Energie gemeinschaftlich nutzenKritik an Minimallösung zum Energy Sharing

Zwei Arbeiter montieren auf einem Flachdach eine große Solaranlage. Einer der Männer trägt ein großes Solarmodul, während der andere danebensteht und beim Aufbau hilft. Beide tragen Arbeitskleidung in Blau und Schwarz. Im Hintergrund ist die Berliner Skyline mit dem Fernsehturm zu sehen. Weitere Solarmodule sind bereits auf dem Dach installiert oder vorbereitet.  Das Bild zeigt den Ausbau von Photovoltaik in urbaner Umgebung und vermittelt einen praktischen Eindruck der Energiewende im Stadtbild.
Solaranlagen für Berliner Mieterstromprojekt: von Energy Sharing ausgeschlossen? (Bild: AEE/Paul Langrock)

Ab Juni soll das gemeinsame Teilen und Nutzen von Strom – das Energy Sharing – auch in Deutschland möglich sein. Der BDEW hat einen offiziellen Vorschlag zur Umsetzung erarbeitet, der von Bürgerenergieverbänden und Unterstützern kritisiert wird.

22.05.2026 – Ab dem 01. Juni wird Energy Sharing auch in Deutschland geltendes Recht. Doch wer genau Strom einspeisen und nutzen darf ist noch immer nicht offiziell geregelt. Als Grundlage für die Festsetzung der Regelungen durch die Bundesnetzagentur hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) einen offiziellen Vorschlag erarbeitet, der jedoch bei Bürgerenergieverbänden und Unterstützern aus weiteren Verbänden und Unternehmen auf deutliche Kritik stößt.

Mit Energy Sharing wird grundsätzlich die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom definiert, die über den reinen Eigenverbrauch – etwa von Mieterstromprojekten – hinausgeht und das öffentliche Stromnetz mit einbezieht. Mit der Strommarktreform der Europäischen Union 2024 wurde dieses Recht gesetzlich verankert und die Mitgliedsländer zur Umsetzung angewiesen. Während in anderen europäischen Ländern das Energy Sharing längst etabliert ist, startet es in Deutschland mit der letzten Energiewirtschaftsnovelle vom November 2025 erst im Juni dieses Jahres.

Ab dann müssen alle Verteilnetzbetreiber sicherstellen, dass die gemeinsame Nutzung von Elektrizität innerhalb ihres Bilanzierungsgebietes möglich ist, ab Juni 2028 soll Energy Sharing auch innerhalb angrenzender Verteilnetzgebiete bzw. Bilanzierungsgebieten möglich sein. Dem Vorschlag des BDEW folgend kann Energie für die Gemeinschaft zunächst nur aus einer einzigen Erzeugungsanlage stammen, die wiederum keine anteilig bereits anderweitig genutzte Anlage wie eine Mieterstrom- oder Gebäudestromanlage sein darf.

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Die Kritik

Das kritisieren mehrere Verbände und Unternehmen. Namentlich sind das: die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV, der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, Bündnis Bürgerenergie, BürgerEnergie Berlin eG, BürgerEnergie Nord eG, Bürgerwerke eG, clever-PV GmbH, Consolinno GmbH, decarbon1ze GmbH, Germanwatch, Green Planet Energy eG und Prokon eG.

Sie kritisieren zudem, dass mit dem BDEW-Vorschlag gerade die Arten von Verbrauchern ausgeschlossen werden, die dringend für das Sharing aktiviert werden sollten: Flexible Anlagen wie E-Fahrzeuge, Wärmepumpen und Batteriespeicher. „Obwohl die Bürgerenergie die wesentliche Zielgruppe des Sharing ist, bleibt sie so außen vor“, so die Verbände und Unternehmen in einem gemeinsamen Positionspapier, dass vor allem an den Umsetzer der Regelungen, die Bundesnetzagentur gerichtet ist.

Mit dem vorliegenden Vorschlag drohe eine Alibi-Lösung, die zwar bei Netzbetreibern in der Bereitstellung viel Aufwand verursache, aber so unattraktiv sei, dass es kaum jemand nutzen wird. Konkret liege etwa der Windpark einer Genossenschaft zwar in Sichtweite der Gemeinde auf umliegenden Feldern, aber in einem angrenzenden Netzgebiet. Und Im urbanen Raum schließe der BDEW-Vorschlag all jene Aufdachanlagen aus, die auch im Mehrparteienhaus direkt Menschen versorgen – so etwa Mieterstromprojekte.

Die Bürgerenergie Community stehe bereit, aus dem Gesetz zum Energy Sharing endlich konkrete Lokalstromangebote für alle Menschen zu machen. Dafür wollen man das Rad nicht neu erfinden, sondern standardisierte Prozesse aus der Energiewirtschaft anwenden, betont Anna Leidreiter, Vorständin der BürgerEnergie Nord eG. „Statt dafür den Weg freizumachen, legt das BDEW-Modell der Bürgerenergie weiter Steine in den Weg. Unsere Mieterstromanlagen produzieren regelmäßig solare Überschüsse, die wir regional teilen könnten. Mit virtuellen Bilanzierungsgebieten ließe sich Energy Sharing dagegen sofort auf die Straße bringen.“

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Die Lösung

Mit der Nutzung virtueller Bilanzierungsgebiete wollen die Verfasser des Positionspapiers für eine Alternative und in ihren Augen bessere Lösungen werben. Es ist ein von der Bundesnetzagentur für die Elektromobilität standardisierter Prozess, der den an einem Zählpunkt erfassten Verbrauch mehreren Lieferanten zuordnen kann.

So können im sogenannten Durchleitungsmodell unterschiedliche Fahrzeuge am gleichen Ladepunkt den Strom des jeweils individuell gewählten Lieferanten wählen. Die Aufteilung der Energiemengen auf die jeweiligen Lieferanten übernimmt ein Dienstleister mit eigenem virtuellen Bilanzierungsgebiet. Der kann virtuelle Marktlokationen pro Fahrzeug erstellen und weist diesen die jeweils benötigte Energie zu.

Es ist ein Modell, dass bereits deutschlandweit im Einsatz ist und nach Ansicht der Bürgerenergievertreter ohne zusätzlichen Aufwand bei den Netzbetreibern auch für Energy Sharing genutzt werden könnte. Sie plädieren bei der Bundesnetzagentur dafür, ihren Vorschlag um das BDEW-Modell ergänzend zu implementieren.

Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy, sagt: „Energy Sharing muss schnell für viele Menschen möglich werden. Dafür brauchen wir keine neuen komplizierten Systeme, sondern einfache, schnell umsetzbare Prozesse auf Basis bestehender Standards. Die wirtschaftlichen Anreize sind ohnehin schon gering. Umso wichtiger ist jetzt eine pragmatische Regulierung statt neuer Hürden.“ mg

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