemand muss zuerst einen Verein gründen oder eine eigene Buchhaltung aufsetzen. Der Einstieg ähnelt damit stärker dem Abschluss eines lokalen Stromprodukts als der Gründung einer neuen Organisation.
Zweitens die Rolle der Versorger. Die Regulierung weist dem Verteilnetzbetreiber konkrete Aufgaben zu, etwa die Prüfung der technischen Zulässigkeit. Bei vielen Schweizer Versorgungsunternehmen liegen Netzbetrieb, Grundversorgung und Kundenservice zudem in derselben Organisation. Der Weg von der technischen Prüfung zum fertigen Produkt ist dadurch kurz.
Drittens eröffnet eine LEG Schweizer Haushalten eine neue Wahlmöglichkeit. Haushalte und Betriebe mit weniger als 100 Megawattstunden Jahresverbrauch können ihren Lieferanten weiterhin nicht frei wählen. Eine LEG hebt das nicht auf, erlaubt aber, einen Teil des Stroms etwa von der Photovoltaikanlage in derselben Straße zu beziehen. In einem Markt ohne freie Lieferantenwahl ist das ein starkes Motiv.
Österreich zeigt, was Skalierung braucht
Österreich ist mehrere Entwicklungsschritte weiter. 2021 kamen mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Aus fünf Gemeinschaften im Jahr 2021 wurden bis Mitte 2026 rund 6500 mit mehr als 150.000 beteiligten Zählpunkten. Grundlage sind Daten der österreichischen Marktkommunikation.
Interessanter als die Zahl sind die Voraussetzungen dahinter: ein Smart-Meter-Rollout von 99 Prozent, ein zentrales Datendrehkreuz über den Energiewirtschaftlichen Datenaustausch EDA, standardisierte Netzbetreiberprozesse, Viertelstundenwerte und wirtschaftliche Anreize über reduzierte Netzentgelte mit bis zu 64 Prozent oder der Verzicht auf staatliche Abgaben. Dazu kommt eine vom Ministerium unterstützte Koordinationsstelle mit Vertragsvorlagen, Leitfäden und Beratung.
Das klingt auf den ersten Blick unspektakulär. Es geht weniger um einzelne Technologien als um Infrastruktur und Prozesse. Genau daran entscheidet sich aber, ob aus Pilotprojekten ein Markt wird.
Ein Projekt aus der Praxis
Wie das konkret aussieht, zeigt der Kärntner Energiedienstleister Kelag, mit dem exnaton seit 2022 zusammenarbeitet. Stefan Wakonig, Projektleiter für Energiegemeinschaften bei Kelag, beschreibt die Ausgangslage so: „Die große Herausforderung war es, überhaupt einmal die Gesetzestexte und dieses völlig neue Marktmodell zu verstehen."
2022 ging die erste Pilotgemeinschaft in Betrieb. Anfang 2023 folgte der Marktstart des Angebots, mit dem Kelag Energiegemeinschaften plant, betreibt und abrechnet. 2024 kam die erste Bürgerenergiegemeinschaft hinzu, 2025 das Modell “Sonnenstrom”.
Der entscheidende Punkt ist weniger technischer als organisatorischer Natur. Kelag übernimmt einen großen Teil des Betriebs: Planung, Messdaten, Abrechnung und Gutschriften laufen beim Versorger. Die Teilnehmenden müssen sich nicht selbst mit Marktkommunikation, Viertelstundenwerten oder Allokationsregeln beschäftigen.
Damit sich das über viele Gemeinschaften rechnet, muss dieser Betrieb in bestehende Prozesse und in das eingesetzte Abrechnungssysteme SAP hineinwachsen. Ein eigenständiges Parallelsystem kann für ein Pilotprojekt funktionieren. Bei hunderten Gemeinschaften wird daraus schnell ein strukturelles Problem.
Und Deutschland?
Energy Sharing ist seit dem 1. Juni 2026 nach §42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) möglich. Mit der Mitteilung Nr. 73 vom 7. Juli hat die Bundesnetzagentur klargestellt, dass es im bestehenden Lieferanten- und Bilanzkreissystem umsetzbar ist und für Netzbetreiber keine zusätzlichen Umsetzungserfordernisse entstehen.
Im Vergleich zu den Nachbarländern fallen zwei Unterschiede auf. Erstens fehlt der Preisimpuls: Anders als in der Schweiz und Österreich sieht die deutsche Regelung keine Reduktion der Netzentgelte vor. Ein attraktiver Kundennutzen muss deshalb stärker über das Produkt selbst entstehen.
Zweitens ist die Messinfrastruktur weniger weit entwickelt. Nach Zahlen der Bundesnetzagentur waren zum 31. Dezember 2025 rund 3,1 Millionen intelligente Messsysteme verbaut, 5,5 Prozent aller Messlokationen. Österreich arbeitet mit 99 Prozent, die Schweiz bis Ende 2027 mit 80 Prozent. Wer den Zugang zu Energy Sharing an das intelligente Messsystem bindet, begrenzt daher nicht unbedingt das Interesse, sondern zunächst die Zahl der Haushalte, die überhaupt teilnehmen können.
Auf den Rollout zu warten ist deshalb nicht die einzige Option. Inzwischen entstehen Lösungen, die Energy Sharing ergänzend zum gesetzlichen Modell auch Haushalten mit Standardlastprofil zugänglich machen, also kein intelligentes Messsystem voraussetzen. Auch e xnaton arbeitet an einem solchen Angebot. Der begrenzende Faktor ist damit weniger die Messinfrastruktur als die Frage, wie ein Angebot zugeschnitten wird.
Was ein Projekt gelingen lässt
Aus dem Vergleich der drei Länder lassen sich drei Bedingungen ableiten.
Erstens braucht es eine zuverlässige, möglichst einheitliche Datengrundlage. Österreich hat dafür zentrale Austauschprozesse und standardisierte Abläufe geschaffen. Die Schweiz hat ihre entsprechenden Branchenprozesse Ende 2025 verabschiedet. Auch in Deutschland wird entscheidend sein, ob Energy Sharing über viele Marktteilnehmer hinweg konsistent umgesetzt werden kann.
Zweitens muss der Einstieg einfach sein. Je mehr rechtliche und administrative Schritte vor der ersten geteilten Kilowattstunde liegen, desto höher die Hürde.
Drittens braucht es jemanden, der den Betrieb übernimmt. Ein- und Austritte, Berechtigungsprüfungen, Messwertzuordnung, Preise, Rechnungen und Gutschriften verschwinden nicht dadurch, dass ein Projekt regulatorisch erlaubt ist. Für zehn Haushalte lässt sich vieles noch manuell organisieren, für zweihundert Gemeinschaften nicht - dafür braucht es eine softwareseitige Abwicklung der Gemeinschaften.
Energiegemeinschaften gelten oft als Frage des Engagements. Der Blick auf die Schweiz und Österreich zeigt jedoch: Am Interesse allein entscheidet es sich nicht. Ob aus einer Idee tatsächlich geteilte Kilowattstunden werden und aus einzelnen Projekten ein breiter Markt, hängt vor allem von funktionierenden Datenprozessen ab, von niedrigen Einstiegshürden und einem professionellen Betrieb.
Liliane Ableitner ist Gründerin und Geschäftsführerin von Exnaton, einem Spin-off der ETH Zürich. Das Unternehmen entwickelt Software für Energiegemeinschaften und dynamische Tarife und arbeitet mit Energieversorgern in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien zusammen.

























































